Magistratsverfassung ist in Hessen – anders als in den meisten Bundesländern – Grundlage der Kommualordnung. Verwaltungschef:in ist zwar die/der direkt gewählte Bürgermeister:in, die„Gemeinderegierung“ ist allerdings ein Kollegialorgan, dem ehrenamtliche und – in größeren Städten bzw. auf Kreisebene – ggf. hauptamtliche Beigeordnete angehören. Von Magistratsbeschlüssen abweichende Meinungen darf nur die/der Bürgermeister:in vertreten. Ortsbeirat ist ein beratendes Gremium unterhalb der Ebene der Gemeindevertretung. Vielfach in Ortsteilen größerer Gemeinden eingerichtet. Er muss zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, angehört werden und hat in diesen auch ein Vorschlagsrecht. Ortsvorsteher:in wird von den Mitgliedern des Ortsbeirats gewählt und leitet dessen Sitzungen. Ihm/ihr kann die Leitung der Außenstelle der Gemeindeverwaltung im Ortsbezirk übertragen werden. Partei ist eine Gruppe gleichgesinnter, politisch engagierter Menschen, die ihre Vorstellungen vom Gemeinwohl(Was ist wichtig? Was ist richtig?) gemeinsam umsetzen wollen und bei Wahlen antreten. Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine Aufgabe immer auf der kleinstmöglichen, geeigneten Ebene gelöst werden soll. Eine übergeordnete Instanz darf nur dann eingreifen, wenn die untere Ebene die Aufgabe nicht bewältigen kann. Vorsitzende:r der Gemeindevertretung wird von den Mitgliedern der Gemeindevertretung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Sie bzw. er vertritt die Gemeindevertretung nach außen, leitet die Sitzungen und führt die Geschäfte der Gemeindevertretung. In Städten werden die Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung als Stadtverordnetenvorsteher:in bezeichnet. Kommunalpolitik verstehen in Hessen 39
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