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Versuche einer friedlichen Lösung der Irak-Frage
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Brennpunkt IRAK Jonathan Dean Versuche einer friedlichen Lösung der Irak-Frage Zusammenfassung Seit der Rede Präsident Bushs zur Irak-Frage vor der Generalversammlung der UN am 12. September hat die US-Regierung keine weiteren Beweise zur Stützung ihr er Argumentation vorgelegt, der Irak sei eine direkte Bedrohung für die USA, ihre Bevölkerung oder für andere außerhalb des Nahen Ostens. Die­se Argumentation überzeugt immer noch nicht, besonders im Vergleich mit der wirklich ernsthaften Be­drohung der US-amerikanischen und regionalen Sicherheit durch Nordkorea. Die Einschätzungen der US-Regierung zu einem Präventivschlag gegen den Irak werden weder durch das Völkergewohnheitsrecht noch durch die UN-Charta unterstützt. Sie gründen sich auf die Feststellung der US-Regierung, die zerstörerischen Fähigkeiten der Massenvernichtungswaffen seien so groß und un­mittelbar und das Irak-Regime sei in einem solchen Maß nicht abzuschrecken, dass die normalen Regeln zur Festlegung, ob ein Präventivschlag gerechtfertigt ist oder nicht, außer Kraft gesetzt werden; weder sind begründete Informationen möglicher Angriffe noch Beweise einer unmittelbar bevorstehenden Be­drohung erforderlich, um einen bewaffneten Präventivschlag durch die USA zu rechtfertigen. Die Existenz der heutigen Waffen, die innerhalb kürzester Zeit Tausende von Menschen töten oder mit Krankheiten infizieren können, hat der völkerrechtlichen Debatte über Präventivschläge eine ganz neue Richtung gegeben, denn die meisten Gesetze stammen noch aus der Zeit des etwas langsameren neunzehnten Jahrhunderts. Den Argumenten der US-Regierung zuzustimmen würde jedoch bedeuten, dass die Regierung der USA völlig frei in ihrer Entscheidung wäre, ihre enorme militärische Kraft gegen ein fremdes Land einzusetzen ohne Einschränkungen seitens der Verfassung, des Kongresses, deskerrechts, der völkerrechtlichen Verträge oder der UN-Charta. Die Freiheit, willkürlich, ohne Überprü­fungs- oder Kontrollfunktionen handeln zu können, wäre unbegrenzt und damit in etwa vergleichbar mit der der autoritären Machthaber des letzten Jahrhunderts. Vor diesem Hintergrund wäre ein bewaffneter Angriff der USA gegen den Irak ohne unterstützende Resolution des Sicherheitsrats illegal, und man sollte sich dagegen zur Wehr setzen. Dies sind jedoch sehr allgemeine Überlegungen. In der Praxis geht es mittlerweile um ganz konkrete Fragen. Sehr wahrscheinlich wird das UN-Inspektionsregime eine Schlüsselrolle bei der Entscheidung spielen, ob es zum Einsatz von Waffengewalt gegen den Irak kommt oder nicht. Deshalb konzentrieren wir uns im Folgenden auf diesen Aspekt. Einige unterschiedliche Resultate wären denkbar: 1. Eine Situation, in der der 12.000 Seiten starke Bericht über Massenvernichtungswaffen, der dem Sicherheitsrat am 4. Dezember 2002 vom Irak als Antwort übergeben wurde, für unzu­reichend erklärt wird und zwar insbesondere im Hinblick auf frühere Versäumnisse des Irak, den UN-Inspektoren über Massenvernichtungswaffen-Programme seit Aussetzung der letzten UN-Inspektionen 1998 Auskunft zu erteilen. So lautet das Argument der USA und Die Maßnahmen der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Brennpunkt IRAK werden vom Referat Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika koordiniert. Informationen zum Thema finden Sie unter www.fes.de/brennpunkt