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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
Entstehung
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Handlungsempfehlungen Es ist dringend geboten, die Chancen der Digitali­sierung in der ambulanten Versorgung nichtlaufen zu lassen, sondern sich proaktiv den neuen digita­len Möglichkeiten zur Entlastung der persönlichen Leistungserbringung in der Primärversorgung recht ­lich und faktisch zuzuwenden. Mit der Einführung der ePA und dem kürzlich eröffneten Forschungs ­datenzentrum sind wichtige, aber nicht hinreichen­de Grundlagen geschaffen. Vorrangig sind eine fördernde, aber auch regulieren­de Konzeption zur Einbindung dieser entlastenden Möglichkeiten zu entwickeln und Verfahrensschritte zur Implementation zu definieren. Es bedarf eines Masterplans für die Digitalisierung, der sich nicht nur auf die Bereitstellung von Grundlagen be­schränkt, sondern insbesondere die Einführung von KI orchestriert. Die Rolle der gematik ist dementsprechend über die bisherige Zuständigkeit einer Zertifizierungskompe­tenz für die Kompatibilität auf eine konzeptionelle, funktionale und sicherheitsbezogene Zuständigkeit zu erweitern, um die praktische Ausgestaltung einer digitalen Infrastruktur nicht nur anbietergetrieben entstehen zu lassen. Sollten die einzelnen Praxis- oder Pflege-Software­anbieter die Funktionalität von grundlegenden Anwendungen wie ePA oder den Telematikinfra ­struktur-Messenger(TIM) nicht vollständig ge ­währleisten können, sind sie zu finanziellen Kom ­pensationen zu verpflichten. Die Förderung der Entwicklung und die Einführung relevanter Tools sollen zwischen den Partnern der Selbstverwaltung und externen Dritten durch den Innovationsfonds unterstützt werden, soweit die Mittel zur Entwicklungsunterstützung mit der pri­vatwirtschaftlichen Vermarktung des Tools an die Selbstverwaltung zurückfließen. Eine Verbreiterung der digitalen Einsatzmöglichkei­ten ist vorrangig in der Primärversorgung zu unter­stützen, die die meisten Schnittstellen und die größ­te fachliche Breite aller Versorgungsebenen auf­weist und einen besonderen Bedarf für entlastende und unterstützende Einsatzmöglichkeiten benötigt. 3.7 Verbindliche Koordination in der und durch die Primärversorgung Primärarztsysteme(PAS) oder andere, nicht ausschließlich ärztlich ausgerichtete Steuerungs- und Koordinierungssys­teme der Primärversorgung sind nach internationalem Standard relevante Eckpfeiler einer effizienten und effekti­ven Gesundheitsversorgung. Im internationalen Vergleich sind Primärversorgungssysteme dadurch charakterisiert, dass Patient:innen vor der Inanspruchnahme spezialisierter Versorgungsangebote eine Primärversorgungseinrichtung zu konsultieren haben. Weitere typische Merkmale sind: die verbindliche Registrierung/Einschreibung bei einer Primärversorgungspraxis oder-einrichtung(meist ver­pflichtend); eine Überweisungspflicht für weitere Versorgungsebenen; eine somit eingeschränkte freie Arztwahl zur besseren Steuerung; die Koordination und Integration der Versorgung durch die Primärpraxen/Primärversorgungseinrichtungen; interprofessionelle Teamarbeit, oft in interprofessionel­len Gesundheitszentren. Einstiegspunkte und den Verlauf derPatient Journey 20 den Patient:innen selbst zu überlassen, ist in Staaten mit ähnlicher gesundheitlicher Absicherung insofern unüblich (Wittlinger/Sundmacher 2025). Von daher ist die Absicht, steuernde Systeme in der PV einzuführen, begrüßenswert. Bereits in den 2000er Jahren wurde im politischen Raum die Notwendigkeit eines Primärarztsystems diskutiert (Gruhl 2007). Zu dem damaligen Zeitpunkt wäre aufgrund einer vollständigen hausärztlichen Abdeckung und einer um 3 Millionen geringeren Einwohnerzahl die Einführung eines Primärarztsystems in Anlehnung an niederländische oder skandinavische Modelle mit verbindlicher Einschrei­bung auf Zeit und umfänglicher hausärztlicher Steuerungs­funktion leichter umsetzbar gewesen. Die Ärzteschaft lehn­te solche Vorstöße mit Hinweis auf die freie Arztwahl als Kernbestandteil ärztlicher Freiberuflichkeit ab. Umso über­raschender war deren aktuelle Meinungsänderung, die in einen Beschluss des 128. Deutschen Ärztetages 2024 mit einem Leitantrag des Vorstands zur Einführung eines Pri­märarztsystems mündete(Bundesärztekammer 2024). Der Koalitionsvertrag griff die Überlegungen auf. 21 Andere Ver­bände, Institutionen und einzelne Expert:innen variierten oder unterstützten diese Position. Eine Bewertung der bis­her eingebrachten Vorschläge zur Umsetzung führt aus, dass die Modelle in sich nicht widerspruchsfrei sind 20 Unter Patient Journey wird ein ganzheitliches Konzept verstanden, das die Phasen der Prävention, Diagnose, Behandlung und Nachsorge umfasst. Im Mittelpunkt stehen dabei der zeitliche Verlauf sowie die Erfahrungen der Patient:innen entlang dieses Prozesses. 21Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag(CDU, CSU, SPD 2025: 76). Reformbedarf in der Primärversorgung 29