Sammelwerk 
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
Entstehung
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ches Interventionssystem gibt. Die Übernahme erfolgt unter den für die ge­meinschaftliche Intervention geltenden Bedingungen(Qualität, Preis). Andere Bestände(in öffentlicher Hand aber nicht in der Intervention oder in privater Hand), die eine Menge überschreiten, welche als normaler Vorrat an­gesehen werden kann, müssen auf Kosten der betroffenen Mitgliedstaaten eliminiert werden; dies betrifft normalerweise Erzeugnisse, für die Interventi­onsmaßnahmen oder Ausfuhr-Erstattungen existieren. Für die administrative Abwicklung gibt es Präzedenzfälle aus früheren Beitritten. c) Anti-Spekulationsmaßnahmen Auch eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen spekulative Geschäfte und Warenbewegungen anlässlich des Beitritts ist vorgesehen. 1.1.5 Schluss Das vorgetragene System darf als eine ausgewogene und sachlich angemes­sene Lösung eingestuft werden. Es gewährleistet, dass nach einer Über­gangszeit im Agrarbereich in allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln zur An­wendung kommen. Die vorgeschlagenen Lösungen respektieren die finanziellen Limits und för­dern den Prozess der strukturellen Anpassung der Landwirtschaft der neuen Mitgliedstaaten an die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten des einheitlichen Marktes. Zugleich wird auch durch- zunächst reduzierte- direkte Beihilfen das Einkommen der Landwirte verbessert. Pauschale und spezifische vereinfach­te Lösungen für eine Übergangszeit erleichtern die administrativen Belastun­gen. Viel wird davon abhängen, dass die neuen Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, die ihnen gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Über die vorgetragenen Lösungen muss erst mit den Mitgliedstaaten, dann mit den Kandidatenländern noch verhandelt werden- sie sind also nicht das letzte Wort der EU. Aber seien wir realistisch: die Verhandlungsmargen sind nicht sehr weit. 16