Teilnahmeumfang Haus- und Kinderärzt:innen Angaben in Prozent 2019 77 Abb. 5 10 2 3 6 2 2023 0 70 50 voller Versorgungsauftrag Vertragsärzt:innen Dreiviertel-Versorgungsauftrag Vertragsärzt:innen hälftiger Versorgungsauftrag Vertragsärzt:innen Anstellung ≤10 Std. pro 14 33 8 2 100 Anstellung>30 Std. pro Woche Anstellung>20–30 Std. pro Woche Anstellung>10–20 Std. pro Woche Quelle: von Stillfried*, eigene Darstellung. * Persönliche Mitteilung von Dr. Dominik von Stillfried, Vorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung Berlin vom 3.11.2025. Über die regionalen Kapazitäten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege liegen weniger detaillierte Erkenntnisse vor. Zwar haben einige Länder eine kommunale Pflegeplanung gesetzlich vorgegeben, deren Daten erlauben aber noch keine allgemeinen Aussagen über eine pflegerische Unter- und Fehlversorgung(Bayrisches Landesamt für Pflege o. J.; IGES 2025b). Eine verbindliche landesrechtliche Grundlage für eine bundesweit vergleichbare Pflegeplanung fehlt. Wünschenswert wäre zusätzlich die Verknüpfung mit der Gesundheitsberichterstattung des ÖGD. Beide Datenerhebungsformate, die der Gesundheitsberichterstattung und der Pflegestrukturplanung, würden über eine methodische Abstimmung einen hohen Synergieeffekt erzielen und eine Vergleichbarkeit der Daten innerhalb der Länder und Kommunen, möglichst aber auch länderübergreifend schaffen. Für die Pflege ist bekannt, dass sich die Zahl der Berufsaustritte immer mehr an die der Berufseinmündungen annähert(Klie 2024: 115). Für einzelne Bundeländer kann ein„Kipppunkt“ errechnet werden. In Bremen tritt er beispielsweise bereits 2029 ein(Klie 2024: Folie 15). Berechnungen, die sich auf die demografische Entwicklung beziehen, lassen aber einen eklatanten Pflegekräftemangel in der Langzeitpflege erkennen:„Bis 2049[werden] voraussichtlich mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt“(Destatis 2024). Die gegenwärtige Altersverteilung lässt einen hohen Abgang an Pflegekräften in den nächsten zehn Jahren erwarten. So sind beispielsweise in NRW über 30 Prozent der Pflegekräfte über 55 Jahre alt, nur 15 Prozent unter 30 Jahre(Karagiannidis et al. 2025: 40). Bis 2035 ist ein Anstieg der pflegebedürftigen Menschen um 14 Prozent auf 5,6 Millionen Personen zu erwarten, dieser Trend wird sich bis 2055 fortsetzen(Destatis 2023). Wuchsen in den vergangenen 15 Jahren die Kapazitäten in der Langzeitpflege stetig an(Destatis 2022), mehren sich Berichte über Insolvenzen in der stationären Pflege, die u. a. mit dem Fachkräftemangel begründet werden. Insofern mehren sich – neben den bekannten und sich perspektivisch regional verschärfenden Defiziten in der hausärztlichen Versorgung – Hinweise auf eine parallele Fehlentwicklung in der ambulanten Pflege. Es mangelt aber an Definitionen entsprechender Maßzahlen und einer Vorgabe für eine bundesweit abgestimmte kommunale Pflegeplanung. Reformbedarf in der Primärversorgung 19
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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
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