ohne die Gemeindevertretung einzubeziehen. Meist richtet sich das nach dem finanziellen Volumen der Entscheidung. Die Gemeindevertretung kann entscheiden, dass Ausschüsse in bestimmten Angelegenheiten abschließend zuständig sind, das heißt, dass ihre Entscheidungen – ohne nochmaligen Beschluss der Gemeindevertretung – bereits verbindlich sind und von der Verwaltung umgesetzt werden müssen. Die Verwaltung Für die Erledigung der vielfältigen Aufgaben einer Kommune ist vor allem die Verwaltung zuständig. Sie besteht aus Angestellten, die hauptberuflich bei der Gemeinde beschäftigt sind. Die Verwaltung bereitet auch die Beschlüsse in den politischen Gremien durch Beschlussvorlagen vor und setzt sie nach der Beschlussfassung um. In erster Linie ist die Verwaltung Dienstleisterin für die Einwohner:innen der Kommune: Sie bearbeitet Anträge, zahlt Unterstützungen aus, übernimmt flankierende Aufgaben zu den Vorhaben der Gemeinde und kontrolliert deren Umsetzung. Wie viele Personen in der Verwaltung beschäftigt sind, wird von der Gemeindevertretung entschieden und zusammen mit dem jährlichen Haushaltsplan in einem Stellenplan dargestellt. An ihrer Spitze steht die/ der Bürgermeister:in – sie bzw. er leitet die Verwaltung, ist für die innere Organisation zuständig und ist Dienstvorgesetzte/r der Angestellten.
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