Bereits getroffene Entscheidungen der Gemeindevertretung müssen nicht kritiklos hingenommen werden: Sind die Bürger:innen der Gemeinde mit einem Beschluss nicht einverstanden, können sie ein Bürgerbegehren initiieren. Hierbei müssen(sofern es sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richtet, innerhalb von acht Wochen nach diesem) genügend Unterschriften gesammelt werden: In Städten über 100.000 Einwohner:innen von mindestens drei Prozent der Bürger:innen, in Kommunen über 50.000 Einwohner:innen von mindestens fünf und in allen kleineren Kommunen von mindestens zehn Prozent. Hintergrund ist, dass es in großen Städten ungleich schwieriger ist, einen so hohen Prozentsatz an Bürger:innen für ein Thema zu mobilisieren. Die zu entscheidende Frage muss so formuliert sein, dass sie mit„Ja“ oder„Nein“ beantwortet werden kann und es ist ein Vorschlag vorzulegen, wie etwaige entstehende Kosten gedeckt werden können. Ist das Bürgerbegehren erfolgreich, kann es in einen Bürgerentscheid münden, bei dem die Bürger:innen der ganzen Gemeinde ihre Meinung zu der Angelegenheit kundtun und so eine Entscheidung anstelle der Gemeindevertretung treffen. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner:innen mindestens 15 Prozent, in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen mindestens 20 Prozent und in den sonstigen Gemeinden mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. In§8b der HGO ist genauer definiert, welche Angelegenheiten in einen Bürgerentscheid münden können, welche ausgeschlossen sind und wie dieser durchgeführt wird. Der kommunale Entscheidungsprozess kann darüber hinaus auf verschiedenen Stufen beeinflusst werden. Die Meinungsäußerungen von Einwohner:innen in Bürgersprechstunden, Bürgerversammlungen, Demonstrationen, Leserbriefen oder Briefen an Mandatsträger:innen und Verwaltung können ebenso Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeindevertretung haben wie die Berichterstattung der Medien oder das Engagement von Vereinen, Verbänden und Bürgerinitiativen. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 27
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