zifischen Gegebenheiten und Bedürfnissen ihres Landes und nach den Vorgaben der vom Rat der EU erlassenen SAPARD-Grundverordnung festgelegt haben. Diese EU-Verordnung schreibt die allgemeinen Parameter für die Fördertätigkeit von SAPARD und auch dessen Ziele vor. Hiernach dient SAPARD der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in den Beitrittsländern. In diesem Zusammenhang soll ein Beitrag zur reibungslosen Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik und die damit verbundenen Politikbereiche geleistet sowie eine Lösung für die vorrangigen spezifischen Probleme des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete der Beitrittsländer gefunden werden. 4.4.4 Programme Um diesen ehrgeizigen Zielen gerecht zu werden, wurde auf den Ansatz der Förderprogramme zurückgegriffen. Eben dieses System wird nämlich verwendet, um ähnliche Aufgabenstellungen innerhalb der EU anzugehen. Die SAPARD-Programme sind somit weitgehend vergleichbar mit den in den Mitgliedstaaten durchgeführten Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum. Die Ausarbeitung der nationalen SAPARD-Programme war eine gewaltige Aufgabe, vor allem weil die Behörden der Beitrittsländer hier völliges Neuland betraten. Die Behörden mussten zunächst ihre Entwicklungspläne erarbeiten, die dann in die eigentlichen SAPARD-Programme mündeten. Dennoch konnten im Herbst 2000 die fertigen Programme aller zehn Beitrittsländer von der Kommission genehmigt werden. Die Programmplanung dauerte damit nicht länger als bei den derzeitigen Mitgliedstaaten üblich. 4.4.5 Vollständig dezentralisierte Verwaltung Wie sieht die konkrete Durchführung von SAPARD aus? Anders als bei den anderen Heranführungsinstrumenten PHARE und ISPA, wo bislang zumindest einige Kernpunkte von der Kommission selbst verwaltet werden, greift die Kommission bei SAPARD nicht in die Verwaltung ein und ist nicht einmal an der Auswahl der geförderten Einzelprojekte beteiligt. Für SAPARD wurde nämlich ein alternativer Ansatz gewählt, bei dem die nationalen Behörden der Beitrittsländer die volle Verantwortung im Rahmen einer vollständig"dezentralisierten Verwaltung" übernehmen. 57
Sammelwerk
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
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