Beschlüsse des Gründungskongresses der Arbeiterverbrüderung in Berlin, 1848
Vorbemerkung des Herausgebers
Nach dem Sieg der Märzrevolution bildete sich im April 1848 in Berlin ein »Zentralkomitee für Arbeiter« unter dem Vorsitz des Schriftsetzers Stephan Born, der zwar Mitglied des»Bundes der Kommunisten« war, sich aber im Verlaufe der Revolutionszeit weit von Marxschen Positionen entfernte. Um eine selbständige Organisation der deutschen Arbeiter unabhängig von den Demokraten zu gründen, berief das Zentralkomitee zusammen mit einigen anderen Arbeitervereinen einen Arbeiterkongress nach Berlin, der vom 23. August bis 3. September eine»soziale Volks-Charte« beraten und verabschieden sollte. Auf diesem Kongress waren 31 Arbeitervereine(aus Königsberg, Breslau, München, der Rheinprovinz, Westfalen und Hannover sowie einigen kleineren Orten vor allem des östlichen Deutschland), 3 Arbeiterkomitees(aus Berlin, Hamburg und Leipzig) und ebenfalls der noch tagende Frankfurter Gesellenkongress vertreten. Es wurde die Gründung der ersten Massenorganisation deutscher Handwerker und Arbeiter, der»Arbeiterverbrüderung«, beschlossen, die föderalistisch aufgebaut und von einem dreiköpfigen Zentralkomitee(u.a. Born) in Leipzig geleitet wurde, das auch das Organ des Verbandes,»Die Verbrüderung«, herausgab.