heit hinzuwirken. Der Medizinische Dienst verbleibt mit einer Kontrollfunktion, vergleichbar zu seinen Aufgaben in der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung, involviert. Ein solcher, die Pflegebedürftigkeit begleitender und beratender Präventionsansatz ist in den Vorschlägen der BundLänder-Arbeitsgruppe„Zukunftspakt Pflege“(BMG 2025b) enthalten. Das Ziel, die Aufgaben der Prävention in die Verantwortung der Berufsgruppe der Pflege zu integrieren, wird noch nicht eingelöst. Dies wäre für eine tragfähige Primärversorgung aber wichtig, denn„(f)achliche Pflege muss als konstitutiver Teil einer sozial und lebensweltlich verankerten Primärversorgung, in der ‚Soziales‘ und Gesundheitsversorgung verschmelzen, gedacht werden“(Klapper/ Hasseler 2024: 73). Darüber hinaus kann als Chance gesehen werden, die Primärversorgung durch weitere vorhandene fachliche Qualifikationen zu ergänzen und diese zu integrieren. Die gesetzlich zurzeit diskutierte Überlegung, Apotheker:innen bestimmte pharmazeutisch-therapeutische und präventive Möglichkeiten einzuräumen, ist unter den vorgesehenen Einschränkungen begründet, soweit dies nicht zu unverbundenen Leistungsausweitungen führt. Insofern sind die präventiven, beratenden oder therapeutischen Maßnahmen der Apotheken verbindlich in der ePA zu dokumentieren. Gleiches gilt für die Einbindung von Betriebsärzt:innen, die qualifiziert und gesetzlich als unabhängig bestimmt nicht nur für präventive Leistungen in die Grundversorgung eingebunden werden können(Moßhammer 2014; Ärztezeitung 2025). Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, sich in betriebsärztliche Behandlung zu begeben, ist auszuschließen. Eine stärkere berufsübergreifende Kooperation in Primärversorgungsregionen eröffnet die Chance, bei psychosozial überlagerten Krankheitsbildern auch soziale Berufe mit in das Versorgungsnetz einzubeziehen, wie es in der sozialpsychiatrischen Versorgung seit Langem üblich ist. Gleiches gilt für psychologische Kompetenzen oder Präventionsfachkräfte, so sie in der jeweiligen Region vorhanden sind. Die Bedeutung der therapeutischen Gesundheitsfachberufe sollte gestärkt werden, da sie in der Regel profundere Methodenkenntnisse im jeweiligen therapeutischen Bereich aufweisen als der ärztliche Verordnungsgeber. Auf Erfahrungen aus Pilotprojekten im deutschen Gesundheitswesen kann verwiesen werden(Filmar et al. 2025). Handlungsempfehlungen → Fachliche Pflege muss als konstitutiver Teil einer sozial und lebensweltlich verankerten Primärversorgung, in der Soziales und Gesundheitsversorgung verschmelzen, gedacht werden. Prävention und fachliche Begleitung, auch der pflegenden Angehö rigen, entlang des gesamten Pflegeprozesses haben Vorrang.(s. a. Stärkung der Gesundheitskompetenz durch Aneignung von Gesundheitswissen, Gesund heitsförderung und Primärprävention). → Die Kompetenzen der Pflegeberufe sind gesetzlich, aber auch in der interprofessionellen Zusammenarbeit an internationalen Standards orientiert zu erweitern. Als Voraussetzung für eine gute Netz werkkollaboration ist die fachpflegerische Sicherung und Unterstützung des Pflegebedarfs fallbezogen um ein Case-Management, vorrangig bei komplexen gesundheitlichen, sozialen oder pflegerischen Fällen, zu ergänzen. Ortsnahe Pflegefachpersonen sollen für Pflegebedürftige eine entscheidende Rolle in der Bewertung von Pflegebedürftigkeit erhalten und den Pflegeprozess von Beginn an durch Prävention, Begutachtung, Beratung, Begleitung der pflegenden Angehörigen bis hin zur kompensatorischen Pflege als„Primärpflegefachkraft“ in der Logik des Primärversorgungssystems übernehmen und koordinieren. → Die Erhebung des Pflegebedarfs und die Ableitung von entsprechenden Leistungen sind nicht originär ärztliche Tätigkeiten. Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege mit den dazu notwendigen Hilfsmitteln gehören daher überarbeitet. Pflegerische und ärztliche Aufgaben sind entsprechend zu entflechten. → Die Vergütung der ambulanten Pflege ist an die veränderten Kompetenzen anzupassen und in Ver sorgungspauschalen statt Einzelleistungsvergütungen überzuleiten. Dies ist auch als Voraussetzung für die Einführung von Quartierspflege im Sinne einer„Caring Community“ bedeutsam. 3.5 Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie neue Organisationsstrukturen auf der Primärversorgungsebene Wie oben beschrieben, gilt das Augenmerk wesentlich der Absicherung einer PV in minder- und unterversorgten Regionen. Diese sind für die vorherrschenden privatwirtschaftlichen Formen der Leistungserbringung aus diversen Gründen nicht attraktiv. Meist konzentrieren sich dort demografische, soziale und/oder psychische Problematiken mit weiteren Faktoren, die sich in der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung abbilden(Dahlgren/Whitehead, 1991). Diese multifaktorielle Genese von Krankheit und Fragilität lässt sich mit medizinischen und pflegerischen Fachkenntnissen allein nicht verbessern. Ein erhöhter Aufwand in der Patientenbehandlung und eine geringe Zahl von Privatliquidationen schmälern die ökonomische GrundReformbedarf in der Primärversorgung 23
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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
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