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Myanmars Waffenstillstände und die Rolle der internationalen Gemeinschaft
Entstehung
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August 2007 Myanmars Waffenstillstände und die Rolle der internationalen Gemeinschaft Jasmin Lorch und Dr. Paul Pasch, FES Kuala Lumpur Die seit 1989 zwischen der Militärregierung und zahlreichen Widerstandsarmeen der ethnischen Nationalitäten vereinbarten Waffenstillstände sind von großer sozialer und humanitärer Bedeutung für die Bevölkerung in den ehemaligen Bürgerkriegsgebieten. Die Stabilität der Waffenstillstände, der Erfolg der Nationalversammlung= und der pÉîÉå=píÉé=~Çã~é= íç=aÉãçÅê~Åó sind untrennbar miteinander verbunden. Sollte die~Çã~é an der Frage der Entwaff­nung der ethnischen Nationalitäten scheitern, droht ein erneuter politischer Totpunkt und ein Wieder­aufflammen bewaffneter Konflikte. Die internationale Gemeinschaft hat ein Eigeninteresse an der Stabilität der Waffenstillstandsvereinbarun­gen, da die gewaltsame Austragung der ethnischen Konflikte grenzüberschreitende Auswirkungen hat. Sie muss daher helfen, die Waffenstillstände durch humanitären und wirtschaftlichen Wiederaufbau der Min­derheitsgebiete zu stabilisieren. Oberste Priorität hat dabei die Förderung einer Friedensökonomie, welche langfristig die extraktionsbasierten Kriegsökonomien in den Minderheitsregionen ablöst. Hintergrund Mit über 100 linguistischen Gruppen und sieben ethnischen Obergruppen zählt Myanmar zu den ethnisch heterogensten Ländern der Welt. Bürger­kriege zwischen der Zentralregierung und zahlrei­chen nach Autonomie strebenden ethnischen Na­tionalitäten prägen die politische Entwicklung des Landes seit seiner Unabhängigkeit 1945. Auf­grund jahrzehntelanger Bürgerkriege zwischen den ethnischen Gruppen prägt ein tief verwurzel­tes Misstrauen die Beziehungen zwischen der seit 1962 amtierenden Militärregierung und den eth­nischen Nationalitäten. Ein nachhaltiger Frieden wird zudem dadurch erschwert, dass sich in vielen Gebieten der ethnischen Nationalitäten dauerhaf­te Kriegsökonomien wie der Handel mit Drogen, Teakholz und Edelsteinen entwickelt und etabliert haben. Seit 1989 hat die Regierung mit fast allen militärisch bedeutenden ethnischen Parteien Waffenstillstände (17) ausgehandelt. Die wichtigste Ausnahme stellt die an der Grenze zu Thailand operierende h~êÉå= k~íáçå~ä=råáçå(KNU) dar. Viele Waffenstillstände folgten wirtschaftlichen Motiven der Zentralregie­rung und der beteiligten Minderheitsparteien, da sich dadurch für beide Seiten neue Profitmöglichkei­ten durch die Extraktion natürlicher Ressourcen bo­ten. Daher haben die meisten Waffenstillstandsver­einbarungen einen politisch ambivalenten Charakter. Auch sind die Waffenstillstandsabkommen keine Friedensverträge, und die ethnischen Nationalitäten behielten weiterhin ihre Waffen. Im Wesentlichen handelt es sich um dÉåíäÉãÉåÛë=^ÖêÉÉãÉåíë zwi­schen Vertretern der Armee der Zentralregierung einerseits und der beteiligten Minderheitenarmee andererseits. Diese in erster Linie militärischen Ab­kommen enthalten fast keine politischen Vereinba­rungen außer in einigen Fällen die Gewähr von Extraktionsrechten für natürliche Ressourcen oder Zusagen von bescheidenen Wirtschaftshilfen durch die Zentralregierung. Strategisch nach dem PrinzipTeile und Herrsche ausgerichtet, versprechen sie dabei der einen eth­nischen Gruppe mehr und der anderen weniger. Sie regeln vor allem die Konditionen der Waffen­ruhe sowie die Grenzen des von der jeweiligen ethnischen Partei kontrollierten Gebiets. Erschwert