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Die EU braucht weitere Reformen der GAP vor der Osterweiterung
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Analyseeinheit Internationale Politik Arbeitsgruppe Europäische Integration Arbeitspapier Nr. 9 Mai 2000 Die EU braucht weitere Reformen der GAP vor der Osterweiterung 1. Das gegenwärtige System der Agrarpreisstützung und direkten Einkommensbeihilfen ist angesichts des etwa 50%igen Zuwachses an landwirtschaftlichem Produktionspotential in den Beitrittsländern auf die Dauer nicht durchzuhalten. Es drohen hohe Überschüsse und damit ein erneuter Anstieg der Agrarausgaben im EU-Haushalt. Beides kann nicht im langfristigen Interesse der EU liegen. 2. Unter der deutschen Präsidentschaft(Europäischer Rat in Berlin im März 1999) hat die EU zwar beschlossen, die Preise für die wichtigsten Erzeugnisse(Getreide, Milch, Rindfleisch) erneut zu senken; die Agrarausgaben verstärkt umzuschichten, und zwar weg von der Preisstützung und den Ausfuhrsubventionen und hin zu direkten Einkommensbeihilfen und strukturellen Verbesserungen des ländlichen Raumes; die Agrarausgaben in den Jahren 2000-06 auf einem Niveau von rd. 41 Milliarden Euro ein­zufrieren und deren Anteil am EU-Haushalt auf 39% zu senken. 3. Aber diese Reformen bleiben hinter den langfristigen Erfordernissen zurück: Das EU-Preisniveau liegt weiterhin erheblich über dem des Weltmarktes. Die EU-Landwirtschaft kann daher noch immer nicht ohne Ausfuhrsubventionen international konkurrieren. Die Gefahr, daß die Beitrittsstaaten besonders Polen, Ungarn, Bulgarien und Rumänien, und langfristig vor allem die Türkei ihr landwirtschaftliches Preisniveau auf das überhöhte EU­Niveau anheben und auf diese Weise ihren Produzenten Preisanreize gewährt werden, die erneut zu wachsenden Überschüssen in der EU führen, ist nicht gebannt. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt bleibt unangemessen hoch. 4. Die in Berlin im März 1999 beschlossenen Reformschritte bedürfen daher noch vor der nächsten EU-Erweiterung der Ergänzung. Zwei Fragen muß sich die EU in diesem Zusammenhang vorlegen: Ist es wirtschaftlich vertretbar, das geltende System der Agrarmarktordnungen(Getreide, Milch, Zucker, Tabak, Wein, Obst und Gemüse etc.) unverändert auf die EU-28 zu übertragen? Bedarf nicht jede einzelne Marktordnung einer kritischen Überprüfung hinsichtlich ihres Funktionierens und ihrer Vereinbarkeit mit einer erweiterten EU einerseits und den Verpflichtungen aus der WTO andrerseits? Ist es rechtlich und sozial vertretbar, den künftigen Mitgliedstaaten die Gewährung von direkten Einkommensbeihilfen mit der Begründung zu versagen, daß diese als Ausgleich für ohnehin Friedrich-Ebert-Stiftung, Analyseeinheit Internationale Politik, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn Tel.:(xx49.228)883-212 u.-230, Fax:-625; e-mail: Werner.Kamppeter@fes.de