Beteiligungschance Die eigene Meinung zum Ausdruck bringen Ablauf und Bedingungen Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das uns die Verfassung gewährleistet. Die eigene Meinung kann auf verschiedenen Wegen zum Ausdruck gebracht werden, z. B. im Gespräch, auf Plakaten oder bei Demonstrationen. Flyer und Plakate dürfen keine rechtswidrigen Inhalte haben und nur an genehmigten Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden. Demonstrationen müssen angemeldet werden. Vorsprache bei Bürgermeister:in, Gemeindevertreter:innen oder Verwaltung Zuerst herausfinden, wer für die Sache zuständig ist. Dann anrufen und einen Termin vereinbaren. Und schließlich hingehen und vorsprechen. Eine gute Gelegenheit sind Bürgersprechstunden, die in immer mehr Gemeinden eingerichtet werden. Bürgerversammlung Eine Bürgerversammlung soll dazu dienen, die Bürger:innen über geplante Vorhaben und aktuelle Themen in der Kommune zu informieren sowie Fragen und Meinungen einzuholen. Die/der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann die Bürgerversammlung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einberufen und leitet diese. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 31
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