Bedingungen eines Primärversorgungssystems anzupassen. Die Orientierung an Mittelbereichen weist grundsätzliche Schwächen auf(alle Großstädte sind ein Mittelbereich) und können erhebliche Versorgungsungleichheiten mit sich bringen(Schillen et al. 2023). Die fehlende Orientierung an den Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften(z. B. künftig in der Pflegestrukturplanung), erschwert detaillierte regionale Planungen, insbesondere zur Abwendung von Unter- und Fehlversorgung. Für die erweiterten Aufgaben der Primärversorgung sollte der G-BA Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren, der Grundlage für die ambulante Bedarfsplanung wird(Richards 2025). Diese Definition soll den Fokus vorrangig auf ambulante und flexible Versorgungskonzepte legen, welche die Strukturen der Altenhilfe in kommunaler Zuständigkeit(SGB XII) mit einbeziehen. In Ergänzung zu der bundeseinheitlichen Neuausrichtung der Bedarfsplanung sind die Kriterien, Instrumente und Daten vorzugeben, mit denen die notwendige regionale Varianz des Bedarfs bestimmt und kontinuierlich beobachtet werden kann. Bisher ist die Bedeutung einer Gesundheitsberichterstattung jedoch nicht ausreichend anerkannt. Ohne diese können öffentlich zugängige und digital abrufbare Regionaldossiers als Grundlage zur Ausgestaltung einer bedarfsnotwendigen regionalen Versorgung aber nicht entwickelt werden. Um eine umfassende multiprofessionell organisierte Primärversorgung auf einer regionalen Ebene planen zu können, ist ein breiterer Ansatz zur Bestimmung des regionalen Bedarfs erforderlich. Dieser berücksichtigt die demografische Zusammensetzung der Bevölkerung, die Erkrankungshäufigkeiten und insbesondere die Multimorbidität sowie Komorbiditäten psychischer und somatischer Erkrankungen und Pflegebedarfe. Dazu sollten soziale Faktoren wie Armutsquoten kommen, da z. B. aufgrund geringerer Gesundheitskompetenzen die Versorgung in ärmeren Gebieten zusätzliche Komplexitäten aufweist und die Miteinbeziehung der Sozialarbeit in die Primärversorgung notwendig machen kann. Eine darauf basierende kommunale Gesundheitsstrukturdatensammlung ist als Grundlage für die jeweilige regionale Ausgestaltung des Primärversorgungsangebots geboten. Dabei sind die von den Bewohner:innen einer Primärversorgungsregion erlebten Versorgungsbedarfe durch partizipative Verfahren mit zugrunde zu legen (Tollmann et al. 2025). Ein solches umfassendes Verfahren der Bedarfsermittlung wurde bisher nur punktuell erprobt (Dickel et al. 2025). Handlungsempfehlungen → Die Bundesregierung soll gesetzliche Handlungsaufträge an klare Definitionen knüpfen. Dazu ist es vorrangig für die pflegerische Versorgung notwendig, den rechtlich vorgegebenen Sicherstellungsauftrag nach§ 69 SGB XI an festzulegende Kriterien zu binden und zur Grundlage der dort geregelten Entscheidungsvorgabe von Pflegekassen zu machen. Es bietet sich an, den Qualitätsausschuss nach§ 113 SGB XI mit der Bestimmung von Krite rien für die Evaluation der regionalen Versorgungssituation nach§ 69 Abs. 2 Satz 1 zu beauftragen und diese Kriterien zur Grundlage des§ 69 Abs. 1 SGB XI vorzugeben. → Zur Erkennung und Feststellung von Mangellagen bei sonstigen bedarfsnotwendigen Angeboten der PV soll der G-BA beauftragt werden, angebotsspe zifische Empfehlungen für die Versorgungssicherheit zu entwickeln. → Ziel bleibt eine verzahnte(SGB V, XI und XII) und übergreifende Bedarfsplanung, auch auf regionaler Ebene. Diese setzt klare Begriffsbestimmungen für eine Versorgungseinschätzung voraus. → Die bisherige hausärztliche Bedarfsplanung des G-BA ist an die neuen Anforderungen eines Primär versorgungssystems in Form fachlicher Mindeststandards anzupassen. → Eine verlässliche Datengrundlage ist für die regionale Ausgestaltung der Primärversorgung zwin gend. Notwendig sind öffentliche und digital abrufbare Regionaldossiers über die relevanten Gesundheits- und Pflegedaten, die für kommunalorientierte Planungen und Entwicklungen in den Primärversorgungsregionen genutzt werden könnten. → Dies ist mit der Gesundheitsberichterstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu koordinieren. Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend soll das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit(BIÖG) koordinierend Standards empfehlen. 3.3 Reduktion der Arbeitsbelastung in der Primärversorgung Das Gremium identifizierte einige Ansatzpunkte, die die hausärztliche Belastung in der PV wirksam vermindern können. Alle Patient:innen der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) hatten 2025 durchschnittlich 3,7 Kontakte zu hausärztlichen Praxen(ohne die Personen, die gar keinen Arztkontakt hatten, kommt man auf 5,7 Kontakte). Die Zahlen sind, mit einer vorübergehenden Reduzierung während der Coronapandemie, seit mehreren Jahren konstant geblieben(Kaiser 2025). Im internationalen Vergleich fällt Deutschland über alle Facharztgruppen mit sehr vielen Arztkontakten auf(vgl. Abbildung 2), aber auch mit einer der kürzesten Kontaktdauer pro Patient:in(vgl. Abbildung 3). 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
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