Der Entscheidungsprozess in der Gemeinde Es gibt mehrere Wege, auf denen etwas zum Gegenstand kommunalpolitischer Entscheidungen werden kann: Die Initiative kann von den Gemeindevertreter:innen ausgehen, vom Gemeindevorstand bzw. der/dem Bürgermeister:in, oder ein bestimmtes Thema wird durch das Engagement der Bürger:innen auf die politische Tagesordnung gesetzt. Verwaltungsvorlagen und Fraktionsanträge werden üblicherweise zunächst innerhalb der Fraktionen und dann öffentlich in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten. Hier findet die fachliche Debatte statt und wird die notwendige Detailarbeit geleistet. Wenn dem Ausschuss keine Entscheidungskompetenz übertragen wurde, gibt er eine Empfehlung ab, über die dann die Gemeindevertretung entscheiden muss. In deren Sitzung verdeutlichen die Fraktionen noch einmal ihre zustimmende oder ablehnende Haltung. Bekommt ein Antrag bei der Abstimmung eine Mehrheit, ist er verbindlich und die Verwaltung muss ihn umsetzen.
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