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Plädoyer für eine europäische Mindestlohnpolitik
Entstehung
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Jana Zitzler* Plädoyer für eine europäische Mindestlohnpolitik In Deutschland wird seit 2004 verstärkt über die Ein­führung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert. Während Kritiker die Gefahr einer zunehmenden Ar­beitslosigkeit oder eine Bedrohung für die Tarifauto­nomie sehen, erhoffen sich Befürworter, durch einen Mindestlohn die Lücken der Tarifpolitik schließen und die Lohnarmut in Deutschland reduzieren zu können. Das Beispiel Großbritanniens hat verdeutlicht, dass gegenteilig zur weitläufigen Meinung die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns keineswegs zu massi­ven Arbeitsplatzverlusten geführt hat. Vielmehr hat sich der Mindestlohn sogar positiv auf die Beschäfti­gung und die Qualität der Arbeit ausgewirkt(Initiative Mindestlohn 2006). Vor dem Hintergrund einer zunehmend integrierten europäischen Wirtschaft und Deregulierung des Ar­beitsmarktes stellt sich immer mehr die Frage nach ei­ner europaweiten Koordinierung der nationalen Min­destlohnregelungen. Eine europäische Mindestlohn­politik kann als ein wichtiges Instrument gesehen wer­den, um die zunehmende Lohnspreizung und die drastische Ausweitung des Niedriglohnsektors in der Europäischen Union(EU) zu verhindern und das Wirt­schaftswachstum in Europa positiv zu beeinflussen. Um den Gegebenheiten in den einzelnen EU-Staaten ge­recht zu werden und eine politische Umsetzbarkeit gewährleisten zu können, sollte eine unabhängige Institution nach Vorbild der britischen Niedriglohn­kommission die schrittweise Angleichung der Min­destlöhne auf ein einheitliches Niveau begleiten. Mindestlohnregelungen in der Europäischen Union Innerhalb der EU gehört der Bereich der Beschäftigung und des Arbeitsentgelts zur Kompetenz der Mitglied­staaten und Sozialpartner. Jedoch gibt die Kommission in so genannten Stellungnahmen Empfehlungen ab, in denen die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, das Recht aller Arbeitnehmer auf ein angemessenes Arbeitsentgelt ungeachtet des Geschlechts, Behinde­rungen, ethnischer Herkunft, Rasse, Religion oder Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. Zudem ist in der Europäischen Sozialcharta bereits ein Recht auf angemessenen Lohn festgeschrieben. Mindestlohnregelungen werden in Europa durch zwei Arten bestimmt: durch die tarifvertragliche und die gesetzliche Festlegung. Bei der tarifvertraglichen Regelung werden Mindestlöhne über Tarifvereinba­rungen oder Gesamtarbeitsverträge festgelegt. Da je­doch die Gewerkschaften aufgrund ihres relativ gerin­gen Organisationsgrades nicht in allen Sektoren genü­gend Verhandlungsmacht besitzen, um eine tarifver­tragliche Mindestlohnsicherung durchsetzen zu kön­nen, weist die tarifvertragliche Regelung vor allem in den klassischen Niedriglohnbranchen(wie z.B. private *Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn November 2006