Die Kommissionen Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Dies können beispielsweise eine Haushaltsstrukturkommission oder eine Brandschutzkommission sein. Die Kommissionen bestehen aus dem/der Bürgermeister:in, weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstands, Mitgliedern der Gemeindevertretung und gegebenenfalls sachkundigen Einwohner:innen. Die Ausschüsse Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können in der Gemeindevertretung ausführlich beraten werden, da dies zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Außerdem brauchen die Gemeindevertreter:innen für viele Entscheidungen den Rat von Sachverständigen, die sich in den einzelnen Angelegenheiten sehr gut auskennen. Daher ist es wichtig, dass vorbereitende Beratungen stattfinden. Diese Vorarbeit geschieht in den Ausschüssen , die sich aus Gemeindevertreter:innen zusammensetzen. In der Besetzung der Ausschüsse soll sich die Zusammensetzung der Gemeindevertretung nach Mehrheitsverhältnissen widerspiegeln. Außerdem können in den Ausschusssitzungen bei Bedarf Mitarbeiter:innen der Verwaltung sowie externe Expert:innen eingeladen werden, um mit ihren Kenntnissen die Beratungen zu unterstützen. Zu bestimmten Themen kann die Gemeindevertretung solchen Sachverständigen oder Vertreter:innen von Jugendinitiativen, Beiräten und Kommissionen Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht einräumen. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Finanzausschuss kann die Gemeindevertretung so viele Ausschüsse einsetzen, wie es ihr sinnvoll erscheint; auch ein nur zeitweiliges Einsetzen ist möglich. Je kleiner eine Gemeinde ist, desto geringer ist in der Regel auch die Anzahl der Ausschüsse. In der Regel tagen die Ausschüsse ebenfalls öffentlich. Welche Entscheidungen bereits in den Ausschüssen gefällt werden können, legt die Gemeindevertretung in der Hauptsatzung der Kommune fest. Hier steht auch, welche Entscheidungen die/der Bürgermeister:in allein treffen darf, 22 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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