Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau Europabüro Brüssel 38, rue du Taciturne B-1000 Brüssel Tel.+32 2 234 62 80 Fax+32 2 234 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org Die Außenpolitik der Europäischen Union muss und wird sich in den kommenden Jahren an neuen Herausforderungen orientieren und braucht dazu eine neue institutionelle Struktur. Gleichzeitig wird sie sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen entwickeln(müssen). Die Europäische Verfassung enthält wichtige Grundelemente einer neuen Außenpolitik(wie das Amt des EU Außenministers oder den Auswärtigen Dienst), aber sie ist noch nicht ratifiziert und steht mit den Referenden vor allem in Frankreich, und später in Großbritannien, Polen und Tschechien, vor ihrer ersten Bewährungsprobe. Gleichzeitig hat die heiße Phase der Verhandlungen über die so genannte„mehrjährige Finanzperspektive“ begonnen, in der es unter anderem auch um die finanzielle Ausstattung der zukünftigen EUAußenpolitik in ihren verschiedenen Dimensionen geht. In diesem Spannungsfeld befinden sich die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten im Frühjahr 2005. Dabei wird die Diskussion unter wachsendem Zeitdruck geführt: auf der einen Seite ist zwar, angesichts der wachsenden Widerstände in einigen Mitgliedstaaten, ungewisser denn je, wann der EUVerfassungsvertrag tatsächlich in Kraft treten wird. Auf der anderen Seite besteht aber zwischen den beteiligten Akteuren Übereinstimmung darüber, dass eine grundsätzliche Einigung über die finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007-2013 möglichst bis zum Ende der luxemburgischen Präsidentschaft am 30. Juni 2005 erzielt werden soll, weil danach die Chancen auf einen Kompromiss unter den folgenden Ratsvorsitzen(Großbritannien, Österreich) auf Grund besonderer Sensibilitäten der betroffenen Länder noch geringer sein werden. Für die zukünftige Ausgestaltung der externen Politikbereiche der Europäischen Union bedeutet diese Konstellation, dass derzeit an mindestens drei„Fronten“ verhandelt wird: 1. Mit der Unterzeichnung des Verfassungsvertrages am 29. Oktober 2004 ist der Startschuss für die Vorbereitungen zum Aufbau des Europäischen Diplomatischen Dienstes(EAD) gefallen, und ein erstes Ergebnis dieser Verhandlungen soll durch den designierten EU-Außenminister Javier Solana dem Europäischen Rat Mitte Juni 2005 vorgelegt werden. 2. Derzeit laufen die Beratungen im Europäischen Parlament über die finanzielle Vorausschau auf Basis des Vorschlages der Kommission vom Herbst 2004, vor allem über die Gesamthöhe der durch die Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung gestellten Mittel und damit auch über die absolute Summe der für Außenpolitik in den kommenden Jahren vorhandenen Ressourcen. 3. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die finanzielle Vorausschau zum Anlass genommen, als Teil dieses Paketes eine radikale Neustrukturierung der finanziellen Instrumente der EUAußenpolitik vorzuschlagen. Dieser Vorstoß soll die große Zahl der verschiedenen, teils geographisch, teils sozioökonomisch definierten Politikmittel, die sich in den Bereichen Entwicklungspolitik, humanitäre Hilfe, Nachbarschaftspolitik und Beitrittsvorbereitung über die Jahre entwickelt haben, durch sechs neue Instrumente ersetzen und damit die Außenhilfe insgesamt vereinfachen. Allerdings regt sich gegen diese Vorschläge Widerstand von Seiten des Europäischen Parlamentes und anderer Akteure im Bereich der EU-Außenpolitik. Gleichzeitig versucht die EU-Kommission, im Vorfeld der Überprüfung der UN-Millenniumsziele im September, Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu erhöhen. In dieser komplizierten Gemengelage ergibt sich eine Reihe von Konflikten, in denen sich verschiedene Konstellationen von Staaten und Institutionen gegenüberstehen. Die Dynamiken der verschiedenen Verhandlungsprozesse sind unterschiedlich, aber es gibt trotzdem so viele Berührungspunkte, dass es schwer sein wird, die verschiedenen Problemfelder sauber voneinander getrennt zu halten. So wird vermutlich auch für diese Runde europäischer Entwicklung zu gelten haben: es ist nichts entschieden, bis nicht alles entschieden ist, und ein umfassender Kompromiss wird sich erst sehr spät im Verhandlungsverlauf abzeichnen. -1No. 2/2005
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Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau
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