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Wie Frauenrechte aufs Land kommen : die Arbeit der "Barfußanwältinnen und Barfußanwälte" in Tansania
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Wie Frauenrechte aufs Land kommen Die Arbeit derBarfußanwältinnen und Barfußanwälte in Tansania von Peter Häussler, Francis Conrad und Leana Podeszfa Friedrich-Ebert-Stiftung Tansania November 2009 Zwar setzt sich die tansanische Regierung für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein, doch werden weiterhin täglich Frauen durch religiöse und gewohnheits­rechtliche Traditionen benachteiligt und Menschenrechte schwer verletzt. Gemeinsam mit dem Women Legal Aid Centre, WLAC, fördert die Friedrich-Ebert­Stiftung in Tansania seit über zehn Jahren die Ausbildung von RechtsberaterInnen (BarfußanwältInnen) und fördert mobile Beratungseinheiten in 15 Regionen Tansa­nias. BarfußanwältInnen klären über Grundrechte auf und leisten so einen wichtigen Beitrag zur besseren sozio-ökonomischen Integration von Frauen in die Gesellschaft. In den letzten 15 Jahren hat WLAC über 3500 Frauen bei rechtlichen Problemen hel­fen können. I know it is not easy given the longstanding cultures, traditions and idiosyncrasies of men in our society. But we cannot give up nor should we resign to failure. We should keep fighting till success. Jakaya Kikwete, Präsident der Vereinigten Republik Tansania Frauenrechte sind Menschenrechte gegen ländlicheTraditionen Auf internationaler Ebene haben die Vereinten Nationen(VN) 1946 das Prinzip der Gleichbe­rechtigung von Mann und Frau in ihrer Charta (Präambel, Artikel 1.3) festgeschrieben. Auch in der Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Heute sind Frauenrechte ein unveräußerlicher und untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte, die nicht unter Verweis auf kulturelle und tra­ditionelle Gewohnheiten relativiert werden dürfen. Tansania hat sowohl den fåíÉêå~íáçå~äÉå= m~âí= ÄÉê= Ä êÖÉêäáÅÜÉ= ìåÇ= éçäáíáëÅÜÉ= oÉÅÜíÉ 1976 als auch das§ÄÉêÉáåâçããÉå=òìê=_ÉëÉáJ íáÖìåÖ= àÉÇÉê= cçêã= îçå= aáëâêáãáåáÉêìåÖ= ÇÉê= ~ì 1980 ratifiziert. Die tansanische Verfas­sung von 1977 verbietet Diskriminierung auf­grund des Geschlechts ausdrücklich. Auf afri­kanischer Ebene unterschrieb Tansania die^ÑJ êáÅ~å=`Ü~êíÉê= çå eìã~å=~åÇ= mÉçéäÉÛë= oáÖÜíë von 1986, in der es heißt:Der Staat muss si­cherstellen, dass jede Diskriminierung der Frau beseitigt wird und die in den internationalen Erklärungen und Übereinkommen festgelegten Rechte der Frau und Kinder geschützt wer­den. Obwohl Tansania solch nationale und internationale Verträge ratifiziert hat, verhin­dert das traditionelle Verständnis von Ge-