Sammelwerk 
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
Entstehung
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war. Zudem fiel sie in einem Land, das noch immer nicht bereit ist, SAPARD durchzuführen. Solche Ankündigungen haben wahrscheinlich zu den an­schließenden Enttäuschungen und Vorwürfen, SAPARD komme zu spät, bei­getragen. In diesem Bewusstsein hat die Kommission auf der Ministertagung Anfang Ju­ni 2000 betont, dass die zu schaffenden Fakten und nicht die verstrichene Dauer ausschlaggebend für den Zeitplan der Freigabe der SAPARD­Fördermittel sein würden. An diesen unabdingbaren Voraussetzungen hat sich während des gesamten Prozesses nichts geändert. Die für den Zeitplan allein ausschlaggebenden zu schaffenden Fakten waren der Abschluss der Ausar­beitung der nationalen SAPARD-Programme und deren Genehmigung, die Verhandlungen über die mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen sowie die Einrichtung der SAPARD-Stellen in den einzelnen Beitrittsländern und die an­schließende Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit. Die Zeit, die in den Beitritts­ländern für die Genehmigung der Programme und die Zulassung der SA­PARD-Stellen erforderlich war, entspricht durchaus der in den Mitgliedstaaten üblichen Dauer. Allen zehn Beitrittsländern wurde übrigens in Anerkennung des Umfangs und der Neuheit der auf sie zukommenden Aufgaben bereits erhebliche finanzielle Unterstützung der EU gewährt, um den Aufbau des SAPARD­Durchführungssystems zu erleichtern. Diese Unterstützung lief insbesondere über das Sonderprogramm zur Vorbereitung auf die Strukturfonds sowie über die aus PHARE-Mitteln finanzierten Partnerschaftsprojekte; daneben wurde solche Unterstützung auch bilateral von zahlreichen Mitgliedstaaten geleistet. Weitere Unterstützung stammte u.a. aus einer gemeinsamen Initiative der OECD und der EU. Hiermit sollten Finanzmanagement- und-kontrollsysteme aufgebaut werden, um Hilfestellung bei der Einrichtung der SAPARD-Stellen und ihrer Vorbereitung auf die Zulassung zu geben. Die Fähigkeiten dieser Stellen werden, wenn sie nicht länger im Rahmen von SAPARD benötigt wer­den, für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in vielen Berei­chen nach dem Beitritt von Bedeutung sein, da die Anforderungen im Rahmen von SAPARD weitgehend mit denen bei allen sonstigen Instrumenten überein­stimmen, bei denen Gemeinschaftsmittel zum Einsatz kommen. Die Anforde­rungen sind jedoch nicht nur auf die Finanzierungsvorgänge beschränkt. Sie umfassen auch Bereiche wie das öffentliche Auftragswesen, die Einhaltung von Umweltvorschriften sowie von Gesundheits- und Hygienevorschriften durch die Herkunftssicherung der Waren. 61