Wolfgang Däubler, Bülent Kılavuz, Raphael Kneer Betriebsräte in Start-ups: Überlegungen und Konzepte zur Stärkung der Mitbestimmung Ein Thesenpapier AUF EINEN BLICK Start-ups können für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Ihre Förderung ist ein erklärtes Ziel der deutschen Politik. Gleichzeitig möchte die Bundesregierung die betriebliche Mitbestimmung stärken. Nur noch 38 Prozent der Beschäftigten werden in Deutschland von einem Betriebsrat vertreten. Gerade Start-ups fallen jedoch auch in Deutschland immer wieder damit auf, die Mitbestimmung zu hinterfragen oder gar zu bekämpfen. Der vorliegende Beitrag identifiziert, welchen spezifischen Herausforderungen sich die Mitbestimmung im Start-up-Kontext stellen muss, und formuliert Empfehlungen, wie die Politik die Gründung und Arbeit von Betriebsräten in Start-ups unterstützen und erleichtern kann. EINLEITUNG Der vorliegende Beitrag will gesetzgeberische und begleitende Möglichkeiten untersuchen, wie die betriebliche Mitbestimmung in deutschen Start-ups gestärkt werden könnte. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist vorauszuschicken, dass eine einheitliche wissenschaftliche Definition des Begriffs„Start-up“ nicht vorhanden ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich um vor kurzer Zeit gegründete Unternehmen, die häufig ein technologiegetriebenes Geschäftsmodell verfolgen und ein hohes Wachstumspotenzial vermuten lassen. Wir möchten uns im Folgenden in erster Linie mit Start-ups auseinandersetzen, die die Form einer Kapitalgesellschaft haben und die jünger als zehn Jahre, aber nicht an der Börse gelistet sind. Während die unternehmerischen Herausforderungen für Start-ups in ihren ersten Jahren meist ähnlich sind – Suche nach einem gut funktionierenden Geschäftsmodell, Finanzierung durch Investor_innen oder auch landeseigene Förderbanken – gehen die Arbeitswelten der Beschäftigten in diesen Unternehmen häufig weit auseinander. Überspitzt formuliert stehen auf der einen Seite des Spektrums der Start-up-Arbeitswelt Beschäftigte, die Algorithmen, Roboter und Maschinen entwickeln und steuern, und auf der anderen Seite diejenigen Beschäftigten, die von diesen Algorithmen, Robotern und Maschinen gesteuert werden. Da die erste Gruppe der hoch qualifizierten und auf dem Arbeitsmarkt umkämpften Fachkräfte in Start-ups häufig über eine hohe individuelle Verhandlungsmacht gegenüber dem oder der Arbeitgeber_in verfügt, wird ihnen unterstellt, kein ausgeprägtes Interesse an der Gründung eines Betriebsrats zu haben. Empirische Belege liegen dafür jedoch nicht vor. Demgegenüber liegen die Vorteile einer kollektiven Interessenvertretung im Betrieb für die meist in mehrfacher Hinsicht prekär Beschäftigten der zweiten Gruppe auf der Hand. Gleichzeitig sind jedoch die Anforderungen und Hürden, die auf dem Weg zur Gründung eines Betriebsrats überwunden werden müssen, gerade für diese Beschäftigten kaum zu meistern – insbesondere dann, wenn Arbeitgeber_innen versuchen, eine Betriebsratsgründung zu verhindern. Um die betriebliche Mitbestimmung in Start-ups zu stärken, müssen deshalb sowohl die besonderen Herausforderungen, denen sich junge Unternehmen gegenübersehen, berücksichtigt werden als auch die Hintergründe, Interessenlagen und Bedürfnisse unterschiedlicher Beschäftigtengruppen in Start-ups. ALLGEMEINE SITUATION DER BETRIEBLICHEN MITBESTIMMUNG AKTUELLE LAGE UND VERTEILUNG In Unternehmen, in denen Betriebsräte mitbestimmen, gibt es in der Regel mehr Urlaubstage, höhere Gehälter und kürzere Arbeitszeiten(Müller/Neuschaeffer 2021). Aber auch die Arbeitgeberseite profitiert von der Existenz eines Betriebsrats: Betriebsräte in Start-ups: Überlegungen und Konzepte zur Stärkung der Mitbestimmung— FES impuls 1
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Betriebsräte in Start-ups : Überlegungen und Konzepte zur Stärkung der Mitbestimmung : ein Thesenpapier
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