August 2007 Myanmars Waffenstillstände und die Rolle der internationalen Gemeinschaft Jasmin Lorch und Dr. Paul Pasch, FES Kuala Lumpur • Die seit 1989 zwischen der Militärregierung und zahlreichen Widerstandsarmeen der ethnischen Nationalitäten vereinbarten Waffenstillstände sind von großer sozialer und humanitärer Bedeutung für die Bevölkerung in den ehemaligen Bürgerkriegsgebieten. • Die Stabilität der Waffenstillstände, der Erfolg der Nationalversammlung= und der pÉîÉå=píÉé=oç~Çã~é= íç=aÉãçÅê~Åó sind untrennbar miteinander verbunden. Sollte die oç~Çã~é an der Frage der Entwaffnung der ethnischen Nationalitäten scheitern, droht ein erneuter politischer Totpunkt und ein Wiederaufflammen bewaffneter Konflikte. • Die internationale Gemeinschaft hat ein Eigeninteresse an der Stabilität der Waffenstillstandsvereinbarungen, da die gewaltsame Austragung der ethnischen Konflikte grenzüberschreitende Auswirkungen hat. Sie muss daher helfen, die Waffenstillstände durch humanitären und wirtschaftlichen Wiederaufbau der Minderheitsgebiete zu stabilisieren. Oberste Priorität hat dabei die Förderung einer Friedensökonomie, welche langfristig die extraktionsbasierten Kriegsökonomien in den Minderheitsregionen ablöst. Hintergrund Mit über 100 linguistischen Gruppen und sieben ethnischen Obergruppen zählt Myanmar zu den ethnisch heterogensten Ländern der Welt. Bürgerkriege zwischen der Zentralregierung und zahlreichen nach Autonomie strebenden ethnischen Nationalitäten prägen die politische Entwicklung des Landes seit seiner Unabhängigkeit 1945. Aufgrund jahrzehntelanger Bürgerkriege zwischen den ethnischen Gruppen prägt ein tief verwurzeltes Misstrauen die Beziehungen zwischen der seit 1962 amtierenden Militärregierung und den ethnischen Nationalitäten. Ein nachhaltiger Frieden wird zudem dadurch erschwert, dass sich in vielen Gebieten der ethnischen Nationalitäten dauerhafte Kriegsökonomien wie der Handel mit Drogen, Teakholz und Edelsteinen entwickelt und etabliert haben. Seit 1989 hat die Regierung mit fast allen militärisch bedeutenden ethnischen Parteien Waffenstillstände (17) ausgehandelt. Die wichtigste Ausnahme stellt die an der Grenze zu Thailand operierende h~êÉå= k~íáçå~ä=råáçå(KNU) dar. Viele Waffenstillstände folgten wirtschaftlichen Motiven der Zentralregierung und der beteiligten Minderheitsparteien, da sich dadurch für beide Seiten neue Profitmöglichkeiten durch die Extraktion natürlicher Ressourcen boten. Daher haben die meisten Waffenstillstandsvereinbarungen einen politisch ambivalenten Charakter. Auch sind die Waffenstillstandsabkommen keine Friedensverträge, und die ethnischen Nationalitäten behielten weiterhin ihre Waffen. Im Wesentlichen handelt es sich um dÉåíäÉãÉåÛë=^ÖêÉÉãÉåíë zwischen Vertretern der Armee der Zentralregierung einerseits und der beteiligten Minderheitenarmee andererseits. Diese in erster Linie militärischen Abkommen enthalten fast keine politischen Vereinbarungen – außer in einigen Fällen die Gewähr von Extraktionsrechten für natürliche Ressourcen oder Zusagen von bescheidenen Wirtschaftshilfen durch die Zentralregierung. Strategisch nach dem Prinzip„Teile und Herrsche“ ausgerichtet, versprechen sie dabei der einen ethnischen Gruppe mehr und der anderen weniger. Sie regeln vor allem die Konditionen der Waffenruhe sowie die Grenzen des von der jeweiligen ethnischen Partei kontrollierten Gebiets. Erschwert
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Myanmars Waffenstillstände und die Rolle der internationalen Gemeinschaft
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