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Im Fadenkreuz der Rechtsprechung : die aktuelle Debatte um das Waffenrecht in den USA
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FOKUS AMERIKA Büro Washington Dr. Almut Wieland-Karimi 1023 15 th Street NW,# 801 Washington, DC 20005 USA Tel.:+1 202 408 5444 Fax:+1 202 408 5537 fesdc@fesdc.org www.fesdc.org Nr. 5/ 2008 Im
Fadenkreuz
der
Rechtsprechung
 Die
aktuelle
Debatte
um
das
Waffenrecht
in
den
USA
 Philippe
Ludwig 1 Das US-amerikanische Verfassungsgericht(Supreme Court) hat nach über 30 Jahren das Handfeuerwaffenverbot des District of Columbia für verfassungswidrig erklärt. Damit inter­pretiert das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten den zweiten Zusatzartikel der Verfassung als Individualrecht und erlaubt jedem Amerikaner eine Waffe zu tragen und zu besitzen. 30.000 Menschen sterben jährlich in den USA durch Feuerwaffen. Weitere 70.000 werden verletzt. Die wirtschaftlichen Kosten, welche durch medizinische Versorgung, Produktivi­tätsverlust, Rehabilitation und Gerichtsverfahren entstehen, belaufen sich nach Schätzungen auf über 100 Mrd. US Dollar jährlich. Fast jeder zweite US-Haushalt verfügt über eine Waf­fe. Das uneinheitliche Waffenrecht der Einzelstaaten erschwert die Strafverfolgung und bietet viele Schlupflöcher für Kriminelle, um an Waffen zu kommen. Lobbyisten pro- und contra Waffengesetzgebung, wie die National Rifle Association(NRA) oder die Coalition to Stop Gun Violence, führen seit Jahrzehnten eine erbitterte Debatte über die Auslegung des Waffenrechts. Nach dem Urteil sind viele weitere Diskussionen über Re­gulierungen, wie Einschränkungen des Waffenbesitzerkreises, zu erwarten. Die Geschichte der aktuellen Supreme Court Entscheidung im FallHeller vs. District of Co­lumbia geht bis in das Jahr 2003 zurück, als sechs Bürger der US-amerikanischen Hauptstadt Washington, D.C. Klage vor dem örtlichen Amtsgericht gegen denFirearms Control Re­gulations Act(FCRA) 2 wegen Verfassungswid­rigkeit einlegten. Die bisherige Gesetzeslage in Washington, D.C. Der FCRA stammt aus dem Jahre 1975 und ver­bietet den Besitz von Handfeuerwaffen im Di­strict of Columbia. Ausgenommen hiervon sind Handfeuerwaffen, die sich vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits in Privatbesitz befanden sowie Erbstücke. Auch aktiven und pensionierten Ge-