4.4.6 Die Vorbereitung der dezentralisierten Verwaltung - eine große Aufgabe Als Voraussetzung dafür, im Rahmen der vollständig dezentralisierten Verwaltung von SAPARD die ersten kofinanzierten Beihilfen bewilligen zu können, mussten jedoch noch zwei weitere bedeutende Phasen durchlaufen werden. In der ersten Phase handelte es sich im Wesentlichen darum, die notwendigen nationalen Rechtsvorschriften zu erlassen, da EU-Vorschriften für die Beitrittsländer noch nicht bindend sind. Für die kostbaren EU-Fördermittel musste also ein ganzes Bündel einschlägiger Rechtsvorschriften über alle Aspekte einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung, Kontrolle und Rechenschaft mit den Beitrittsländern ausgehandelt und dann in bilateralen Abkommen verankert werden. Nach einem intensiven Arbeitsprogramm wurden diese Verhandlungen im Spätherbst 2000 abgeschlossen und die Verhandlungsergebnisse von der Kommission förmlich gebilligt. Daraufhin konnte noch vor Ende des Jahres 2000 die Unterzeichnung der Abkommen mit den einzelnen Beitrittsländern beginnen und im Jahr 2001 abgeschlossen werden. In der zweiten Phase ging es dann darum, in jedem der Beitrittsländer eine Durchführungsstelle einzurichten, die in der Lage ist, das SAPARD-Programm gemäß den ausgehandelten Rechtsvorschriften umzusetzen. Bis Ende des Jahres 2000 wurde von den Beitrittsländern zum Aufbau ihrer SAPARDStellen eine beträchtliche Menge an Arbeit in Angriff genommen und zum Teil auch schon bewältigt. In einem Land wurden diese Arbeiten bis Ende 2000 bereits abgeschlossen, ein anderes Land war im Januar 2001 so weit. Es ist völlig normal, dass einige Beitrittsländer imstande sind, ihre SAPARDStellen schneller einzurichten als andere. Dabei ist außerordentlich bemerkenswert, dass ein Beitrittsland dies bereits bis Ende 2000 und ein weiteres Land bis Januar 2001 geschafft hat. Und man muss schlichtweg anerkennen, dass dies die Leistung von äußerst einsatzfreudigem, motiviertem und kompetentem Personal ist, das in einem sehr förderlichen politischen Klima arbeiten konnte. Keinesfalls jedoch bedeutet dies, dass es in anderen Beitrittsländern, in denen der Ausgangspunkt ein anderer war, zu Versäumnissen gekommen ist. In einigen dieser Länder waren die Strukturen einfach weniger geeignet für die Herausforderung, oder aber es war schwieriger, hinreichend qualifiziertes Personal einzustellen(und anschließend auch zu halten). In anderen Ländern wiederum zeigten sich die unvermeidlichen Auswirkungen eines politischen Wechsels nach Parlamentswahlen. 59
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Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
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