Analyseeinheit Internationale Politik Arbeitsgruppe Europäische Integration Arbeitspapier Nr. 9 Mai 2000 Die EU braucht weitere Reformen der GAP vor der Osterweiterung 1. Das gegenwärtige System der Agrarpreisstützung und direkten Einkommensbeihilfen ist angesichts des etwa 50%igen Zuwachses an landwirtschaftlichem Produktionspotential in den Beitrittsländern auf die Dauer nicht durchzuhalten. Es drohen hohe Überschüsse und damit ein erneuter Anstieg der Agrarausgaben im EU-Haushalt. Beides kann nicht im langfristigen Interesse der EU liegen. 2. Unter der deutschen Präsidentschaft(Europäischer Rat in Berlin im März 1999) hat die EU zwar beschlossen, • die Preise für die wichtigsten Erzeugnisse(Getreide, Milch, Rindfleisch) erneut zu senken; • die Agrarausgaben verstärkt umzuschichten, und zwar weg von der Preisstützung und den Ausfuhrsubventionen und hin zu direkten Einkommensbeihilfen und strukturellen Verbesserungen des ländlichen Raumes; • die Agrarausgaben in den Jahren 2000-06 auf einem Niveau von rd. 41 Milliarden Euro einzufrieren und deren Anteil am EU-Haushalt auf 39% zu senken. 3. Aber diese Reformen bleiben hinter den langfristigen Erfordernissen zurück: • Das EU-Preisniveau liegt weiterhin erheblich über dem des Weltmarktes. Die EU-Landwirtschaft kann daher noch immer nicht ohne Ausfuhrsubventionen international konkurrieren. • Die Gefahr, daß die Beitrittsstaaten – besonders Polen, Ungarn, Bulgarien und Rumänien, und langfristig vor allem die Türkei – ihr landwirtschaftliches Preisniveau auf das überhöhte EUNiveau anheben und auf diese Weise ihren Produzenten Preisanreize gewährt werden, die erneut zu wachsenden Überschüssen in der EU führen, ist nicht gebannt. • Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt bleibt unangemessen hoch. 4. Die in Berlin im März 1999 beschlossenen Reformschritte bedürfen daher noch vor der nächsten EU-Erweiterung der Ergänzung. Zwei Fragen muß sich die EU in diesem Zusammenhang vorlegen: • Ist es wirtschaftlich vertretbar, das geltende System der Agrarmarktordnungen(Getreide, Milch, Zucker, Tabak, Wein, Obst und Gemüse etc.) unverändert auf die EU-28 zu übertragen? Bedarf nicht jede einzelne Marktordnung einer kritischen Überprüfung hinsichtlich ihres Funktionierens und ihrer Vereinbarkeit mit einer erweiterten EU einerseits und den Verpflichtungen aus der WTO andrerseits? • Ist es rechtlich und sozial vertretbar, den künftigen Mitgliedstaaten die Gewährung von direkten Einkommensbeihilfen mit der Begründung zu versagen, daß diese als Ausgleich für – ohnehin Friedrich-Ebert-Stiftung, Analyseeinheit Internationale Politik, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn Tel.:(xx49.228)883-212 u.-230, Fax:-625; e-mail: Werner.Kamppeter@fes.de
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