b) Vor allem aber würden diese hohen Einkommen die erforderliche strukturelle Anpassung verlangsamen, ja sogar in Frage stellen. Die landwirtschaftlichen Strukturen in den Kandidaten-Ländern sind durch eine Aufspaltung in größere wettbewerbsfähige Betriebe und Kleinstbetriebe(Subsistenzwirtschaft) gekennzeichnet. Die großen Betriebe müssen sich umstrukturieren und investieren. Die Subsistenzbetriebe spielen zunächst noch eine wichtige Rolle als soziales Sicherheitsnetz. Ein Teil von ihnen sollte aber in der Lage sein, sich zu wettbewerbsfähigen Betrieben zu entwickeln. Hohe Einkommensbeihilfen könnten die bestehenden Strukturen zementieren; vor allem die Semi-Subsistenzbetriebe könnten sich auf eine Erzeugung für den eigenen Verbrauch beschränken, anstatt zu investieren und sich den Marktkräften zu stellen. Unter diesen Bedingungen würde es für die Produktionsfaktoren, z. B. Arbeit, wirtschaftlich interessant im landwirtschaftlichen Bereich zu verbleiben, statt sich zu anderen Wirtschaftssektoren hin zu orientieren. c) Einige Kandidaten-Länder(z.B. Slowenien) gewähren bereits aus nationalen Mitteln direkte Einkommentranfers. Diese müssen nach dem Beitritt als unzulässige Beihilfen eigentlich aufgegeben werden. Insoweit allerdings dadurch das Einkommen der betroffenen Landwirte vermindert werden sollte, dürfen nationale Beihilfen zusätzlich bis zur Höhe der vor dem Beitritt gewährten Leistungen für eine Übergangszeit aufrecht erhalten werden. d) Die administrative Ausführung des Systems der direkten Beihilfen des Gemeinschaftssystems ist nicht einfach. Den neuen Mitgliedstaaten wird daher die Möglichkeit geboten, ein vereinfachtes System anzuwenden, nach dem eine einzige Hektarprämie gezahlt würde(keine Verpflichtung zur Erzeugung; das Land muss aber in einem mit Umweltanforderungen zu vereinbarenden Zustand erhalten werden; Minimalfläche beträgt 0,3 ha, die von den Kandidatenländern auf 1 ha angehoben werden kann). Dieses System könnte für 3 Jahre(mit zweimal einjähriger Verlängerung) gelten. 1.1.2 Die Produktionsquoten Die in der EU bestehenden Produktionsquoten und anderen produktionsbeschränkenden Maßnahmen sind auf historische Referenzperioden gestützt. Derselbe Ansatz soll für die neuen Mitgliedstaaten gelten. Aber welche Referenzperioden herangezogen werden sollen, ist streitig. 13
Sammelwerk
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
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