im puls e MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DIE ZEITENWENDE BRAUCHT EINE NACHHALTIGE FINANZIERUNG DER STAATSAUSGABEN Ein privilegierter ‚Zukunftshaushalt‘ ermöglicht die zukunftsgerichtete Finanzierung der notwendigen Staatsausgaben und die zusätzliche Mobilisierung privater Investitionen. Die Schuldenbremse sollte nicht abgeschafft, aber reformiert werden. Die Möglichkeiten des Kapitalmarkts und seiner europäischen Integration sollten genutzt werden. Wir brauchen ein fiskalisch auskömmliches, sozial gerechtes, wirtschaftlich tragbares und ökologisch nachhaltiges Steuersystem. Ein parlamentarisches Haushaltsbüro und eine ‚Zukunftskommission öffentliche Finanzen‘ setzen neue Akzente. DR. CHRISTIAN KASTROP UND WEITERE MITGLIEDER DER AG FINANZEN NOVEMBER 2023 I. Empfehlungen für eine langfristig nachhaltige Haushaltsfinanzierung zentraler Zukunftsausgaben In den letzten Jahren haben sich die Herausforderungen an die öffentlichen Finanzen multipliziert. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Welche möglichen Ergänzungen oder weiteren Optionen sollten wir in Zukunft verfolgen und entwickeln? Es gilt dabei sowohl die heutigen Notwendigkeiten als auch die bereits in naher Zukunft anfallenden und die längerfristig drohenden zusätzlichen Herausforderungen einer nachhaltigen(!) Finanzierung der Staatstätigkeit in den Blick zu nehmen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und die jeweils weitere Ausarbeitung dieser Vorschläge sollten insbesondere folgende Aspekte weiter entwickelt und geprüft werden: 1.„Offizielle“ Aufgabe der schwarzen Null und somit volles Ausschöpfen der Spielräume des strukturellen Defizits von 0,35% des BIP und Ermöglichung der Ausschöpfung der fehlenden 0,15%, um die vollen 0,5% zu nutzen. 1 So sieht es auch der im Rahmen der Implementierung der Schuldenbremse geschaffene Stabilitätsrat. Ebenso käme eine Überprüfung und realitätsnähere Anpassungen der Berechnungsverfahren der Schuldenbremse in Betracht, so das„Dezernat Zukunft“ 2 . 2. Priorisierung eines„Zukunftshaushaltes“ als neuen, zusätzlichen Teil des Bundeshaushalts unter Nutzung der bestehenden Möglichkeiten für zweckgebundene Haushaltsinstrumente. Dazu gehören Investitionen, insbesondere aber auch wachstums- und nachhaltigkeitswirksame konsumtive Ausgaben, wie für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Personal, Patente und andere„Intangibles“. Diese Ausgaben(gruppen) werden bei der Haushaltsaufstellung erfasst und anhand der Vorgaben einer Nachhaltigkeitsregel privilegiert, um so die Staatsausgaben zunehmend auf mehr Qualität, Nachhaltigkeit und hohe Produktivität auszurichten(Quelle: OECD:„Investing in Climate, Investing in Growth“). 3 1 Die Schuldenbremse erklärt – Dezernat Zukunft, https://www.fes.de/lnk/576 2 FAQs zu Staatsfinanzen und-verschuldung – Dezernat Zukunft, https://www.fes.de/lnk/577 3 Investing in Climate, Investing in Growth| en| OECD, https://www.fes.de/lnk/575
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Die Zeitenwende braucht eine nachhaltige Finanzierung der Staatsausgaben
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