Begriffserklärungen Anfrage an die Verwaltung dient der Information der Einwohner:innen und der Gemeindevertretung, sowie der Kontrolle der Arbeit von Verwaltung und Bürgermeister:in(Kontrollinstrument). Die Anfragen müssen mündlich oder binnen einer bestimmten Frist schriftlich beantwortet werden. Antrag ist eine konkrete Beschlussvorlage von Gemeindevertreter:innen einer Fraktion oder des Gemeindevorstands. Der Antrag wird in der Gemeindevertretungssitzung abgestimmt. Ausschuss ist ein Fachgremium bestehend aus Gemeindevertreter:innen. Sie bearbeiten eine fachliche Fragestellung, tauschen sich aus und bereiten Beschlussfassungen vor bzw. treffen bereits Entscheidungen. Ein Ausschuss kann zeitlich befristet oder dauerhaft eingerichtet sein, und man unterscheidet zwischen beratenden und beschließenden Ausschüssen. Bauvorhaben bezeichnet einerseits das Bauen von Gemeinden selbst, z. B. Straßen, Schulen und Kultureinrichtungen. Andererseits bauen natürlich auch viele Private und Unternehmen. Deshalb kann eine Kommune Bebauungspläne aufstellen. In ihnen wird geregelt, was wo gebaut werden darf und wie die öffentlichen Flächen genutzt werden sollen. Beigeordnete sind Mitglieder des Gemeindevorstands(bzw. des Magistrats, des Kreisausschusses). Sie sind Wahlbeamt:innen und können ggf. einzelne Bereiche der Verwaltung leiten. Sie werden von der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag gewählt. Beiträge sind einmalige Geldleistungen, die für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Anlagen in einer Kommune erhoben werden (z. B. Straßenbau, Errichtung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen). Dezernenten sind in Städten hauptamtliche Magistratsmitglieder(siehe auch Beigeordnete). Doppelhaushalt bezeichnet eine in manchen Kommunen übliche Praxis, nicht jedes Jahr einen Haushalt für das Folgejahr zu 36 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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