Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels KRISE ODER NUR DENKPAUSE? Die Verhandlungen über den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union sind auf dem Europäischen Rat von Brüssel im Dezember 2003 gescheitert. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union konnte eine Reform der europäischen Verträge nicht mit einem Ergebnis abgeschlossen werden. Somit kam gleich die erste weittragende Entscheidung der erweiterten Union der 25 nicht zustande. Die Europäische Union wird nun bis auf weiteres auf der Basis der Verträge von Nizza funktionieren. Eine Situation, die ursprünglich niemand wollte! Der EU-Verfassungsgipfel in Brüssel zum Ende des Jahres 2003 stand unter denkbar schlechten Vorzeichen. Begonnen hatte das Jahr in der EU mit dem Streit um die Irakpolitik, verbunden mit den Meinungsverschiedenheiten zwischen„alten“ und„neuen“ Mitgliedstaaten, aber auch den Differenzen unter den„Alten“. Zweites wichtiges Ereignis im Laufe des Jahres 2003 war der Streit um die Auslegung des Stabilitätspaktes. Auch zu diesem Streitpunkt trat erneut die Diskussion um „alte“ oder„führende“ bzw.„große“ EU-Mitgliedstaaten zutage. Weiterer Grund des Debakels war sicherlich die „misslungene“ Ratspräsidentschaft des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, der nicht fähig schien, mit den Staats- und Regierungschefs den Verfassungsentwurf ernsthaft zu verhandeln und die notwendigen Kompromissformeln zu entwickeln. Die Sturheit und Verbissenheit der Spanier und vor allem der Polen in der Frage der Stimmengewichtung bei Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat tat ein Übriges. Das Scheitern des EU-Verfassungsgipfels verdeutlicht, wie schwierig es in der immer größer werdenden Union ist, weitere Integrationsfortschritte auf der Basis eines immer größer werdenden Konglomerates unterschiedlicher Traditionen, Kulturen und geopolitischer Orientierungen zu erreichen. Die Vertiefung, folglich weitere Integrationsschritte und mehr Zusammenarbeit unter den bisherigen Mitgliedstaaten sowie eine grundlegende Reform der Institutionen und der Funktionsweise der Union, vor der weiteren Erweiterung – Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Balkan und vielleicht sogar auf andere Länder in anderen Kontinenten(Türkei)- scheint mit dem Scheitern des EU-Verfassungsgipfels dringender denn je zu sein. Es geht mit den Worten des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder um die Gestaltungsmehrheit, während manche – insbesondere Spanien und Polen- immer noch auf eine Blockademehrheit bauen, um erworbene Privilegien abzusichern. Allein neue Regelungen und reformierte Verfahren bringen die immer größer werdenden politischen und vor allem wirtschaftlichen Unterschiede nicht auf einen gemeinschaftlichen Nenner. Der nun vorliegende Konventsentwurf basiert aber im wesentlichen auf einer Weiterentwicklung bestehender Verfahren und weniger auf einer grundlegenden Vereinfachung und Reform der Funktionsweise der Union. Deshalb konnte wohl auch keine Einigung erzielt werden. Die Regierungskonferenz, d.h. die Zusammenkunft der Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten, machte deutlich, dass nach wie vor die nationalen Regierungen darüber entscheiden, wohin es in der Union Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Brüssel, im Januar 2004 Scheitern der EUVerfassung im Dezember 2003 15.01.04 Seite 1
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten