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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
Entstehung
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Bedingungen eines Primärversorgungssystems anzupassen. Die Orientierung an Mittelbereichen weist grundsätzliche Schwächen auf(alle Großstädte sind ein Mittelbereich) und können erhebliche Versorgungsungleichheiten mit sich bringen(Schillen et al. 2023). Die fehlende Orientierung an den Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften(z. B. künf­tig in der Pflegestrukturplanung), erschwert detaillierte re­gionale Planungen, insbesondere zur Abwendung von Un­ter- und Fehlversorgung. Für die erweiterten Aufgaben der Primärversorgung sollte der G-BA Mindeststandards für ei­nen neuen Versorgungsauftrag definieren, der Grundlage für die ambulante Bedarfsplanung wird(Richards 2025). Diese Definition soll den Fokus vorrangig auf ambulante und flexible Versorgungskonzepte legen, welche die Struk­turen der Altenhilfe in kommunaler Zuständigkeit(SGB XII) mit einbeziehen. In Ergänzung zu der bundeseinheitlichen Neuausrichtung der Bedarfsplanung sind die Kriterien, Instrumente und Da­ten vorzugeben, mit denen die notwendige regionale Vari­anz des Bedarfs bestimmt und kontinuierlich beobachtet werden kann. Bisher ist die Bedeutung einer Gesundheits­berichterstattung jedoch nicht ausreichend anerkannt. Ohne diese können öffentlich zugängige und digital abruf­bare Regionaldossiers als Grundlage zur Ausgestaltung ei­ner bedarfsnotwendigen regionalen Versorgung aber nicht entwickelt werden. Um eine umfassende multiprofessionell organisierte Pri­märversorgung auf einer regionalen Ebene planen zu kön­nen, ist ein breiterer Ansatz zur Bestimmung des regionalen Bedarfs erforderlich. Dieser berücksichtigt die demografi­sche Zusammensetzung der Bevölkerung, die Erkrankungs­häufigkeiten und insbesondere die Multimorbidität sowie Komorbiditäten psychischer und somatischer Erkrankungen und Pflegebedarfe. Dazu sollten soziale Faktoren wie Ar­mutsquoten kommen, da z. B. aufgrund geringerer Gesund­heitskompetenzen die Versorgung in ärmeren Gebieten zu­sätzliche Komplexitäten aufweist und die Miteinbeziehung der Sozialarbeit in die Primärversorgung notwendig ma­chen kann. Eine darauf basierende kommunale Gesund­heitsstrukturdatensammlung ist als Grundlage für die je­weilige regionale Ausgestaltung des Primärversorgungsan­gebots geboten. Dabei sind die von den Bewohner:innen einer Primärversorgungsregion erlebten Versorgungsbedar­fe durch partizipative Verfahren mit zugrunde zu legen (Tollmann et al. 2025). Ein solches umfassendes Verfahren der Bedarfsermittlung wurde bisher nur punktuell erprobt (Dickel et al. 2025). Handlungsempfehlungen Die Bundesregierung soll gesetzliche Handlungs­aufträge an klare Definitionen knüpfen. Dazu ist es vorrangig für die pflegerische Versorgung notwen­dig, den rechtlich vorgegebenen Sicherstellungsauf­trag nach§ 69 SGB XI an festzulegende Kriterien zu binden und zur Grundlage der dort geregelten Entscheidungsvorgabe von Pflegekassen zu ma­chen. Es bietet sich an, den Qualitätsausschuss nach§ 113 SGB XI mit der Bestimmung von Krite ­rien für die Evaluation der regionalen Versorgungs­situation nach§ 69 Abs. 2 Satz 1 zu beauftragen und diese Kriterien zur Grundlage des§ 69 Abs. 1 SGB XI vorzugeben. Zur Erkennung und Feststellung von Mangellagen bei sonstigen bedarfsnotwendigen Angeboten der PV soll der G-BA beauftragt werden, angebotsspe ­zifische Empfehlungen für die Versorgungssicher­heit zu entwickeln. Ziel bleibt eine verzahnte(SGB V, XI und XII) und übergreifende Bedarfsplanung, auch auf regionaler Ebene. Diese setzt klare Begriffsbestimmungen für eine Versorgungseinschätzung voraus. Die bisherige hausärztliche Bedarfsplanung des G-BA ist an die neuen Anforderungen eines Primär ­versorgungssystems in Form fachlicher Mindest­standards anzupassen. Eine verlässliche Datengrundlage ist für die regio­nale Ausgestaltung der Primärversorgung zwin ­gend. Notwendig sind öffentliche und digital abruf­bare Regionaldossiers über die relevanten Gesund­heits- und Pflegedaten, die für kommunalorientierte Planungen und Entwicklungen in den Primärversor­gungsregionen genutzt werden könnten. Dies ist mit der Gesundheitsberichterstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu koordinieren. Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend soll das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit(BIÖG) koordinierend Standards empfehlen. 3.3 Reduktion der Arbeitsbelastung in der Primärversorgung Das Gremium identifizierte einige Ansatzpunkte, die die hausärztliche Belastung in der PV wirksam vermindern können. Alle Patient:innen der gesetzlichen Krankenversi­cherung(GKV) hatten 2025 durchschnittlich 3,7 Kontakte zu hausärztlichen Praxen(ohne die Personen, die gar kei­nen Arztkontakt hatten, kommt man auf 5,7 Kontakte). Die Zahlen sind, mit einer vorübergehenden Reduzierung während der Coronapandemie, seit mehreren Jahren kons­tant geblieben(Kaiser 2025). Im internationalen Vergleich fällt Deutschland über alle Facharztgruppen mit sehr vielen Arztkontakten auf(vgl. Abbildung 2), aber auch mit einer der kürzesten Kontakt­dauer pro Patient:in(vgl. Abbildung 3). 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.