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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
Entstehung
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hat aus ihrer vertragsärztlichen Sicht dazu Vorschläge ent­wickelt(Kassenärztliche Bundesvereinigung 2025). Be­kannt ist auch, dass ein Anteil von hausärztlich ausgewie­senen Arztsitzen nicht voll für die Patientenversorgung ge­nutzt wird bzw. dort hausärztlich untypische Versorgung wahrgenommen wird. Ein zurzeit kontrovers diskutiertes Thema sind die Voraus­setzungen für die Erteilung von ärztlichen Arbeitsunfähig­keitsbescheinigungen. Der Forderung nach strengeren Maßstäben stehen Aussagen u. a. zur erhöhten Belastung der hausärztlichen Versorgung entgegen. Es sei darauf ver­wiesen, dass das hiesige Verfahren der alleinigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit(AU) in Europa nicht die Regel ist. So ist in den meisten Staaten eine Selbstmel­dung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beim/bei der Arbeitgeber:in für bis zu zehn Tage(im Mittel in etwa fünf Tage) ohne die Einreichung einer ärztlichen Bescheinigung ausreichend, allerdings zumeist mit einer vom/von der Ar­beitgeber:in zu initiierenden Überprüfungsmöglichkeit. Die­se wird durch spezielle ärztliche Institutionen in der Re­gel nicht durch die Primärversorgung vorgenommen. In den Niederlanden und in einigen skandinavischen Ländern können die Arbeitgeber:innen eine Bestätigung durch den betriebsärztlichen Dienst verlangen. Bei einer längeren Ar­beitsunfähigkeit muss eine Fortsetzung von Arbeitsunfä­higkeit europaweit ärztlich bestätigt werden(Ose et al. 2022; Clark 2025). Es besteht keine Korrelation zwischen der Zahl der durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehl­tage und der Art der Feststellung einer AU. Die Fehlzeiten­quote in Deutschland liegt im europäischen Vergleich im oberen Drittel(vgl. Abbildung 4). Eine Option, in Anlehnung an europäische Beispiele im Krankheitsfall die Selbstmeldung beim/bei der Arbeitge­ber:in für z. B. fünf Tage ohne ärztliches Attest einzuführen, dem/der Arbeitgeber:in aber zu ermöglichen, die Arbeitsun­fähigkeit überprüfen zu lassen, wird hierzulande noch nicht diskutiert. 3.4 Verbesserung der personellen Ausstattung, neue Kompetenzen in der Primärversorgung 3.4.1 Versorgungslage Die PV ist aufgrund der abnehmenden Personalressourcen u. a. bei den hausärztlichen, pflegerischen und anderen Leistungsträgern nicht mehr flächendeckend sicherge­stellt. Angesichts der dreifachen demografischen Heraus­forderung alternde Bevölkerung, Fachkräftemangel und Ausscheiden der Leistungserbringer der Babyboomer-­Generation wird sich dieser Zustand weiter verschärfen (Gruhl 2023a: 7). Bundesweit sind inzwischen 5.000 hausärztliche Sitze nicht mehr zu besetzen. Nach einer Studie der Bertelsmann Stif­tung(2025) kann sich diese Zahl in den nächsten fünf Jah­ren verdoppeln. Schon heute nehmen in vielen ländlichen und in ärmeren urbanen Regionen Deutschlands hausärzt­liche Praxen keine neuen Patient:innen auf. Ähnliche Eng­pässe treten bei der ambulanten pflegerischen Versorgung auf. Die notwendigen Angebote für eine Primärversorgung sind nicht mehr flächendeckend sichergestellt. PV ist zwar nicht nur hausärztliche Versorgung. Allerdings ermöglicht die gute Datenlage für die hausärztliche Versor­gung eine bessere Analyse, als sie für andere primärversor­gende Berufe möglich ist. Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilneh­menden Hausärzt:innen ist im langjährigen Vergleich von 54.052 im Jahr 1999 auf 51.437 Vollzeitäquivalente(Be­darfsplanungsgewichte) im Jahr 2024 gesunken. Dies ent­spricht einem Rückgang um 4,8 Prozent in 25 Jahren. In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der Hausärzt:in­nen wieder minimal gestiegen, von 51.315 im Jahr 2022 auf 51.473 im Jahr 2024(Deutscher Bundestag 2025). Die­se positive Entwicklung wird durch einen stark ansteigen­den Anteil an ärztlichen Teilzeitbeschäftigten überkompen­siert. Eine Darstellung des Teilnahmeumfangs bei Haus­und Kinderärzt:innen im Vergleich zwischen den Jahren 2019 und 2023 bietet Abbildung 5. Ein relevanter Anteil der Hausärzt:innen dürfte in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Im Jahr 2024 waren nach Daten der Bundesärztekammer rund 27.000 oder 40,8 Prozent aller Hausärzt:innen 60 Jahre oder älter knapp jede:r Fünfte(18,5 Prozent) war älter als 65 Jahre. Dagegen waren lediglich 7,7 Prozent oder rund 5.100 Hausärzt:innen jünger als 40 Jahre(Zi 2025). Bis 2020 nahm die Zahl der Hausärzt:innen in Deutschland ab, zurzeit hat sie sich auf niedrigerem Niveau stabilisiert, al­lerdings mit großen regionalen Unterschieden. In 24 Pro­zent der Landkreise ist die hausärztliche Versorgung heute gefährdet und in zwölf Prozent sogar stark gefährdet(vgl. ZDF 2025; Karagiannidis et al. 2025: 41). Fallzahlsteigerungen sind in den vergangenen Jahren in der hausärztlichen Versorgung im Gegensatz zu allen an­deren ambulanten Fachgruppen nicht mehr möglich ge­wesen. 11 Die hausärztliche Versorgung verschlechtert sich weiter. Der Bevölkerungszuwachs von 2 Millionen Einwoh­ner:innen in den vergangenen zehn Jahren erhöht den Druck auf die Primärversorgung. Jüngere Fachkräfte su­chen zudem eine veränderte Berufs- und Lebensperspekti­ve, die mit den tradierten Strukturangeboten nicht erfüllt werden kann. 12 Der Hausarztmangel korrespondiert in wei­ten Teilen Deutschlands mit einer prekären sozialen Lage der jeweiligen Region(Goeschel/Steinmetz 2011: 7ff.). 11Die Fallzahl der Hausärzte ist nahezu konstant geblieben, persönliche Mitteilung Dr. von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi vom 30.10.2025. 12 Persönliche Mitteilung von Prof. Niels Schneider, Lehrstuhl für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin an der Med. Hochschule Hannover(MHH) vom 22.12.2025. 18 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.