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Kommunalpolitik verstehen in Hessen
Entstehung
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Der Ortsbeirat Viele Gemeinden bestehen aus mehreren Ortsteilen. Damit die Interessen der Ortsteile bei den Entscheidungen der Gemeindevertretung stärker berücksichtigt werden, kann die Gemeinde Ortsbeiräte einrichten. Für welche Bereiche in der Gemeinde die Ortsbeiräte eingerichtet werden und welche Beteiligungsmöglich­keiten und Rechte sie haben, ist in der Hauptsatzung geregelt. Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden mit den Gemeindevertreter:innen für die gleiche Wahlzeit von fünf Jahren direkt gewählt. Auch sie sind ehrenamtlich tätig. Die Ortsbeiräte bestehen, je nach Regelung in der Hauptsatzung, aus drei bis neun Mitgliedern, bei Ortsbezirken über 8.000 Einwohner:innen aus bis zu 19 Mitgliedern. Nach den Regeln der Hessischen Gemeindeordnung ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegen­heiten, die den Ortsbezirk angehen, und nimmt zu allen Fragen Stellung, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Der Ortsbeirat wählt in seiner ersten Sitzung eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden die sogenannte Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher . Der/dem Ortsvorsteher:in kann die Leitung der Außenstelle der Gemeindever­waltung im Ortsbezirk übertragen werden. Häufig hat er im Alltag einer Kom­mune politisches Gewicht: Wer politisch etwas für seinen Ortsteil erreichen möchte, sollte auch im Ortsbeirat für sein Vorhaben werben. Der Ausländerbeirat In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner:innen ist ein Ausländerbeirat einzurichten oder alternativ seit einer HGO-Reform 2020 eineIntegrationskommission. In allen anderen Gemeinden und auf Kreis ­ebene kann ein Ausländerbeirat freiwillig eingerichtet werden: Ob es einen Ausländerbeirat gibt und wie viele Mitglieder dieser hat, muss in der Haupt­satzung geregelt werden. 24 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.