Druckschrift 
Progressive Pflegepolitik : Finanzierung, Beratung, Prävention, Personal
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Armin Lang, Severin Schmidt, Herbert Weisbrod-Frey DIREKT 23/ 2019 PROGRESSIVE PFLEGEPOLITIK Finanzierung, Beratung, Prävention, Personal AUF EINEN BLICK Das familienbasierte Pflegesystem mit einer Zuschuss­Versicherung stößt an seine Grenzen. Nötig sind eine Begrenzung der finanziellen Belastung für Pflegebe‑ dürftige und Angehörige, die Stärkung von Beratung, Begleitung und Prävention sowie eine rechtssichere Regelung der Betreuungssituationen in privaten Haushalten. HERAUSFORDERUNGEN In der deutschen Pflegepolitik hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Insbesondere die drei Pflegestärkungs‑ gesetze(PSG) und mit diesen die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes haben dazu geführt, dass ein größerer Personenkreis Leistungen erhält und diese auch flexibler eingesetzt werden können. Den Verbesserungen folgten deutliche Beitragserhöhungen in der Sozialen Pfle‑ geversicherung(SPV). Diese Beitragssteigerungen waren jedoch kaum umstritten, was durchaus als Indiz dafür ge‑ sehen werden kann, dass die Weiterentwicklung der Pflege‑ versorgung inzwischen als herausragend wichtiges Thema in dieser Gesellschaft gewertet wird. Reformen an einem komplexen System führen nicht sel‑ ten zu neuen Herausforderungen. So wurden bei der voll‑ stationären Pflege pauschalierte Leistungsbeträge festge‑ setzt, die sich sehr unterschiedlich je nach Pflegegrad auf die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen auswir‑ ken. Während die Belastung in niedrigeren Pflegegraden angestiegen ist, hat die Einführung des einrichtungseinheit‑ lichen Eigenanteils in der vollstationären Pflege den von den Pflegebedürftigen hierfür zu zahlenden Anteil bei höheren Pflegegraden reduziert und sie damit entlastet. In den stationären Pflegeeinrichtungen nehmen dadurch die Zahl der schwer pflegebedürftigen Personen und die damit verbundenen Anforderungen an die Pflegekräfte er‑ heblich zu. Es war deshalb konsequent, die Pflegebranche zu einer wis‑ senschaftlich fundierten Personalbemessung und in der Fol‑ ge auch zur entsprechenden Personalisierung zu verpflich‑ ten. 1 Gleiches gilt für die verpflichtende Anerkennung von Tariflöhnen bei der Bepreisung der Pflegeleistungen. Dem folgten die Vereinbarungen in der Konzertierten Aktion Pflege(KAP) bezüglich der Realisierung flächendeckender Pflege-Tariflöhne. 2 Dies alles sind notwendige Verbesserungen. Allerdings führen ein besserer Personalschlüssel, die angestrebte bes‑ sere Bezahlung der Pflegekräfte sowie der höhere Anteil von schwer Pflegebedürftigen in den Heimen auch weiter‑ hin zu einem erheblichen Anstieg der insgesamt zu zahlen‑ den Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Hinzu kommt, dass die öffentliche Hand ihrer Verantwor‑ tung bei der Finanzierung der Ausbildungskapazitäten und der Infrastruktur nicht ausreichend gerecht wird. Für die pflegebedingten Leistungen, die Unterkunft und Verpflegung, die Investitions- und Ausbildungskosten müs‑ sen die Pflegebedürftigen oder die Sozialhilfeträger einen durchschnittlichen monatlichen Eigenanteil von 1.218 Euro in Sachsen-Anhalt und 2.252 Euro in Nordrhein-Westfahlen zahlen(siehe Abbildung 1). 3 Die finanzielle Überforderung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, aber auch zunehmend der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträ‑ ger, macht immer deutlicher, dass die Pflegeversicherung in der Realität keine echte Risikoabsicherung darstellt. Sie ist in der Praxis lediglich eine gesetzliche Zuschussregelung für Pflegeleistungen. >