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Geldwäsche bekämpfen, aber bitte sachgerecht und effizient
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OKT 2020 MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Geldwäsche bekämpfen, aber bitte sachgerecht und effizient Geldwäsche muss gemeinsam mit den Banken und den anderen Verpflichteten insbesondere aus dem gewerblichen Unternehmenssektor wirksam bekämpft werden, damit Deutschland kein Safe Haven für Kapitalflucht wird. Der Verpflichtetenkreis auch außerhalb des Finanzsektors ist dabei stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. Die bei der Bekämpfung von Geldwäsche zur Mitwirkung Verpflichteten können ihre Aufgabe aktuell nicht wie gewünscht wahrnehmen. Um unerfüllbare Erwartungen zu vermeiden, sind eine genauere Anleitung statt vager Vorgaben, bessere aktualisierte Informationen und ein engerer Austausch mit den staatlichen Stellen erforderlich. Ziel ist die Weitergabe begründeter Verdachtsfälle und eine konstruktive Analyse der Verdachts­fälle statt massenhafter Meldung von Indizien. Auch FinTechs sollten adäquat in die Bekämpfung der Geldwäsche einbezogen werden. Die Einrichtung eines besseren, umfassenderen und dadurch verlässlichen Transparenzregisters ist notwendig. Ein effektiveres Aufsichtsmanagement und eine effektivere Aufsichtsarchitektur möglicherweise im Europäischen Rahmen ist künftig erforderlich, um den Herausforderungen transnational operierender Geldwäschenetzwerke wirksam begegnen und die Machenschaften ihrer kriminellen Akteure eindämmen zu können. Harald Noack, Indranil Ganguli Gut gemeint ist nicht gut gemacht es braucht stär­ker harmonisierte Regelungen in Richtungknow your customer Die Skandale um Banken und Finanzdienstleister wie zuletzt Wirecard haben gezeigt, dass die Europäische Union(EU) und Deutschland dringend sachgerechte, effiziente und wirksame Regularien und Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung brauchen. 1 Im Fall der Geldwäsche­bekämpfung gibt es viele Indizien dafür, dass die bisherigen Vor­schriften auch nach der Novellierung des Gesetzes über das Auf­spüren von Gewinnen aus schweren Straftaten(Geldwäsche­gesetz) am 1. Januar 2020 durch die Umsetzung der 5. Richt­linie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinan­zierung innerhalb des EU- Finanzsystems die Probleme eher nicht lösen. Es lohnt sich daher, einen Blick auf die Wirksamkeit des Gesamtsystems zu werfen. Nach der Auswertung von Fachgesprächen mit Geldwäschebe­auftragten und mit der Geldwäschebekämpfung befassten