beschließen, sondern jeweils Doppelhaushalte für zwei Jahre. Fraktion ist der Zusammenschluss politisch gleichgesinnter Gemeindevertreter:innen(bzw. Stadtverordneter, Kreistagsmitglieder). Freie Träger sind nichtstaatliche Institutionen, die Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege (z. B. Gesundheits-, Jugend-, Sozialhilfe) und im Schulwesen unterhalten. Der freie Träger führt entsprechend seinem Auftrag und seinem Selbstverständnis Maßnahmen durch, unterhält Einrichtungen(wie Kindergärten, Jugendclubs) oder macht Angebote(z. B. Erziehungsberatung). Hierfür erhält der freie Träger Zuschüsse der öffentlichen Hand. Gebühren sind Entgelte für in Anspruch genommene öffentliche Leistungen(Abfall, Straßenreinigung, Wasser, Bibliothek, Museen, …). Ihre Höhe wird von der Gemeindevertretung festgelegt. Gemeinde ist die unterste, öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft mit eindeutig abgegrenztem Territorium(Gemeindegebiet), zugehörigen Bewohner:innen (Gemeindebürger:innen) und Organen, die für die Gemeinde handeln und verbindliche Entscheidungen treffen(Gemeindevertretung und vorstand). Gemeindeordnung ist ein Landesgesetz; sie regelt die Aufgaben und Rechte der Gemeinden, ihre Verfassung und Verwaltung, ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung und die Rechte der Bürger:innen. Geschäftsordnung ist eine Sammlung von Vorschriften über das eigene Verfahren in der Gemeindevertretung. In ihr werden beispielsweise die Art des Protokolls, die Ladungsfristen für ordentliche und Dringlichkeitssitzungen, das Verfahren bei Verhältniswahlen, der Tagungsturnus usw. festgelegt. Hauptsatzung ist das Grundlagendokument einer Gemeinde. Laut Kommunalverfassung muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung besitzen. Hier werden z. B. Fragen zur öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen, Regelungen zur Unterrichtung der Einwohner:innen, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse, sowie die Kommunalpolitik verstehen in Hessen 37
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