Litauen hat einen Gesetzentwurf zur landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung vorbereitet und dem Seimas[Parlament] zur Beratung vorgelegt, der vollständig mit der GAP und den Regelungen des EU acquis übereinstimmt. Dieses Gesetz, das zum 1.Januar 2003 in Kraft treten soll, wird die Voraussetzungen für die Implementation der GAP-Maßnahmen schaffen, der Regelung der ländlichen Entwicklung in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Agrarrichtlinien und des Garantiefonds, ebenso wie für die Prinzipien der Landwirtschafts- und ländlichen Entwicklungspolitik, der institutionellen Entwicklung und der Organisation zukünftiger Aufgaben. Litauen erkennt an, dass hinsichtlich der Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, der landwirtschaftlichen Umwelt, Hygiene, Tiergesundheit und Pflanzenschutz ein Niveau erreicht werden muss, das den EUAnforderungen entspricht. Ebenso muss eine effektive interne Marktkontrolle und die Implementation des acquis in diesen Bereichen sichergestellt werden. Um möglichst gut auf die Implementation der Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz vorbereitet zu sein, hat Litauen 2001 ein Lebensmittelsicherheits-Programm in Kraft gesetzt, und in diesem Jahr ist ein Plan zur Kontrolle der Betriebe angenommen worden. Nach diesem Plan werden alle Betriebe, die Produkte tierischen Ursprungs verarbeiten, nach dem Grad ihrer Konformität mit den EU-Anforderungen in 4 Gruppen unterteilt; die wichtigste ist dabei die Gruppe, die 20 Betriebe umfasst, für die eine Übergangsperiode nötig ist. Für jedes dieser Unternehmen ist eine detaillierte Bestandaufnahme vorgenommen und verbindliche Pläne zur Beseitigung der Mängel erstellt worden, die von der zuständigen Kontrollbehörde, den Staatlichen Lebensmittel- und Veterinärdiensten bestätigt werden. Alle diese Unterlagen sind der Konferenz zur Vorbereitung des Beitritts als Nachweis der Entschlossenheit der Republik Litauen vorgelegt worden, ein hinreichendes Niveau an Lebensmittelsicherheit sicherzustellen und den Schutz der litauischen und EU-Verbraucher zu garantieren. Gegenwärtig gibt es in Litauen 17 Molkereien, 3 fleisch- und 9 fischverarbeitende Betriebe, eine Verpackungsfabrik und 9 Fischfangschiffe, die tierärztliche Zulassungen bekommen haben, die sie zum Export ihrer Produkte in die EU berechtigen. Unsere Aktivitäten in diesem Bereich wurden von EU-Inspektoren kontrolliert, die Litauen vom 21. 25. Januar und 4.- 8. Februar 2002 bereist haben mit dem Ziel, die Situation hinsichtlich der bovine spongiform encephalopathy(BSE) abzuschätzen(seit dem 1. Juli 2002 sind mehr als 20.000 Tiere vom Nationalen Veterinärlabor auf BSE getestet worden, und alle Tests waren negativ). Vom 18.- 22. Februar ist eine Inspektion der Grenzkontrollen durchgeführt worden, um ihre Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen zu prüfen. Im Zuge der Begleitung 45
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Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
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