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Pakistan vor den Parlamentswahlen : (k)ein Ausweg aus der Krise
Entstehung
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Januar 2008 Pakistan vor den Parlamentswahlen:(K)ein Ausweg aus der Krise Henning Effner, FES Islamabad Die Hoffnungen Pakistans richten sich nach der innenpolitischen Krise in den vergangenen Mo­naten auf die für den 18. Februar 2008 angesetzten Parlamentswahlen. Die Ermordung Benazir Bhuttos könnte dabei erhebliche Auswirkungen auf das Abschneiden der Parteien haben. Die Partei Bhuttos wird voraussichtlich von der ihr entgegengebrachten Sympathie profitieren und hat Chancen, stärkste Kraft im Parlament zu werden. Zwar ist dieTalibanisierung des Landes in den vergangenen Monaten vorangeschritten, jedoch verfügen radikal-islamische Kräfte in der Bevölkerung nur über relativ wenig Rückhalt. Die religi­ösen Parteien werden bei den Parlamentswahlen voraussichtlich nur einen geringen Stimmenan­teil erhalten. Musharrafs Glaubwürdigkeit und sein Rückhalt in der Bevölkerung sind an einem Tiefpunkt an­gelangt. Seine Partei hat kaum Aussichten, freie und faire Wahlen für sich zu entscheiden. Die Oppositionsparteien befürchten deshalb, dass Musharraf die Wahlen manipulieren wird. Die Fol­ge wären vermutlich landesweite Massenproteste und gewaltsame Ausschreitungen. Ob sich die Armee in diesem Fall erneut hinter Musharraf stellen würde, ist zu bezweifeln. Wahrscheinlich wird Pakistan auch nach den Parlamentswahlen nicht zur Ruhe kommen. Die Wahlen werden voraussichtlich nicht zu einer stabilen Regierung führen. Vielmehr zeichnet sich ab, dass der Machtkampf zwischen Musharraf und der Opposition nach den Wahlen in eine neue Runde geht. Rückblick: Musharrafs Staatsstreich und die Folgen Pakistans innenpolitische Krise spitzte sich in den vergangenen Monaten weiter zu. Der Machtkampf zwischen Präsident Musharraf und dem Obersten Gerichtshof, der bereits im März 2007 begann, verschärfte sich und gipfelte im November in einem von Musharraf selbst initi­ierten Staatsstreich. Musharraf ließ sich am 6. Oktober 2007 vom Parlament für weitere fünf Jahre zum Präsidenten wählen. Seine Wieder­wahl war jedoch verfassungsrechtlich höchst umstritten. Da abzusehen war, dass der Oberste Gerichtshof die Wahl als verfassungswidrig er­klären würde, ließ Musharraf am 3. November in einem Staatsstreich die Verfassung außer Kraft setzen, die Richter des Obersten Gerichts­hofes und der Obersten Landesgerichte abset­zen und durch treue Gefolgsleute ersetzen. If­tikhar Chaudhry, der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes, wurde unter Hausarrest gestellt. Hunderte seiner Anhänger, Rechtsanwälte und Richter wurden verhaftet. Nur diejenigen Rich­ter durften im Amt bleiben, die einen Eid auf Musharrafs neue provisorische Übergangsver­fassung ablegten. Musharrafs Staatsstreich richtete sich aber nicht nur gegen die unabhängige Justiz, sondern auch gegen die demokratische Opposition und die unabhängigen Medien des Landes. Mehr als 5.000 Menschenrechtsaktivisten, Oppositionelle und Journalisten wurden vorübergehend ver­haftet. Die Ausstrahlung privater Fernseh- und Radiosender wurde für mehrere Wochen unter­bunden. Radikal-islamische Fundamentalisten blieben hingegen unbehelligt. Musharrafs Staatsstreich war also kein Schlag gegen den Terrorismus, sondern ein Schlag gegen die De­mokratie, der gezeigt hat, dass sich Musharraf nur noch mit Gewalt an der Macht halten kann.