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Kommunalpolitik verstehen in Hessen
Entstehung
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Magistratsverfassung ist in Hessen anders als in den meisten Bundesländern Grundlage der Kommualordnung. Verwaltungs­chef:in ist zwar die/der direkt gewähl­te Bürgermeister:in, dieGemeinde­regierung ist allerdings ein Kollegial­organ, dem ehrenamtliche und in größeren Städten bzw. auf Kreisebene ggf. hauptamtliche Beigeordnete angehören. Von Magistratsbeschlüs­sen abweichende Meinungen darf nur die/der Bürgermeister:in vertreten. Ortsbeirat ist ein beratendes Gremium unterhalb der Ebene der Gemeindevertretung. Vielfach in Ortsteilen größerer Ge­meinden eingerichtet. Er muss zu al­len wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, angehört werden und hat in diesen auch ein Vorschlagsrecht. Ortsvorsteher:in wird von den Mitgliedern des Orts­beirats gewählt und leitet dessen Sitzungen. Ihm/ihr kann die Leitung der Außenstelle der Gemeindever­waltung im Ortsbezirk übertragen werden. Partei ist eine Gruppe gleichgesinnter, poli­tisch engagierter Menschen, die ihre Vorstellungen vom Gemeinwohl(Was ist wichtig? Was ist richtig?) gemein­sam umsetzen wollen und bei Wahlen antreten. Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine Aufgabe immer auf der kleinstmöglichen, geeigneten Ebene gelöst werden soll. Eine über­geordnete Instanz darf nur dann ein­greifen, wenn die untere Ebene die Aufgabe nicht bewältigen kann. Vorsitzende:r der Gemeinde­vertretung wird von den Mitgliedern der Gemein­devertretung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Sie bzw. er vertritt die Gemeindevertretung nach außen, leitet die Sitzungen und führt die Geschäfte der Gemeindevertre­tung. In Städten werden die Vorsit­zenden der Stadtverordnetenver­sammlung als Stadtverordnetenvor­steher:in bezeichnet. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 39