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Kostenübernahme des Bundes für Studierende aus Entwicklungsländern : Modell einer Beteiligung des Bundes an der dauerhaften Finanzierung der Hochschulen im Bereich der Lehre
Entstehung
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Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Kostenübernahme des Bundes für Studierende aus Entwicklungsländern Modell einer Beteiligung des Bundes an der dauerhaften Finanzierung der Hochschulen im Bereich der Lehre. Eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Hoch­schulfinanzierung(Lehre) wurde in der Koalitionsver­einbarung vereinbart. Der Bund sollte die Kosten für die Ausbildung von Studierenden aus Entwicklungsländern übernehmen(ca. 850 Mill. EUR./a). Dies wäre qualitäts­steigernd und würde eine Förderung aller Hochschulen bewirken. Zusätzlich werden Studiengebühren für Stu­dierende aus Ländern mit Studiengebühren diskutiert. Mit der als Erfolg gefeierten Übernahme der BAföG­Kosten durch den Bund ohne eine daran gekoppelte Verpflichtung für die Länder, den dadurch frei wer­denden Betrag in den Hochschulen zu belassen, droht dem Wissenschaftsbereich ein Nullsummenspiel. Op­timistisch formuliert. Eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Hochschulfinanzierung, insbesondere auch für den Bereich der Lehre, wird zu Recht weiter gefordert. So hat man sich in der Koalitionsvereinba­rung festgelegt, nach Auslaufen des Hochschulpaktes einen Weg zur weiteren Finanzierung der Hochschulen durch den Bund zu suchen. Dabei sollen Hochschu­len für gute Lehre und für solche Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, stärker honoriert werden. 2012 hat der Bund die Schaffung von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes mit 1,2 Mrd. Euro unterstützt. Überlegungen können also von dieser fi­nanziellen Größenordnung pro Jahr ausgehen. Aktuell diskutiert wird eine Unterstützung, die die Qualität der Lehre an Hochschulen fördern soll, z.B. über einen Wettbewerb, wobei das Vorbild der Exzellenzinitiati­ve von Bund und Ländern für die Forschung immer eine Rolle spielt. Völlig unklar ist, wie dies umgesetzt werden könnte ohne ein kostenfressendes Bürokratie­monster zu etablieren. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, dass der Bund schon immer die Studien­platzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern als deutsche Entwicklungshilfe der Bundesrepublik gemäß den ODA(Official Development Assistance) Richtlinien verbucht. Dies waren im Jahr 2012 690 Millionen Euro. Die Lösung des Problems könnte ein Vorschlag sein, den ich schon 2006 im Rahmen der Studiengebühren­diskussion in die Kultusministerkonferenz eingebracht habe: Der Bund übernimmt die Kosten für die Ausbil­dung von Studierenden aus den Entwicklungsländern. Dies ist eine dauerhafte zuverlässige Unterstützung der Hochschulfinanzierung durch den Bund, in der Breite und gleichzeitig beachtlich qualitätssteigernd. Das zentrale Anliegen aus diesem Teil der Koalitions­vereinbarung wäre damit umgesetzt. Die Auswirkungen sind leicht zu überblicken(Tabelle 1). 2012/13 gab es in Deutschland 2,5 Millionen Studie­rende, davon 204 Tausend Bildungsausländer und davon kommen wiederum 112 Tausend Studierende aus Entwicklungsländern. Der Bund sollte ab 2018 die durchschnittlichen Ausbildungskosten pro Studieren­den entsprechend den Kosten der unterschiedlichen (Fortsetzung: Seite 3)