Politische Turbulenzen in Nigeria: Scharia und Impeachment Heinrich Bergstresser Oktober 2002 Im multi-ethnischen und multi-religiösen Nigeria haben fünf Todesurteile durch Steinigung(Stand Anfang September 2002) national und international scharfe Kritik und zahlreiche Protestaktionen hervorgerufen. Die Todesurteile wurden wegen angeblichen Ehebruchs, außerehelichen Geschlechtsverkehrs, Vergewaltigung und absurder Weise auch wegen erlittener Vergewaltigung gefällt. Nicht nur die Strafe selbst steht dabei im Zentrum der Kritik, sondern auch die gewählte Hinrichtungsart. Sie leitet sich aus der historischen Praxis der Anwendung des Strafrechts im Islamischen Recht ab. Bislang ist in Nigeria noch kein Steinigungsurteil vollstreckt worden, und die Fälle liegen bei verschiedenen Berufungsgerichten. In einem Fall wurde das Urteil aufgehoben. Doch hat nicht nur die Scharia-Debatte internationale Aufmerksamkeit erzeugt, sondern wenige Monate vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen(wahrscheinlich zwischen Januar und März 2003) und dem Ende der Legislaturperiode(28. Mai 2003) auch ein drohendes-Verfahren zur Amtsenthebung gegen Präsident Olusegun Obasanjo. Zwei unvereinbare Rechtssysteme Zur allgemeinen Überraschung fiel die Einführung des Islamischen Rechts, der Scharia, als bindendes Recht im Zivil- wie im Strafrecht in 12 der 19 Bundesstaaten Nordnigerias mit dem Beginn des nigerianischen Demokratisierungsprojektes zusammen. Die meisten dieser Bundesstaaten sind islamisch geprägt. Als bindendes Recht deckt die Scharia auch alle Bereiche des Strafrechts ab, d.h. ein Scharia-Gericht ve rhandelt und entscheidet auch Kapitalverbrechen. Zuvor hatte im unabhä ngigen Nigeria in muslimisch dominierten Gebieten das Islamische Recht nur im Privatrecht (Heirat, Scheidung, Erbschaft) und rudimentär im Strafrecht(Prügelstrafe) eine Rolle gespielt. Diese Bereiche sind während der kurzen britischen Kolonialphase als Relikte des vorkolonialen Emiratssystem erha lten geblieben. Im Norden lebt eines der Mehrheitsvölker Nigerias, die Hausa-Fulani. Erstmals wurde der nigerianischen Öffentlichkeit bewusst, dass im föderativen System Nigerias entgegen der weit verbreiteten Meinung zwei Rechtssysteme existieren. Denn neben dem„Nigerianischen Recht“, was im wesentlichen„Britisches Recht“ verkörpert, gilt nun in den meisten nördlichen Bundesstaaten auch das Islamische Recht, einschließlich des islamischen Strafrechts. Dort sprechen Scharia-Gerichte Recht. Die jeweiligen Parlamente der Bundesstaaten hatten mit Zustimmung der Gouverneure nach Bedarf auf Gemeinde, Bezirks- und auf Bundesstaatenebene diese Gerichte per Gesetz eingerichtet und die bereits existierenden, für das Privatrecht zuständigen Scharia-Gerichte in das neue Rechtssystem integriert.
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