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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
Entstehung
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Teilnahmeumfang Haus- und Kinderärzt:innen Angaben in Prozent 2019 77 Abb. 5 10 2 3 6 2 2023 0 70 50 voller Versorgungsauftrag Vertragsärzt:innen Dreiviertel-Versorgungsauftrag Vertragsärzt:innen hälftiger Versorgungsauftrag Vertragsärzt:innen Anstellung ≤10 Std. pro 14 33 8 2 100 Anstellung>30 Std. pro Woche Anstellung>20–30 Std. pro Woche Anstellung>10–20 Std. pro Woche Quelle: von Stillfried*, eigene Darstellung. * Persönliche Mitteilung von Dr. Dominik von Stillfried, Vorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung Berlin vom 3.11.2025. Über die regionalen Kapazitäten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege liegen weniger detaillierte Er­kenntnisse vor. Zwar haben einige Länder eine kommunale Pflegeplanung gesetzlich vorgegeben, deren Daten erlau­ben aber noch keine allgemeinen Aussagen über eine pfle­gerische Unter- und Fehlversorgung(Bayrisches Landesamt für Pflege o. J.; IGES 2025b). Eine verbindliche landesrecht­liche Grundlage für eine bundesweit vergleichbare Pflege­planung fehlt. Wünschenswert wäre zusätzlich die Ver­knüpfung mit der Gesundheitsberichterstattung des ÖGD. Beide Datenerhebungsformate, die der Gesundheitsbericht­erstattung und der Pflegestrukturplanung, würden über eine methodische Abstimmung einen hohen Synergieeffekt erzielen und eine Vergleichbarkeit der Daten innerhalb der Länder und Kommunen, möglichst aber auch länderüber­greifend schaffen. Für die Pflege ist bekannt, dass sich die Zahl der Berufs­austritte immer mehr an die der Berufseinmündungen an­nähert(Klie 2024: 115). Für einzelne Bundeländer kann einKipppunkt errechnet werden. In Bremen tritt er bei­spielsweise bereits 2029 ein(Klie 2024: Folie 15). Berech­nungen, die sich auf die demografische Entwicklung be­ziehen, lassen aber einen eklatanten Pflegekräftemangel in der Langzeitpflege erkennen:Bis 2049[werden] vo­raussichtlich mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt(Destatis 2024). Die gegenwärtige Altersvertei­lung lässt einen hohen Abgang an Pflegekräften in den nächsten zehn Jahren erwarten. So sind beispielsweise in NRW über 30 Prozent der Pflegekräfte über 55 Jahre alt, nur 15 Prozent unter 30 Jahre(Karagiannidis et al. 2025: 40). Bis 2035 ist ein Anstieg der pflegebedürftigen Men­schen um 14 Prozent auf 5,6 Millionen Personen zu er­warten, dieser Trend wird sich bis 2055 fortsetzen(Desta­tis 2023). Wuchsen in den vergangenen 15 Jahren die Ka­pazitäten in der Langzeitpflege stetig an(Destatis 2022), mehren sich Berichte über Insolvenzen in der stationären Pflege, die u. a. mit dem Fachkräftemangel begründet werden. Insofern mehren sich neben den bekannten und sich perspektivisch regional verschärfenden Defiziten in der hausärztlichen Versorgung Hinweise auf eine paral­lele Fehlentwicklung in der ambulanten Pflege. Es man­gelt aber an Definitionen entsprechender Maßzahlen und einer Vorgabe für eine bundesweit abgestimmte kommu­nale Pflegeplanung. Reformbedarf in der Primärversorgung 19