Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Unit Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Unit X Politik Info Arbeitskreis Europa* Gefahr für die nationale Daseinsvorsorge im EU-Binnenmarkt? Seit dem 19. Jahrhundert erbringen die europäischen Nationalstaaten im Rahmen der Daseinsvorsorge gemeinwohlorientierte Leistungen für ihre Bürger, wie z.B. öffentliche Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Wohnungsbau oder die Müllabfuhr. Sie sollen einerseits gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen und sorgen andererseits für Akzeptanz des Staates bei seinen Bürgerinnen und Bürgern. In den EU-Mitgliedstaaten sind diese Leistungen aufgrund verschiedener Rechtstraditionen und institutioneller Bedingungen unterschiedlich ausgeprägt und benannt: im deutschen Verwaltungsrecht als„Daseinsvorsorge“, im französischen umfassender gemeint als „service public“ und in Großbritannien mit„services of general interest“. Im Zuge der Vollendung des EU-Binnenmarkts gerät die nationalstaatliche Daseinsvorsorge in allen Mitgliedstaaten nun zunehmend in ein Spannungsverhältnis: EU-Recht und-Praxis schränken die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten immer mehr ein und begrenzen letztlich auch ihre Definitionsmacht, welche Leistungen sie im Rahmen der Daseinsvorsorge erbringen möchten. Das vorliegende Papier problematisiert die Auswirkungen der EU-Regulierung von„Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ auf den nationalen Gestaltungsspielraum, stellt die Positionen der wichtigsten Akteure gegenüber und fragt schließlich nach den politischen Handlungsmöglichkeiten zum Erhalt der Daseinsvorsorge. Leistungen der Daseinsvorsorge: Nationale und europäische Definitionen Leistungen der Daseinsvorsorge umfassen am Gemeinwohl orientierte Leistungen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Art, an denen die Allgemeinheit ein besonderes Interesse hat. Erbracht werden sie von staatlichen Stellen, in Deutschland von den Kommunen, oder durch Beauftragung/Konzessionierung von gemeinwirtschaftlichen und privaten Unternehmen. Für die Definition der Daseinsvorsorge gibt es verschiedene Konzepte, die zumeist folgende Elemente enthalten: a) den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang aller Bürgerinnen und Bürger, b) ein flächendeckendes, an qualitativen Standards orientiertes, dauerhaftes und verlässliches Angebot zu angemessenen Preisen sowie c) die demokratische Kontrolle und öffentliche Verantwortung. Auf europäischer Ebene existiert keine Definition im Primärrecht, also weder im EU-Vertrag, dem EGVertrag noch in den Protokollen. Die EU-Kommission verwendete den Begriff Daseinsvorsorge zwar noch bis 2001 in der deutschen Übersetzung ihrer Mitteilungen, * Der Berliner„Arbeitskreis Europa der Friedrich-EbertStiftung“ besteht seit 2005. Die Mitglieder kommen aus dem Deutschen Bundestag, Parteien, Bundesministerien, Ländervertretungen, Verbänden und wissenschaftlichen Instituten. Koordination: Dr. Gero Maaß (Gero.Maass@fes.de) März 2007
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten