Erklärungsansatz Zum einen tragen die Kompetenzen der einzelnen Gebietskörperschaften zur Unübersichtlichkeit bei. Unternehmen haben häufig kein Verständnis dafür, dass„man zwar sowohl in Hamburg als auch in München nicht über eine rote Ampel fahren darf“, aber jedes Bundesland für umweltschutzrechtliche Verfahren eigene Reglungen hat. Das dies nicht immer sein muss, zeigt sich auch daran, das sich landesrechtliche Vorschriften häufig inhaltlich sehr ähnlich sind. Zum anderen hat der Unternehmer nicht nur Gesetze, sondern auch rangniedere Normen zu beachten. Eine Verpflichtung kann so auf eine Kette von Vorschriften basieren(Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift i.w.S., kommunale Satzung). Da allerdings rangniedere Normen Anwendungsvorrang gegenüber höherwertigen Rechtsnormen besitzen, ist das Unternehmen unmittelbar von diesen betroffen. 10 In diesem Zusammenhang wirkt sich die fehlende Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften nachteilig auf die Transparenz aus. Lösungsansatz Sicherlich ist es nicht in jedem Fall möglich, Regelungsbereiche für jedermann verständlich zu gestalten. Dennoch sollte der Gesetzgeber nicht vor der Neuformulierung und Vereinheitlichung ganzer Gesetzesbücher zurückschrecken statt nur einzelne Paragraphen oder Artikel zu ändern. Für Regelungen, die sich nicht ohne Verlust von Rechtssicherheit vereinfachen lassen, sollte der Staat diese dem Unternehmer so transparent wie möglich machen. Dazu gehört u.a. die lückenlose Auflistung der Rechtsgrundlagen einer administrativen Verpflichtung bzw. eines Verwaltungsakts einschließlich der Verwaltungsvorschriften. 10 Vgl. König/Dose: Klassifizierungsansätze staatlicher Handlungsformen, Speyerer Forschungsberichte Nr. 83, 1989 7
Druckschrift
Wo drückt der Schuh? - Die zehn Hauptprobleme des Deutschen Mittelstands : Expertengespräch, Mittwoch, 4. Dezember 2002 [...] Berlin ; Thesen des Instituts für Wirtschafts- und Politikforschung, IWP, Köln, erstellt im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2002
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