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Mindesthonorare für Soloselbstständige : politische Gestaltungsansätze und rechtliche Rahmenbedingungen
Entstehung
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FES impuls Daniel Hlava, Thomas Klebe Mindesthonorare für Soloselbstständige Politische Gestaltungsansätze und rechtliche Rahmenbedingungen AUF EINEN BLICK Die Situation Soloselbstständiger ist oftmals pre­kär. Geringe Nettoeinkommen und unzureichen­de soziale Absicherung stellen nicht nur eine ­indi­viduelle Belastung, sondern auch eine Heraus­forderung für den Sozialstaat dar. Politik und ­Gewerkschaften haben daher unterschiedliche Vorschläge unterbreitet, um Mindesthonorare, Kollektivverträge von Soloselbstständigen und deren stärkere Einbeziehung in die Sozialver­sicherung zu ermöglichen. Der vorliegende Bei­trag skizziert den Stand der Debatte, stellt ­einen Vorschlag zur Regelung von Mindesthono­raren für Soloselbstständige vor und bewertet die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Arbeitsbedingungen von Selbstständigen rücken vermehrt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Mediale Auf­merksamkeit erhalten hier oft einzelne Gruppen wie Fahrrad­kurier_innen und Werkvertragsarbeiter_innen in der Fleisch­industrie. Selbstständige profitieren ganz überwiegend nicht von den Errungenschaften des Arbeitsrechts, obwohl einige unter ihnen insbesondere diejenigen ohne eigene Beschäf­tigte(sogenannte Soloselbstständige) oftmals ähnlich schutzbedürftig sind wie Arbeitnehmer_innen. Die fehlende Absicherung von Selbstständigen im Vergleich zu Arbeitneh­mer_innen, die u. a. Anspruch auf Kurzarbeiter- und Arbeits­losengeld haben, führte nicht zuletzt die Corona-Krise vor Augen. Vielerorts wird daher auch für(Solo-)Selbstständige ein besserer Schutz ­gefordert(siehe jüngst Schulze Buschoff ­et al. 2021: 18–26). Ein Aspekt hierbei ist die Sicherung eines (einigermaßen) auskömmlichen Einkommens. Während für Arbeitnehmer_innen seit 2015 das Mindestlohngesetz eine ge­setzliche Lohnuntergrenze zieht und daneben über Tarifver­träge weiter­gehende Entgeltlösungen gefunden werden, fehlt es ­für Selbstständige größtenteils an vergleichbaren Regelungen. Nachfolgend wird ein Einblick gegeben, wie sich die Situation von Selbstständigen empirisch darstellt, welche Reformvorschläge aktuell zur Diskussion stehen und in welchen verfassungs- und europarechtlichen Rahmen diese eingebettet sind. DIE LAGE VON SOLOSELBSTSTÄNDIGEN: EIN BLICK IN DIE ZAHLEN Erwerbsformen und-biografien werden immer vielfältiger. Es ist keine Seltenheit, dass sich abhängige Beschäftigung in ­einem Arbeitsverhältnis und selbstständige Tätigkeit in bunter Folge abwechseln. Die Grenzen zwischen Dienst-/Werkver­trag und Arbeitsvertrag werden gerade auch in Zeiten der Digi­talisierung fließender, wie nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts(BAG) vom 1.12.2020 zur Arbeitnehmer­eigenschaft eines Crowdworkers zeigt(Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2021: 552ff.). Im Folgenden geht es allerdings nur um Beschäftigte, die tatsächlich selbstständig sind, die somit den Schutz des Arbeits- und Sozialrechts nur rudimentär in Anspruch nehmen können. In Deutschland waren dies in 2018 insgesamt 4,01 Millionen Menschen, 2,23 Millionen da­von ohne Beschäftigte, also sogenannte Soloselbstständige. Deren Anteil entsprach 5,3 Prozent der Gesamterwerbstä­ti­gen (Bonin et al. 2020: 9, 11). Diese Quote ist in 2019 auf 4,6 Pro­zent gefallen(Statistisches Bundesamt o. J.). Im Vergleich zu ­anderen Ländern ist sie in Deutschland eher niedrig. Im ­Vereinigten Königreich liegt sie z. B. bei 15 Prozent, in den ­Niederlanden bei 16 Prozent und in Italien bei 22 Prozent. ­In der EU beträgt der Durchschnitt 12,5 Prozent(Statistisches Bundesamt 2021; Wirtschaftskammer Österreich 2020). ­Die Zahlen machen das Gewicht des Bereichs deutlich. Berufsbilder, Qualifikation und Erwerbsmöglichkeiten der Soloselbstständigen sind sehr ausdifferenziert. Es gibt Spezia­list_innen, die hohe Einkommen haben, wie erfolgreiche Schrift­steller_innen oder IT-Expert_innen. Es gibt aber auch eine Vielzahl, die sehr schlechte und unsichere Erwerbsmöglichkeiten hat. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Soloselbst­Mindesthonorare für Soloselbstständige FES impuls 1