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Kommunalpolitik verstehen in Hessen
Entstehung
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Der Gemeindevorstand Der Gemeindevorstand ist eines der Organe einer Gemeinde. Er besorgt die laufende Verwaltung und ist kollegial zu gestalten. In Städten heißt er Magistrat und in Landkreisen Kreisausschuss. Neben dem oder der direkt gewählten (Ober-)Bürgermeister:in bzw. Landrat/Landrätin gehören ihm weitere Mitglieder an, die Beigeordnete genannt werden. In größeren Städten und Landkreisen kann es hauptamtliche und ehrenamtliche Beigeordnete geben. Die Sitzungen des Gemeindevorstands sind nicht öffentlich und werden vom direkt gewählten Mitglied geleitet. Der Gemeindevorstand steht an der Spitze der Gemeindeverwaltung und wird von dieser unterstützt. Er trifft die Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsan­gelegenheiten, bereitet gemeinsam mit der Verwaltung die Beschlüsse der Ge­meindevertretung vor und führt diese im Rahmen der bereitgestellten Mittel aus. Er wirkt mit bei der Ausführung der Gesetze und Verordnungen innerhalb der Gemeinde, bei der Verwaltung des Vermögens, bei der Erstellung des Haushalts­planes sowie bei der Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens. Er ver­tritt die Gemeinde nach außen, führt den Schriftwechsel und vollzieht die Ge­meindeurkunden. Die Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Kommune. Sie wird vielfach auch Kommunalparlament genannt: Zwar ist sie im Rechtssinn kein Parlament, doch Wahl, Organisation und Verfahrensweisen sind stark vergleich­bar. Die gewählten Gemeindevertreter:innen arbeiten ehrenamtlich. Für ihre Arbeit erhalten sie in der Regel eine Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld und oder einer monatlichen Pauschale. Unter bestimmten Voraussetzungen kön­nen sie sich auch Fahrtkosten oder einen möglichen Verdienstausfall erstatten lassen. 20 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.