Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Fact sheet Frankreich Das Steuersystem Frankreichs Frankreich gilt mit einer Staatsquote von 44,0% des BIP im Jahr 2005 als Hochsteuerstaat(EU-27 37,4%). 1 Lediglich die Länder Schweden, Dänemark und Belgien besitzen einen noch größeren Staatshaushalt. Der Anteil des Steueraufkommens aus indirekten Steuern am BIP liegt 1,4% über dem EU-27-Durchschnitt, während der Anteil aus direkten Steuern deutlich unter der europäischen Vergleichsgröße liegt. Dagegen ist der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge einer der größten in Europa. Auch die Lastenverteilung durch Sozialabgaben weist in Frankreich eine Besonderheit auf. Arbeitgeber tragen diese zu über zwei Dritteln, was den EU-27-Durchschnittswert um 65% übersteigt. Die herausragende Bedeutung der Sozialabgaben ist jedoch Gegenstand einer konvergenten Entwicklung. Sie wurden bereits seit 1995 mehrfach gekürzt und im Gegenzug wurden direkte Steuern aufgewertet. Dabei wiederum war eine Verschiebung der Finanzierungslast von der Körperschaftssteuer zur persönlichen Einkommensteuer zu beobachten. Die effektive Steuerbelastung des Konsums liegt zwei Prozentpunkte unter dem EU-27-Durchschnitt von 22,1%. Die Bedeutung der Konsumbesteuerung in Frankreich hat in der Vergangenheit, unter anderem durch eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Jahr 2001, abgenommen. 1 Soweit nicht anders angegeben gilt für alle Angaben in diesem Artikel die Quelle: European Commission(2007a): Taxation trends in the European Union. Data for the EU Member States and Norway. Eurostat Statisical Books. Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 2007. Der Faktor Arbeit wird dagegen relativ hoch besteuert. Die effektive Besteuerung von Arbeitseinkommen lag 2005 nur noch in Schweden, Italien und Belgien höher. Ebenfalls gehören die Steuern auf Kapitalerträge in Frankreich zu den höchsten in der EU. Dies resultiert vor allem aus einer Mehrfachbelastung aus Vermögenssteuer, Grundsteuer und regionaler Gewerbesteuer. Einkommensteuer Im Jahr 2006 wurde die persönliche Einkommensteuer reformiert. Bis dato existierten sieben Steuerstufen, die auf vier reduziert wurden. Nachträgliche Anrechnungsmethoden haben die Grenzsteuersätze signifikant gesenkt. Seit 2007 wird die persönliche Einkommensteuer inflationsbereinigt erhoben. Bei der persönlichen Einkommensteuer werden in Frankreich die individuellen Verhältnisse jeden Haushaltes berücksichtigt, wodurch ein spezifischer Familienquotient errechnet wird. Die Grenzsteuersätze sind dabei auf 40% begrenzt. Einkommen aus Kapitalanlagen werden dagegen einheitlich mit 16% besteuert. Daraus entsteht eine komplexe Steuererhebung mit zahlreichen Ausnahmen und Grenzwerten. Die Steuerschuld wird durch eine Einkommensteuererklärung ermittelt. Durch die Einkommensteuerreform im Jahr 2006 wurden die Anzahl der Steuerstufen reduziert und die Sätze gesenkt. Die Obergrenze der zu entrichtenden Steuern aus Einkommensteuer, Vermögenssteuer und regionalen Abgaben wurde auf 60% des gesamten Einkommens limitiert. NOVEMBER 2007
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