Deutschland im internationalen Bildungswettbewerb sind Teilnahmemöglichkeiten und Chancen der beruflichen Verbesserung der eigenen Position über Weiterbildung je nach betrieblichem Status sehr unterschiedlich verteilt. Nahezu die Hälfte der Aufwendungen für Weiterbildung – zur Zeit angeblich 50 Mrd. Euro – wird von den Teilnehmern selber aufgebracht. Vor allem deshalb sollte der Weiterbildungsbereich durch institutionelle Regelungen voran gebracht werden. Es bedarf gesicherter Rahmenbedingungen, um lebenslanges Lernen zu gestalten. Die Gewerkschaften setzen sich für ein integriertes Gesamtkonzept ein. In Form eines Rahmengesetzes zur Weiterbildung fordern die Gewerkschaften unter anderem • Zugang zu und Recht auf Weiterbildung für alle • Finanzierung von Weiterbildung • Sicherung der Qualität z.B. über öffentlich anerkannte Träger • Anerkennung der Abschlüsse, Regelungen zur Zertifizierung und institutionelle Verzahnung mit vor- und nachgelagerten Bildungseinrichtungen u.a.m. Dieses Konzept kann und darf nicht auf die Anpassung an Marktgegebenheiten reduziert sein. Es sollte an bestimmten Leitideen ausgerichtet werden, die z.B. Weiterbildung als einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit verstehen und das Ziel haben, die vorhandenen Potentiale und Fähigkeiten von Beschäftigen zu entwickeln. Dafür ist insbesondere eine verbesserte Kooperation und Verzahnung einzelner Politikbereiche, gleichbedeutend mit einem Abbau von Barrieren zwischen Weiterbildung, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung, Sozialpolitik usw. notwendig. Die Verzahnung der Instrumente der einzelnen Politikbereiche ist Voraussetzung und Mittel zur Kooperation und Koordination des Weiterbildungsgeschehens in der Region. Erst damit eröffnen sich neue Schnittfelder zur betrieblichen Personalpolitik, zur Tarif- und Arbeitszeitpolitik. 3. Die Gewerkschaften vertreten darüber hinaus spezifische Politikansätze zur Verwirklichung des lebenslangen Lernens. • Im Bereich der beruflichen Erstausbildung setzen wir uns bei den Verfahren zur Neuordnung für das Konzept einer breit angelegten Erstausbildung als Voraussetzung und Grundlage für Möglichkeiten zur Weiterbildung und lebenslangen Lernens ein. Bereits in den 1976 neu in Kraft getretenen Ausbildungsverordnungen im Metall- und Elektrobereich konnten die Gewerkschaften diesen Grundsatz durchsetzen. Aus diesem Grund wehren wir uns gegen die Wiedereinführung von zweitklassigen Anlernberufen und Kurzausbildungsgängen. Wie die Beispiele anderer europäischer Länder zeigen, bedeutet der Verzicht auf breite Ausgangsqualifikationen im System der Erstausbildung auf lange Sicht keine Kostenreduzierung in der beruflichen Bildung, sondern erhöht die Notwendigkeit ständiger und verstärkter Investitionen in betriebliche Weiterbildung. • Initiativen für Weiterbildungsregelungen, sowohl im Bereich der Ordnungspolitik als auch auf gesetzlicher und tarifvertraglicher Ebene. Beispiele sind: Weiterbildungsvereinbarungen mit den Arbeitgeberverbänden(Initiative BITKOM/IG Metall) und vor allem auch tarifvertragliche Regelungen von Weiterbildungsansprüchen in Baden-Württemberg. • Tarifliche Qualifizierungsregelungen haben in der IG Metall Tradition. Sie richten sich vor allem gegen Regelungen des Zugangs, der Finanzierung und der Qualität betrieblicher und überbetrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen. Fazit In der Weiterbildungspolitik insgesamt fehlt es nicht an Programmatik – es fehlt jedoch an Praxisfähigkeit. Trotz breiter Debatten zur Bedeutung von Aus- und Weiterbildung, zur Notwendigkeit lebenslangen Lernens und ständiger Höher- und Weiterqualifizierung gibt es kein umfassendes Klima zur Durchsetzung einer Bildungsreform, die diesen Namen verdient. Umso wichtiger ist es, vorhandene Ansätze zur Verwirklichung lebenslangen Lernens 67
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Deutschland im internationalen Bildungswettbewerb : Berliner Forum Wissenschaft und Innovation ; Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, 12. Dezember 2001
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