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Steuer- und haushaltspolitische Impulse für die nächste Legislaturperiode : ein Impulspapier der AG Finanzen des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung
Entstehung
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J U N 2021 Steuer- und haushaltspolitische Impulse für die nächste Legislaturperiode Ein Impulspapier der AG Finanzen des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung Karl Heinz Krug und Volker Halsch Worauf es aus unserer Sicht jetzt ankommt 1. Deutschland ist bislang gut mit der Corona-Krise umgegangen. Die enormen Hilfen für die Wirtschaft haben geholfen, Arbeitsplätze zu erhalten und Investitionen für die Zukunft anzuregen. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, das Investitionsniveau in Deutschland auf einem ho­hen Niveau zu verstetigen. Hierzu müssen die öffentlichen Haushalte ihren Beitrag leisten. Deutsch­land braucht deswegen ein konstantes öffentliches Investitionsbudget für Infrastrukturausgaben in Höhe von 3% des BIP. 2. Um die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten, müssen alle ihren Beitrag leisten. Insbesondere international agierende Unternehmen können sich heute auf einfache Weise der nationalen Besteu­erung entziehen. Deshalb sind die Initiativen auf OECD-Ebene, massiv unterstützt und vorangetrie­ben durch die neue US-Regierung und die Bundesregierung, zu unterstützen, die eine Mindestbe­steuerung in Verbindung mit einer gerechten Verteilung des Steuersubstrats zum Ziel haben. 3. Da die Wiederbelebung der Vermögenssteuer sehr verwaltungsaufwändig ist, sprechen wir uns für eine Neuausrichtung der Erbschaftssteuer aus. Grundsätzlich sollten dabei sämtliche Vermögensge­genstände erfasst und steuerlich gleichgestellt werden, um die Bemessungsgrundlage zu verbrei­tern. Somit wird die zu Recht kritisierte Ungleichbehandlung von Vermögen aufgehoben und die Besteuerung nicht selbst erbrachter Leistung konsequent umgesetzt. Eine verzinsliche Steuer­stundung sollte generell möglich sein. Zur Lösung der Liquiditätsproblematik beim Betriebsüber­gang kann man darüber hinaus auch über Fremdkapitalinstrumente(zinsgünstige Darlehen der KfW) oder Eigenkapitalinstrumente(Angebot von stillen Beteiligungen über einen Staatsfonds) nach­denken. 4. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der steuerlichen Gleichstellung von Kapital- und Per­sonengesellschaften. Ob der nunmehr eingeschlagene Weg der Option für einen Teil der Personen­gesellschaften zur Besteuerung nach dem Körperschaftsteuer-Regime zielführend ist, muss