Sammelwerk 
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

1 Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für Landwirte in den heutigen und zukünftigen EU-Ländern? Dr. Joachim Heine Stellv. Generaldirektor, Generaldirektion Landwirtschaft, Europäische Kom­mission, Brüssel/Belgien 1.1 Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für Landwirte in den heutigen und zukünftigen EU-Ländern? Das Fragezeichen im Thema lässt die in ihm enthaltene These diskussions­würdig erscheinen. Aus Sicht der Europäischen Kommission lautet die ange­messene Antwort denn auch"ja- aber…". Damit soll betont werden, dass der Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Union selbstverständlich die Gleichbehand­lung aller Mitgliedstaaten impliziert, jedoch nicht notwendigerweise sofort vom ersten Tag des Beitritts an, sondern im Wege einer allmählichen Heranführung an die Gemeinschaftsregeln unter Berücksichtigung der spezifischen Umstän­de, Möglichkeiten und Bedürfnisse jedes Beitrittskandidaten. Eine solche Ver­fahrensweise ist nicht etwa ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Art 12 EUV, sondern dessen sachgerechte Umsetzung. Das schließt nicht aus, dass über die möglichen Lösungen der anstehenden Probleme un­terschiedliche Vorstellungen entwickelt werden. Die politische Diskussion, die die Veröffentlichung des Reflektionspapiers der Kommission(mittlerweile hat die Kommission dem Rat inhaltlich weitgehend identische Vorschläge für Ver­handlungspositionen übermittelt) vom 30. Januar 2002 entfacht hat, zeigt dies mit aller Deutlichkeit. In diesem Dokument werden vor allem vier Problemkrei­se ausgesprochen, die im Folgenden in aller Kürze behandelt werden: ­die Höhe der zu gewährenden direkten Beihilfen, ­die Produktionsquoten, ­die Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raums, ­bestimmte spezifische Übergangsmaßnahmen. Bevor die einzelnen Punkte angesprochen werden, scheint es nützlich, die Rahmenbedingungen hervorzuheben, die den agrarpolitischen Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten zu Grunde liegen, und die, soweit ersichtlich, un­bestritten sind: 11