Sammelwerk 
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
Entstehung
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b) Vor allem aber würden diese hohen Einkommen die erforderliche struktu­relle Anpassung verlangsamen, ja sogar in Frage stellen. ­Die landwirtschaftlichen Strukturen in den Kandidaten-Ländern sind durch eine Aufspaltung in größere wettbewerbsfähige Betriebe und Kleinstbetriebe(Subsistenzwirtschaft) gekennzeichnet. Die großen Be­triebe müssen sich umstrukturieren und investieren. Die Subsistenz­betriebe spielen zunächst noch eine wichtige Rolle als soziales Sicher­heitsnetz. Ein Teil von ihnen sollte aber in der Lage sein, sich zu wett­bewerbsfähigen Betrieben zu entwickeln. ­Hohe Einkommensbeihilfen könnten die bestehenden Strukturen ze­mentieren; vor allem die Semi-Subsistenzbetriebe könnten sich auf eine Erzeugung für den eigenen Verbrauch beschränken, anstatt zu investie­ren und sich den Marktkräften zu stellen. ­Unter diesen Bedingungen würde es für die Produktionsfaktoren, z. B. Arbeit, wirtschaftlich interessant im landwirtschaftlichen Bereich zu verbleiben, statt sich zu anderen Wirtschaftssektoren hin zu orientieren. c) Einige Kandidaten-Länder(z.B. Slowenien) gewähren bereits aus nationa­len Mitteln direkte Einkommentranfers. Diese müssen nach dem Beitritt als unzulässige Beihilfen eigentlich aufgegeben werden. Insoweit allerdings dadurch das Einkommen der betroffenen Landwirte vermindert werden soll­te, dürfen nationale Beihilfen zusätzlich bis zur Höhe der vor dem Beitritt gewährten Leistungen für eine Übergangszeit aufrecht erhalten werden. d) Die administrative Ausführung des Systems der direkten Beihilfen des Ge­meinschaftssystems ist nicht einfach. Den neuen Mitgliedstaaten wird da­her die Möglichkeit geboten, ein vereinfachtes System anzuwenden, nach dem eine einzige Hektarprämie gezahlt würde(keine Verpflichtung zur Er­zeugung; das Land muss aber in einem mit Umweltanforderungen zu ver­einbarenden Zustand erhalten werden; Minimalfläche beträgt 0,3 ha, die von den Kandidatenländern auf 1 ha angehoben werden kann). Dieses System könnte für 3 Jahre(mit zweimal einjähriger Verlängerung) gelten. 1.1.2 Die Produktionsquoten Die in der EU bestehenden Produktionsquoten und anderen produktionsbe­schränkenden Maßnahmen sind auf historische Referenzperioden gestützt. Derselbe Ansatz soll für die neuen Mitgliedstaaten gelten. Aber welche Refe­renzperioden herangezogen werden sollen, ist streitig. 13