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Gefahr für die nationale Daseinsvorsorge im EU-Binnenmarkt?
Entstehung
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Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Unit Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Unit X Politik Info Arbeitskreis Europa* Gefahr für die nationale Daseinsvorsorge im EU-Binnenmarkt? Seit dem 19. Jahrhundert erbringen die europäischen Nationalstaaten im Rahmen der Daseinsvorsorge ge­meinwohlorientierte Leistungen für ihre Bürger, wie z.B. öffentliche Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Wohnungsbau oder die Müllabfuhr. Sie sollen einer­seits gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen und sorgen andererseits für Akzeptanz des Staates bei sei­nen Bürgerinnen und Bürgern. In den EU-Mitgliedstaaten sind diese Leistungen aufgrund verschiedener Rechtstraditionen und institu­tioneller Bedingungen unterschiedlich ausgeprägt und benannt: im deutschen Verwaltungsrecht alsDaseins­vorsorge, im französischen umfassender gemeint als service public und in Großbritannien mitservices of general interest. Im Zuge der Vollendung des EU-Binnenmarkts gerät die nationalstaatliche Daseinsvorsorge in allen Mit­gliedstaaten nun zunehmend in ein Spannungsverhält­nis: EU-Recht und-Praxis schränken die Gestaltungs­möglichkeiten der Mitgliedstaaten immer mehr ein und begrenzen letztlich auch ihre Definitionsmacht, welche Leistungen sie im Rahmen der Daseinsvorsorge erbrin­gen möchten. Das vorliegende Papier problematisiert die Auswir­kungen der EU-Regulierung vonDienstleistungen von allgemeinem Interesse auf den nationalen Gestal­tungsspielraum, stellt die Positionen der wichtigsten Akteure gegenüber und fragt schließlich nach den poli­tischen Handlungsmöglichkeiten zum Erhalt der Da­seinsvorsorge. Leistungen der Daseinsvorsorge: Nationale und europäische Definitionen Leistungen der Daseinsvorsorge umfassen am Ge­meinwohl orientierte Leistungen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Art, an denen die Allgemeinheit ein besonderes Interesse hat. Erbracht werden sie von staatlichen Stellen, in Deutschland von den Kommu­nen, oder durch Beauftragung/Konzessionierung von gemeinwirtschaftlichen und privaten Unternehmen. Für die Definition der Daseinsvorsorge gibt es ver­schiedene Konzepte, die zumeist folgende Elemente enthalten: a) den gleichberechtigten, diskriminierungs­freien Zugang aller Bürgerinnen und Bürger, b) ein flä­chendeckendes, an qualitativen Standards orientiertes, dauerhaftes und verlässliches Angebot zu angemesse­nen Preisen sowie c) die demokratische Kontrolle und öffentliche Verantwortung. Auf europäischer Ebene existiert keine Definition im Primärrecht, also weder im EU-Vertrag, dem EG­Vertrag noch in den Protokollen. Die EU-Kommission verwendete den Begriff Daseinsvorsorge zwar noch bis 2001 in der deutschen Übersetzung ihrer Mitteilungen, * Der BerlinerArbeitskreis Europa der Friedrich-Ebert­Stiftung besteht seit 2005. Die Mitglieder kommen aus dem Deutschen Bundestag, Parteien, Bundesministerien, Ländervertretungen, Verbänden und wissenschaftlichen Instituten. Koordination: Dr. Gero Maaß (Gero.Maass@fes.de) März 2007