Druckschrift 
Deutschland im internationalen Bildungswettbewerb : Berliner Forum Wissenschaft und Innovation ; Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, 12. Dezember 2001
Entstehung
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Deutschland im internationalen Bildungswettbewerb sind Teilnahmemöglichkeiten und Chancen der beruflichen Verbesserung der eigenen Position über Weiterbildung je nach be­trieblichem Status sehr unterschiedlich ver­teilt. Nahezu die Hälfte der Aufwendungen für Wei­terbildung zur Zeit angeblich 50 Mrd. Euro wird von den Teilnehmern selber aufgebracht. Vor allem deshalb sollte der Weiterbildungsbe­reich durch institutionelle Regelungen voran gebracht werden. Es bedarf gesicherter Rah­menbedingungen, um lebenslanges Lernen zu gestalten. Die Gewerkschaften setzen sich für ein integ­riertes Gesamtkonzept ein. In Form eines Rahmengesetzes zur Weiterbil­dung fordern die Gewerkschaften unter ande­rem Zugang zu und Recht auf Weiterbildung für alle Finanzierung von Weiterbildung Sicherung der Qualität z.B. über öffentlich anerkannte Träger Anerkennung der Abschlüsse, Regelungen zur Zertifizierung und institutionelle Ver­zahnung mit vor- und nachgelagerten Bil­dungseinrichtungen u.a.m. Dieses Konzept kann und darf nicht auf die Anpassung an Marktgegebenheiten reduziert sein. Es sollte an bestimmten Leitideen ausge­richtet werden, die z.B. Weiterbildung als einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit verstehen und das Ziel haben, die vorhandenen Potentiale und Fähigkeiten von Beschäftigen zu entwi­ckeln. Dafür ist insbesondere eine verbesserte Koope­ration und Verzahnung einzelner Politikberei­che, gleichbedeutend mit einem Abbau von Barrieren zwischen Weiterbildung, Arbeits­markt, Wirtschaftsförderung, Sozialpolitik usw. notwendig. Die Verzahnung der Instrumente der einzelnen Politikbereiche ist Voraussetzung und Mittel zur Kooperation und Koordination des Weiter­bildungsgeschehens in der Region. Erst damit eröffnen sich neue Schnittfelder zur betriebli­chen Personalpolitik, zur Tarif- und Arbeits­zeitpolitik. 3. Die Gewerkschaften vertreten darüber hinaus spezifische Politikansätze zur Verwirklichung des lebenslangen Lernens. Im Bereich der beruflichen Erstausbildung setzen wir uns bei den Verfahren zur Neu­ordnung für das Konzept einer breit ange­legten Erstausbildung als Voraussetzung und Grundlage für Möglichkeiten zur Wei­terbildung und lebenslangen Lernens ein. Bereits in den 1976 neu in Kraft getretenen Ausbildungsverordnungen im Metall- und Elektrobereich konnten die Gewerkschaften diesen Grundsatz durchsetzen. Aus diesem Grund wehren wir uns gegen die Wieder­einführung von zweitklassigen Anlernberu­fen und Kurzausbildungsgängen. Wie die Beispiele anderer europäischer Länder zei­gen, bedeutet der Verzicht auf breite Aus­gangsqualifikationen im System der Erst­ausbildung auf lange Sicht keine Kostenre­duzierung in der beruflichen Bildung, son­dern erhöht die Notwendigkeit ständiger und verstärkter Investitionen in betriebli­che Weiterbildung. Initiativen für Weiterbildungsregelungen, sowohl im Bereich der Ordnungspolitik als auch auf gesetzlicher und tarifvertrag­licher Ebene. Beispiele sind: Weiterbil­dungsvereinbarungen mit den Arbeitge­berverbänden(Initiative BITKOM/IG Me­tall) und vor allem auch tarifvertragliche Regelungen von Weiterbildungsansprü­chen in Baden-Württemberg. Tarifliche Qualifizierungsregelungen haben in der IG Metall Tradition. Sie rich­ten sich vor allem gegen Regelungen des Zugangs, der Finanzierung und der Quali­tät betrieblicher und überbetrieblicher Qua­lifizierungsmaßnahmen. Fazit In der Weiterbildungspolitik insgesamt fehlt es nicht an Programmatik es fehlt jedoch an Pra­xisfähigkeit. Trotz breiter Debatten zur Bedeu­tung von Aus- und Weiterbildung, zur Not­wendigkeit lebenslangen Lernens und ständi­ger Höher- und Weiterqualifizierung gibt es kein umfassendes Klima zur Durchsetzung einer Bildungsreform, die diesen Namen ver­dient. Umso wichtiger ist es, vorhandene An­sätze zur Verwirklichung lebenslangen Lernens 67