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Betriebsräte in Start-ups : Überlegungen und Konzepte zur Stärkung der Mitbestimmung : ein Thesenpapier
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Wolfgang Däubler, Bülent Kılavuz, Raphael Kneer Betriebsräte in Start-ups: Überlegungen und Konzepte zur Stärkung der Mitbestimmung Ein Thesenpapier AUF EINEN BLICK Start-ups können für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Ihre Förde­rung ist ein erklärtes Ziel der deutschen Politik. Gleichzeitig möchte die Bundesregierung die be­triebliche Mitbestimmung stärken. Nur noch 38 Prozent der Beschäftigten werden in Deutschland von einem Betriebsrat vertreten. Gerade Start-ups fallen jedoch auch in Deutschland immer wieder damit auf, die Mitbestimmung zu hinterfragen oder gar zu bekämpfen. Der vorliegende Beitrag iden­tifiziert, welchen spezifischen Herausforderungen sich die Mitbestimmung im Start-up-Kontext stel­len muss, und formuliert Empfehlungen, wie die Politik die Gründung und Arbeit von Betriebsräten in Start-ups unterstützen und erleichtern kann. EINLEITUNG Der vorliegende Beitrag will gesetzgeberische und begleitende Möglichkeiten untersuchen, wie die betriebliche Mitbestim­mung in deutschen Start-ups gestärkt werden könnte. Um Miss­verständnisse zu vermeiden, ist vorauszuschicken, dass eine einheitliche wissenschaftliche Definition des BegriffsStart-up nicht vorhanden ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich um vor kurzer Zeit gegründete Unternehmen, die häufig ein technologiegetriebenes Geschäftsmodell verfolgen und ein hohes Wachstumspotenzial vermuten lassen. Wir möchten uns im Folgenden in erster Linie mit Start-ups auseinander­setzen, die die Form einer Kapitalgesellschaft haben und die jünger als zehn Jahre, aber nicht an der Börse gelistet sind. Während die unternehmerischen Herausforderungen für Start-ups in ihren ersten Jahren meist ähnlich sind Suche nach einem gut funktionierenden Geschäftsmodell, Finanzie­rung durch Investor_innen oder auch landeseigene Förder­banken gehen die Arbeitswelten der Beschäftigten in diesen Unternehmen häufig weit auseinander. Überspitzt formuliert stehen auf der einen Seite des Spektrums der Start-up-Ar­beitswelt Beschäftigte, die Algorithmen, Roboter und Maschi­nen entwickeln und steuern, und auf der anderen Seite die­jenigen Beschäftigten, die von diesen Algorithmen, Robotern und Maschinen gesteuert werden. Da die erste Gruppe der hoch qualifizierten und auf dem Arbeitsmarkt umkämpften Fachkräfte in Start-ups häufig über eine hohe individuelle Verhandlungsmacht gegenüber dem oder der Arbeitgeber_in verfügt, wird ihnen unterstellt, kein ausgeprägtes Interesse an der Gründung eines Betriebsrats zu haben. Empirische Belege liegen dafür jedoch nicht vor. Demgegenüber liegen die Vor­teile einer kollektiven Interessenvertretung im Betrieb für die meist in mehrfacher Hinsicht prekär Beschäftigten der zwei­ten Gruppe auf der Hand. Gleichzeitig sind jedoch die Anfor­derungen und Hürden, die auf dem Weg zur Gründung eines Betriebsrats überwunden werden müssen, gerade für diese Beschäftigten kaum zu meistern insbesondere dann, wenn Arbeitgeber_innen versuchen, eine Betriebsratsgründung zu verhindern. Um die betriebliche Mitbestimmung in Start-ups zu stär­ken, müssen deshalb sowohl die besonderen Herausforderun­gen, denen sich junge Unternehmen gegenübersehen, berück­sichtigt werden als auch die Hintergründe, Interessenlagen und Bedürfnisse unterschiedlicher Beschäftigtengruppen in Start-ups. ALLGEMEINE SITUATION DER BETRIEB­LICHEN MITBESTIMMUNG AKTUELLE LAGE UND VERTEILUNG In Unternehmen, in denen Betriebsräte mitbestimmen, gibt es in der Regel mehr Urlaubstage, höhere Gehälter und kürze­re Arbeitszeiten(Müller/Neuschaeffer 2021). Aber auch die Arbeitgeberseite profitiert von der Existenz eines Betriebsrats: Betriebsräte in Start-ups: Überlegungen und Konzepte zur Stärkung der Mitbestimmung FES impuls 1