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Das Scheitern des Verfassungsgipfels
Entstehung
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Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels KRISE ODER NUR DENKPAUSE? Die Verhandlungen über den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union sind auf dem Europäischen Rat von Brüssel im Dezember 2003 ge­scheitert. Zum ersten Mal in der Ge­schichte der Europäischen Union konnte eine Reform der europäischen Verträge nicht mit einem Ergebnis abgeschlossen werden. Somit kam gleich die erste weittragende Ent­scheidung der erweiterten Union der 25 nicht zustande. Die Europäische Union wird nun bis auf weiteres auf der Basis der Verträge von Nizza funktionieren. Eine Situation, die ur­sprünglich niemand wollte! Der EU-Verfassungsgipfel in Brüssel zum Ende des Jahres 2003 stand unter denkbar schlechten Vorzeichen. Be­gonnen hatte das Jahr in der EU mit dem Streit um die Irakpolitik, verbun­den mit den Meinungsverschiedenhei­ten zwischenalten undneuen Mit­gliedstaaten, aber auch den Differenzen unter denAlten. Zweites wichtiges Ereignis im Laufe des Jahres 2003 war der Streit um die Auslegung des Stabi­litätspaktes. Auch zu diesem Streit­punkt trat erneut die Diskussion um alte oderführende bzw.große EU-Mitgliedstaaten zutage. Weiterer Grund des Debakels war sicherlich die misslungene Ratspräsidentschaft des italienischen Ministerpräsidenten Sil­vio Berlusconi, der nicht fähig schien, mit den Staats- und Regierungschefs den Verfassungsentwurf ernsthaft zu verhandeln und die notwendigen Kom­promissformeln zu entwickeln. Die Sturheit und Verbissenheit der Spanier und vor allem der Polen in der Frage der Stimmengewichtung bei Mehr­heitsentscheidungen im Ministerrat tat ein Übriges. Das Scheitern des EU-Verfassungs­gipfels verdeutlicht, wie schwierig es in der immer größer werdenden Union ist, weitere Integrationsfortschritte auf der Basis eines immer größer werden­den Konglomerates unterschiedlicher Traditionen, Kulturen und geopoliti­scher Orientierungen zu erreichen. Die Vertiefung, folglich weitere Integrati­onsschritte und mehr Zusammenarbeit unter den bisherigen Mitgliedstaaten sowie eine grundlegende Reform der Institutionen und der Funktionsweise der Union, vor der weiteren Erweite­rung Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Balkan und vielleicht sogar auf andere Länder in anderen Kontinenten(Tür­kei)- scheint mit dem Scheitern des EU-Verfassungsgipfels dringender denn je zu sein. Es geht mit den Wor­ten des deutschen Bundeskanzlers Ger­hard Schröder um die Gestaltungs­mehrheit, während manche insbeson­dere Spanien und Polen- immer noch auf eine Blockademehrheit bauen, um erworbene Privilegien abzusichern. Allein neue Regelungen und reformier­te Verfahren bringen die immer größer werdenden politischen und vor allem wirtschaftlichen Unterschiede nicht auf einen gemeinschaftlichen Nenner. Der nun vorliegende Konventsentwurf ba­siert aber im wesentlichen auf einer Weiterentwicklung bestehender Ver­fahren und weniger auf einer grundle­genden Vereinfachung und Reform der Funktionsweise der Union. Deshalb konnte wohl auch keine Einigung er­zielt werden. Die Regierungskonferenz, d.h. die Zusammenkunft der Staats­und Regierungschefs der Mitgliedstaa­ten, machte deutlich, dass nach wie vor die nationalen Regierungen darüber entscheiden, wohin es in der Union Büro Brüssel 5, Rue Archimède 1000 Brüssel Tel:+32 2 231 04 89 Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org Web: www.fesbrussels.org Brüssel, im Januar 2004 Scheitern der EU­Verfassung im Dezem­ber 2003 15.01.04 Seite 1