hat aus ihrer vertragsärztlichen Sicht dazu Vorschläge entwickelt(Kassenärztliche Bundesvereinigung 2025). Bekannt ist auch, dass ein Anteil von hausärztlich ausgewiesenen Arztsitzen nicht voll für die Patientenversorgung genutzt wird bzw. dort hausärztlich untypische Versorgung wahrgenommen wird. Ein zurzeit kontrovers diskutiertes Thema sind die Voraussetzungen für die Erteilung von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Forderung nach strengeren Maßstäben stehen Aussagen u. a. zur erhöhten Belastung der hausärztlichen Versorgung entgegen. Es sei darauf verwiesen, dass das hiesige Verfahren der alleinigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit(AU) in Europa nicht die Regel ist. So ist in den meisten Staaten eine Selbstmeldung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beim/bei der Arbeitgeber:in für bis zu zehn Tage(im Mittel in etwa fünf Tage) ohne die Einreichung einer ärztlichen Bescheinigung ausreichend, allerdings zumeist mit einer vom/von der Arbeitgeber:in zu initiierenden Überprüfungsmöglichkeit. Diese wird durch spezielle ärztliche Institutionen – in der Regel nicht durch die Primärversorgung – vorgenommen. In den Niederlanden und in einigen skandinavischen Ländern können die Arbeitgeber:innen eine Bestätigung durch den betriebsärztlichen Dienst verlangen. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit muss eine Fortsetzung von Arbeitsunfähigkeit europaweit ärztlich bestätigt werden(Ose et al. 2022; Clark 2025). Es besteht keine Korrelation zwischen der Zahl der durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehltage und der Art der Feststellung einer AU. Die Fehlzeitenquote in Deutschland liegt im europäischen Vergleich im oberen Drittel(vgl. Abbildung 4). Eine Option, in Anlehnung an europäische Beispiele im Krankheitsfall die Selbstmeldung beim/bei der Arbeitgeber:in für z. B. fünf Tage ohne ärztliches Attest einzuführen, dem/der Arbeitgeber:in aber zu ermöglichen, die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen, wird hierzulande noch nicht diskutiert. 3.4 Verbesserung der personellen Ausstattung, neue Kompetenzen in der Primärversorgung 3.4.1 Versorgungslage Die PV ist aufgrund der abnehmenden Personalressourcen u. a. bei den hausärztlichen, pflegerischen und anderen Leistungsträgern nicht mehr flächendeckend sichergestellt. Angesichts der dreifachen demografischen Herausforderung – alternde Bevölkerung, Fachkräftemangel und Ausscheiden der Leistungserbringer der Babyboomer-Generation – wird sich dieser Zustand weiter verschärfen (Gruhl 2023a: 7). Bundesweit sind inzwischen 5.000 hausärztliche Sitze nicht mehr zu besetzen. Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung(2025) kann sich diese Zahl in den nächsten fünf Jahren verdoppeln. Schon heute nehmen in vielen ländlichen und in ärmeren urbanen Regionen Deutschlands hausärztliche Praxen keine neuen Patient:innen auf. Ähnliche Engpässe treten bei der ambulanten pflegerischen Versorgung auf. Die notwendigen Angebote für eine Primärversorgung sind nicht mehr flächendeckend sichergestellt. PV ist zwar nicht nur hausärztliche Versorgung. Allerdings ermöglicht die gute Datenlage für die hausärztliche Versorgung eine bessere Analyse, als sie für andere primärversorgende Berufe möglich ist. Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzt:innen ist im langjährigen Vergleich von 54.052 im Jahr 1999 auf 51.437 Vollzeitäquivalente(Bedarfsplanungsgewichte) im Jahr 2024 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 4,8 Prozent in 25 Jahren. In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der Hausärzt:innen wieder minimal gestiegen, von 51.315 im Jahr 2022 auf 51.473 im Jahr 2024(Deutscher Bundestag 2025). Diese positive Entwicklung wird durch einen stark ansteigenden Anteil an ärztlichen Teilzeitbeschäftigten überkompensiert. Eine Darstellung des Teilnahmeumfangs bei Hausund Kinderärzt:innen im Vergleich zwischen den Jahren 2019 und 2023 bietet Abbildung 5. Ein relevanter Anteil der Hausärzt:innen dürfte in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Im Jahr 2024 waren nach Daten der Bundesärztekammer rund 27.000 oder 40,8 Prozent aller Hausärzt:innen 60 Jahre oder älter – knapp jede:r Fünfte(18,5 Prozent) war älter als 65 Jahre. Dagegen waren lediglich 7,7 Prozent oder rund 5.100 Hausärzt:innen jünger als 40 Jahre(Zi 2025). Bis 2020 nahm die Zahl der Hausärzt:innen in Deutschland ab, zurzeit hat sie sich auf niedrigerem Niveau stabilisiert, allerdings mit großen regionalen Unterschieden. In 24 Prozent der Landkreise ist die hausärztliche Versorgung heute gefährdet und in zwölf Prozent sogar stark gefährdet(vgl. ZDF 2025; Karagiannidis et al. 2025: 41). Fallzahlsteigerungen sind in den vergangenen Jahren in der hausärztlichen Versorgung – im Gegensatz zu allen anderen ambulanten Fachgruppen – nicht mehr möglich gewesen. 11 Die hausärztliche Versorgung verschlechtert sich weiter. Der Bevölkerungszuwachs von 2 Millionen Einwohner:innen in den vergangenen zehn Jahren erhöht den Druck auf die Primärversorgung. Jüngere Fachkräfte suchen zudem eine veränderte Berufs- und Lebensperspektive, die mit den tradierten Strukturangeboten nicht erfüllt werden kann. 12 Der Hausarztmangel korrespondiert in weiten Teilen Deutschlands mit einer prekären sozialen Lage der jeweiligen Region(Goeschel/Steinmetz 2011: 7ff.). 11„Die Fallzahl der Hausärzte ist nahezu konstant geblieben“, persönliche Mitteilung Dr. von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi vom 30.10.2025. 12 Persönliche Mitteilung von Prof. Niels Schneider, Lehrstuhl für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin an der Med. Hochschule Hannover(MHH) vom 22.12.2025. 18 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
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