ches Interventionssystem gibt. Die Übernahme erfolgt unter den für die gemeinschaftliche Intervention geltenden Bedingungen(Qualität, Preis). Andere Bestände(in öffentlicher Hand aber nicht in der Intervention oder in privater Hand), die eine Menge überschreiten, welche als normaler Vorrat angesehen werden kann, müssen auf Kosten der betroffenen Mitgliedstaaten eliminiert werden; dies betrifft normalerweise Erzeugnisse, für die Interventionsmaßnahmen oder Ausfuhr-Erstattungen existieren. Für die administrative Abwicklung gibt es Präzedenzfälle aus früheren Beitritten. c) Anti-Spekulationsmaßnahmen Auch eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen spekulative Geschäfte und Warenbewegungen anlässlich des Beitritts ist vorgesehen. 1.1.5 Schluss Das vorgetragene System darf als eine ausgewogene und sachlich angemessene Lösung eingestuft werden. Es gewährleistet, dass nach einer Übergangszeit im Agrarbereich in allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln zur Anwendung kommen. Die vorgeschlagenen Lösungen respektieren die finanziellen Limits und fördern den Prozess der strukturellen Anpassung der Landwirtschaft der neuen Mitgliedstaaten an die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten des einheitlichen Marktes. Zugleich wird auch durch- zunächst reduzierte- direkte Beihilfen das Einkommen der Landwirte verbessert. Pauschale und spezifische vereinfachte Lösungen für eine Übergangszeit erleichtern die administrativen Belastungen. Viel wird davon abhängen, dass die neuen Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, die ihnen gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Über die vorgetragenen Lösungen muss erst mit den Mitgliedstaaten, dann mit den Kandidatenländern noch verhandelt werden- sie sind also nicht das letzte Wort der EU. Aber seien wir realistisch: die Verhandlungsmargen sind nicht sehr weit. 16
Sammelwerk
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
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