IMPULS Kseniia Gatskova, Sekou Keita Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine Auf einen Blick Die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter entwickelt sich positiv, bleibt aber besonders für Frauen mit Sorgeverantwortung voraussetzungsreich. Am 19.11.2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesent wurf beschlossen, wonach nach dem 1. April 2025 ein gereiste ukrainische Geflüchtete künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Mit dem Auslaufen des temporären Schutzstatus im März 2027 könnte dieser Rechtskreiswechsel breiter wirksam werden. Kürzungen, geänderte Förderstruktu ren und wachsende Unsicherheit erschweren eine nachhaltige Integration. Entscheidend bleiben gezielte Förderung, Planungssicherheit und soziale Teilhabe. Mit der Aktivierung der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete durch den Rat der Europäischen Union im März 2022 sowie den anschließen den Anpassungen des deutschen Rechtsrahmens, die am 1.6.2022 in Kraft traten, erhielten Geflüchtete aus der Ukrai ne einen gesicherten Aufenthaltsstatus gemäß§ 24 Auf enthaltsgesetz(AufenthG). Dieser Status ermöglicht direk ten Zugang zu Integrationsangeboten, insbesondere Sprach- und Orientierungskursen, sowie zum regulären Arbeitsmarkt, ohne dass ein Asylverfahren durchlaufen werden muss. Die Jobcenter fungieren als zentrale Anlaufstelle für ukrainische Geflüchtete und gewährleisten sowohl Arbeitsmarktberatung als auch den Zugang zu Leistungen wie Bürger- und Wohngeld wie auch zu Maßnahmen der Ar beitsmarktintegration, Qualifizierung und Weiterbildung. Am 19.11.2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Rechtskreiswechsel beschlossen, bei dem neu einreisende ukrainische Geflüchtete ab 1.4.2025 vom SGB-II-System zu den Asylbewerberleistungen überführt werden sollen. Neu ankommende Geflüchtete würden durch den Rechtskreiswechsel Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Es besteht aber kein Arbeitsverbot – im Gegensatz zu anderen Gruppen mit längeren Asylverfahren und eingeschränktem Arbeitsmarktzugang nach AsylbLG(vgl. Infokasten 1). Im Mittel punkt stehen dabei Fragen der Leistungsberechtigung, der Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 1
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Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine
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