Die zentrale Aufgabe des Ausländerbeirats ist, die kommunalen Organe in jenen Fragestellungen zu beraten, die in besonderer Weise die ausländische Bevölkerung der Gemeinde betreffen. Gewählt wird alle fünf Jahre zeitgleich zu den allgemeinen Kommunalwahlen und nach denselben Grundsätzen – mit der Besonderheit, dass hier nur die ausländischen Einwohner:innen(nicht aber deutschausländische Doppelstaatler:innen) wahlberechtigt sind. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter:innen von Kinder- oder Jugendinitiativen im Gemeindevorstand, in der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen sowie in den Ortsbeiräten Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Es steht den Kommunen frei, Kinder- und Jugendparlamente zu gründen. Der Seniorenbeirat Gemeinden können Beiräte für Senior:innen gründen. Diese können den Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung beraten, wenn es um die Belange älterer Menschen geht. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 25
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