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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
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heit hinzuwirken. Der Medizinische Dienst verbleibt mit ei­ner Kontrollfunktion, vergleichbar zu seinen Aufgaben in der ambulanten und stationären medizinischen Versor­gung, involviert. Ein solcher, die Pflegebedürftigkeit begleitender und bera­tender Präventionsansatz ist in den Vorschlägen der Bund­Länder-ArbeitsgruppeZukunftspakt Pflege(BMG 2025b) enthalten. Das Ziel, die Aufgaben der Prävention in die Verantwortung der Berufsgruppe der Pflege zu integrieren, wird noch nicht eingelöst. Dies wäre für eine tragfähige Pri­märversorgung aber wichtig, denn(f)achliche Pflege muss als konstitutiver Teil einer sozial und lebensweltlich veran­kerten Primärversorgung, in der ‚Soziales und Gesund­heitsversorgung verschmelzen, gedacht werden(Klapper/ Hasseler 2024: 73). Darüber hinaus kann als Chance gesehen werden, die Pri­märversorgung durch weitere vorhandene fachliche Qualifi­kationen zu ergänzen und diese zu integrieren. Die gesetz­lich zurzeit diskutierte Überlegung, Apotheker:innen be­stimmte pharmazeutisch-therapeutische und präventive Möglichkeiten einzuräumen, ist unter den vorgesehenen Einschränkungen begründet, soweit dies nicht zu unver­bundenen Leistungsausweitungen führt. Insofern sind die präventiven, beratenden oder therapeutischen Maßnahmen der Apotheken verbindlich in der ePA zu dokumentieren. Gleiches gilt für die Einbindung von Betriebsärzt:innen, die qualifiziert und gesetzlich als unabhängig bestimmt nicht nur für präventive Leistungen in die Grundversorgung ein­gebunden werden können(Moßhammer 2014; Ärztezei­tung 2025). Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers/der Ar­beitnehmerin, sich in betriebsärztliche Behandlung zu be­geben, ist auszuschließen. Eine stärkere berufsübergreifende Kooperation in Primär­versorgungsregionen eröffnet die Chance, bei psychosozial überlagerten Krankheitsbildern auch soziale Berufe mit in das Versorgungsnetz einzubeziehen, wie es in der sozial­psychiatrischen Versorgung seit Langem üblich ist. Gleiches gilt für psychologische Kompetenzen oder Präventionsfach­kräfte, so sie in der jeweiligen Region vorhanden sind. Die Bedeutung der therapeutischen Gesundheitsfachberufe sollte gestärkt werden, da sie in der Regel profundere Me­thodenkenntnisse im jeweiligen therapeutischen Bereich aufweisen als der ärztliche Verordnungsgeber. Auf Erfah­rungen aus Pilotprojekten im deutschen Gesundheitswesen kann verwiesen werden(Filmar et al. 2025). Handlungsempfehlungen Fachliche Pflege muss als konstitutiver Teil einer sozial und lebensweltlich verankerten Primärversor­gung, in der Soziales und Gesundheitsversorgung verschmelzen, gedacht werden. Prävention und fachliche Begleitung, auch der pflegenden Angehö ­rigen, entlang des gesamten Pflegeprozesses haben Vorrang.(s. a. Stärkung der Gesundheitskompetenz durch Aneignung von Gesundheitswissen, Gesund ­heitsförderung und Primärprävention). Die Kompetenzen der Pflegeberufe sind gesetzlich, aber auch in der interprofessionellen Zusammen­arbeit an internationalen Standards orientiert zu erweitern. Als Voraussetzung für eine gute Netz ­werkkollaboration ist die fachpflegerische Siche­rung und Unterstützung des Pflegebedarfs fallbezo­gen um ein Case-Management, vorrangig bei kom­plexen gesundheitlichen, sozialen oder pflegerischen Fällen, zu ergänzen. Ortsnahe Pflege­fachpersonen sollen für Pflegebedürftige eine ent­scheidende Rolle in der Bewertung von Pflegebe­dürftigkeit erhalten und den Pflegeprozess von Be­ginn an durch Prävention, Begutachtung, Beratung, Begleitung der pflegenden Angehörigen bis hin zur kompensatorischen Pflege alsPrimärpflegefach­kraft in der Logik des Primärversorgungssystems übernehmen und koordinieren. Die Erhebung des Pflegebedarfs und die Ableitung von entsprechenden Leistungen sind nicht originär ärztliche Tätigkeiten. Die Verordnung von häusli­cher Krankenpflege mit den dazu notwendigen Hilfsmitteln gehören daher überarbeitet. Pflegeri­sche und ärztliche Aufgaben sind entsprechend zu entflechten. Die Vergütung der ambulanten Pflege ist an die veränderten Kompetenzen anzupassen und in Ver ­sorgungspauschalen statt Einzelleistungsvergütun­gen überzuleiten. Dies ist auch als Voraussetzung für die Einführung von Quartierspflege im Sinne ei­nerCaring Community bedeutsam. 3.5 Optimierung der interprofessionellen ­Zusammenarbeit sowie neue Organisations­strukturen auf der Primärversorgungsebene Wie oben beschrieben, gilt das Augenmerk wesentlich der Absicherung einer PV in minder- und unterversorgten Regi­onen. Diese sind für die vorherrschenden privatwirtschaft­lichen Formen der Leistungserbringung aus diversen Grün­den nicht attraktiv. Meist konzentrieren sich dort demogra­fische, soziale und/oder psychische Problematiken mit weiteren Faktoren, die sich in der gesundheitlichen Belas­tung der Bevölkerung abbilden(Dahlgren/Whitehead, 1991). Diese multifaktorielle Genese von Krankheit und Fragilität lässt sich mit medizinischen und pflegerischen Fachkenntnissen allein nicht verbessern. Ein erhöhter Auf­wand in der Patientenbehandlung und eine geringe Zahl von Privatliquidationen schmälern die ökonomische Grund­Reformbedarf in der Primärversorgung 23