Jana Zitzler* Plädoyer für eine europäische Mindestlohnpolitik In Deutschland wird seit 2004 verstärkt über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert. Während Kritiker die Gefahr einer zunehmenden Arbeitslosigkeit oder eine Bedrohung für die Tarifautonomie sehen, erhoffen sich Befürworter, durch einen Mindestlohn die Lücken der Tarifpolitik schließen und die Lohnarmut in Deutschland reduzieren zu können. Das Beispiel Großbritanniens hat verdeutlicht, dass – gegenteilig zur weitläufigen Meinung – die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns keineswegs zu massiven Arbeitsplatzverlusten geführt hat. Vielmehr hat sich der Mindestlohn sogar positiv auf die Beschäftigung und die Qualität der Arbeit ausgewirkt(Initiative Mindestlohn 2006). Vor dem Hintergrund einer zunehmend integrierten europäischen Wirtschaft und Deregulierung des Arbeitsmarktes stellt sich immer mehr die Frage nach einer europaweiten Koordinierung der nationalen Mindestlohnregelungen. Eine europäische Mindestlohnpolitik kann als ein wichtiges Instrument gesehen werden, um die zunehmende Lohnspreizung und die drastische Ausweitung des Niedriglohnsektors in der Europäischen Union(EU) zu verhindern und das Wirtschaftswachstum in Europa positiv zu beeinflussen. Um den Gegebenheiten in den einzelnen EU-Staaten gerecht zu werden und eine politische Umsetzbarkeit gewährleisten zu können, sollte eine unabhängige Institution – nach Vorbild der britischen Niedriglohnkommission – die schrittweise Angleichung der Mindestlöhne auf ein einheitliches Niveau begleiten. Mindestlohnregelungen in der Europäischen Union Innerhalb der EU gehört der Bereich der Beschäftigung und des Arbeitsentgelts zur Kompetenz der Mitgliedstaaten und Sozialpartner. Jedoch gibt die Kommission in so genannten Stellungnahmen Empfehlungen ab, in denen die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, das Recht aller Arbeitnehmer auf ein angemessenes Arbeitsentgelt – ungeachtet des Geschlechts, Behinderungen, ethnischer Herkunft, Rasse, Religion oder Staatsangehörigkeit – zu gewährleisten. Zudem ist in der Europäischen Sozialcharta bereits ein Recht auf angemessenen Lohn festgeschrieben. Mindestlohnregelungen werden in Europa durch zwei Arten bestimmt: durch die tarifvertragliche und die gesetzliche Festlegung. Bei der tarifvertraglichen Regelung werden Mindestlöhne über Tarifvereinbarungen oder Gesamtarbeitsverträge festgelegt. Da jedoch die Gewerkschaften aufgrund ihres relativ geringen Organisationsgrades nicht in allen Sektoren genügend Verhandlungsmacht besitzen, um eine tarifvertragliche Mindestlohnsicherung durchsetzen zu können, weist die tarifvertragliche Regelung vor allem in den klassischen Niedriglohnbranchen(wie z.B. private *Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn November 2006
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