Sammelwerk 
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
Entstehung
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zifischen Gegebenheiten und Bedürfnissen ihres Landes und nach den Vor­gaben der vom Rat der EU erlassenen SAPARD-Grundverordnung festgelegt haben. Diese EU-Verordnung schreibt die allgemeinen Parameter für die För­dertätigkeit von SAPARD und auch dessen Ziele vor. Hiernach dient SAPARD der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer nachhaltigen Ent­wicklung des ländlichen Raums in den Beitrittsländern. In diesem Zusammen­hang soll ein Beitrag zur reibungslosen Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik und die damit verbun­denen Politikbereiche geleistet sowie eine Lösung für die vorrangigen spezifi­schen Probleme des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete der Beitrittslän­der gefunden werden. 4.4.4 Programme Um diesen ehrgeizigen Zielen gerecht zu werden, wurde auf den Ansatz der Förderprogramme zurückgegriffen. Eben dieses System wird nämlich verwen­det, um ähnliche Aufgabenstellungen innerhalb der EU anzugehen. Die SA­PARD-Programme sind somit weitgehend vergleichbar mit den in den Mit­gliedstaaten durchgeführten Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum. Die Ausarbeitung der nationalen SAPARD-Programme war eine gewaltige Aufgabe, vor allem weil die Behörden der Beitrittsländer hier völliges Neuland betraten. Die Behörden mussten zunächst ihre Entwicklungspläne erarbeiten, die dann in die eigentlichen SAPARD-Programme mündeten. Dennoch konn­ten im Herbst 2000 die fertigen Programme aller zehn Beitrittsländer von der Kommission genehmigt werden. Die Programmplanung dauerte damit nicht länger als bei den derzeitigen Mitgliedstaaten üblich. 4.4.5 Vollständig dezentralisierte Verwaltung Wie sieht die konkrete Durchführung von SAPARD aus? Anders als bei den anderen Heranführungsinstrumenten PHARE und ISPA, wo bislang zumindest einige Kernpunkte von der Kommission selbst verwaltet werden, greift die Kommission bei SAPARD nicht in die Verwaltung ein und ist nicht einmal an der Auswahl der geförderten Einzelprojekte beteiligt. Für SAPARD wurde nämlich ein alternativer Ansatz gewählt, bei dem die nationalen Behörden der Beitrittsländer die volle Verantwortung im Rahmen einer vollständig"dezentra­lisierten Verwaltung" übernehmen. 57