Beteiligungschance Bürgerbegehren Bürgerentscheid Ablauf und Bedingungen Bürger:innen machen einen konkreten Entscheidungsvorschlag und beantragen, dass darüber die Einwohner:innen in einem Bürgerentscheid abstimmen sollen. Das Begehren muss schriftlich eingereicht werden und bedarf einer bestimmten Zahl an Unterschriften(siehe Kapitel zum Entscheidungsprozess). Entscheidet die Gemeindevertretung im Sinne des Bürgerbegehrens, kann es umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, und ist das Begehren zulässig, findet in der Folge ein Bürgerentscheid statt. Die Bürger:innen einer Gemeinde entscheiden direkt in einer wichtigen kommunalen Angelegenheit. Die Frage des Bürgerentscheids muss mit„Ja“ oder„Nein“ zu beantworten sein. Ein Bürgerentscheid findet statt, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich war und die Gemeindevertretung dem Ansinnen nicht gefolgt ist. Er ist wiederum erfolgreich, wenn die Mehrheit dafür entscheidet und diese Mehrheit aus einem Mindestanteil der Wahlberechtigten besteht(siehe Kapitel zum Entscheidungsprozess). 32 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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