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Kommunalpolitik verstehen in Hessen
Entstehung
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Begriffserklärungen Anfrage an die Verwaltung dient der Informa­tion der Einwohner:innen und der Gemeindevertretung, sowie der Kont­rolle der Arbeit von Verwaltung und Bürgermeister:in(Kontrollinstrument). Die Anfragen müssen mündlich oder binnen einer bestimmten Frist schriftlich beantwortet werden. Antrag ist eine konkrete Beschlussvorlage von Gemeindevertreter:innen einer Fraktion oder des Gemeinde­vorstands. Der Antrag wird in der Gemeindevertretungssitzung ab­gestimmt. Ausschuss ist ein Fachgremium bestehend aus Gemeindevertreter:innen. Sie bear­beiten eine fachliche Fragestellung, tauschen sich aus und bereiten Beschlussfassungen vor bzw. treffen bereits Entscheidungen. Ein Aus­schuss kann zeitlich befristet oder dauerhaft eingerichtet sein, und man unterscheidet zwischen beratenden und beschließenden Ausschüssen. Bauvorhaben bezeichnet einerseits das Bauen von Gemeinden selbst, z. B. Straßen, Schulen und Kultureinrichtungen. Andererseits bauen natürlich auch viele Private und Unternehmen. Deshalb kann eine Kommune Bebau­ungspläne aufstellen. In ihnen wird geregelt, was wo gebaut werden darf und wie die öffentlichen Flächen genutzt werden sollen. Beigeordnete sind Mitglieder des Gemeindevor­stands(bzw. des Magistrats, des Kreisausschusses). Sie sind Wahlbe­amt:innen und können ggf. einzelne Bereiche der Verwaltung leiten. Sie werden von der Gemeindevertre­tung bzw. dem Kreistag gewählt. Beiträge sind einmalige Geldleistungen, die für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Anlagen in einer Kommune erhoben werden (z. B. Straßenbau, Errichtung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen). Dezernenten sind in Städten hauptamtliche Magistratsmitglieder(siehe auch Beigeordnete). Doppelhaushalt bezeichnet eine in manchen Kommu­nen übliche Praxis, nicht jedes Jahr einen Haushalt für das Folgejahr zu 36 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.