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Von gelben Karten, blauen Augen und roten Linien ... : zur innenpolitischen Lage in der Türkei nach dem Urteil des Verfassungsgerichts
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Fokus Türkei en+ Berichte+ Einschätzungen+ Analysen+ Berichte+ Einschätzungen+ Beri Bettina Luise Rürup 30. Aug. 2008 Von gelben Karten, blauen Augen und roten Linien… Zur innenpolitischen Lage in der Türkei nach dem Urteil des Verfassungsgerichts Nach knapp vier Monaten der besonderen Anspannung und der innenpolitischen Kontroversen machte sich Anfang August in der Türkei endlich Ferienstimmung breit. Auch Parlament und Gerichte konnten verspätet ihre Sommerferien anberaumen, nachdem das Verfassungsgericht über den Verbotsantrag(30. Juli 2008) entschieden hatte, die Nachfolge des Generalstabchefs(Ende Juli) geklärt war und dieErgenekon-Klage angenommen(25. Juli 2008) wurde. Ehe jedoch die jüngsten Entwicklungen verdaut und in ihrer Bedeutung für das Land analysiert werden konnten, forderten Terroranschläge(Istanbul, Izmir, Mersin) und die Entwicklungen im Kaukasus erneut die Aufmerksamkeit der politischen Akteure und der Öffentlichkeit. Der von Vielen erwartete und erwünschte ruhigerepolitische Alltag trat nicht ein. Das EU-Beitrittsland Türkei steht, kaum dass es die große Krise der letzten Monate überwunden hat, innen- und außen­politisch erneut oder wie gewohnt vor großen Herausforderungen. Welche Folgen haben die Entscheidungen für das EU-Beitrittsland: Hat sich das innenpolitische Macht­gefüge in der die Türkei alseinzige Demokratie in einem muslimischen Land dadurch verändert? Was bedeuten diese Entwicklungen im Hinblick auf die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats in der Türkei? Dies sind die Leitfragen für diesen Rückblick auf die Ereignisse Ende Juli/Anfang August 2008 in der Türkei. Gelb statt rot Verwarnung statt Verbot Überraschend schnell hatte der Oberste Gerichtshof(Verfassungsgericht) am dritten Tag seiner Bera­tungen seine Entscheidung in dem Verfahren, das seit dem 14. März 2008 Öffentlichkeit und Polit­ik beschäftigt hatte, verkündet. Am 30. Juli 2008 wurde der Klage des Generalstaatsanwaltes stattgegeben; zehn der elf Richter hielten die AKP für schuldig, ein Zentrum anti-laizistischer Bestrebungen zu sein. Der Antrag auf Schließung der regierenden AKP und auf Betätigungsverbot von 71 Politikern der AKP, unter ihnen der Ministerpräsident, der Staatspräsident, Kabinettsmitglieder sowie Parteifunktionäre, wurde jedoch mit vier Stimmen und einer Enthaltung abgewiesen. Für ein Verbot wäre aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2001 ein Quorum von mindestens sieben Stimmen erforderlich gewesen. So konnten die sechs Verfassungsrichter lediglich eine Verwarnung aussprechen und eine schwere Geldstrafe von 23 Millionen YTL (rund 15 Millionen Euro), d.h. 50% der staatlichen Unterstützung, verhängen. Referat: Westliche Industrieländer www.fes.de/international