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Grundsicherung für Selbstständige : Dauerzustand oder Intermezzo?
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André Pahnke, Stefan Schneck, Hans-Jürgen Wolter DIREKT 0  9/ 2020 GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE: Dauerzustand oder Intermezzo? AUF EINEN BLICK Nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch Selbst­­ständige sind mitunter zusätzlich zu ihrem Erwerbs­einkommen auf Arbeitslosengeld II(ALG II) ange­wiesen. Allerdings gelingt es der Mehrheit der Selbstständigen, den ALG II-Bezug relativ rasch zu beenden. Demnach besitzt die Grundsicherung für Selbstständige auch wirtschaftspolitische Relevanz und zwar dann, wenn es Selbstständigen während des Bezugs gelingt, ihr Geschäftsmodell anzupassen und unternehmerische Krisen zu überwinden. AUSGANGSLAGE Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht ohne zusätzliche, das Erwerbseinkommen ergänzende SGB II-Leistungen be­streiten können. Das gilt grundsätzlich auch für Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Deren Zahl stieg nach Einführung des SGB II deutlich an und ver­harrte bis 2015 auf einem Niveau von ca. 120.000 Personen. In dieser Zeit war fast jede/r zehnte erwerbstätige Leistungs­bezieher_in selbstständig. Im Jahresdurchschnitt 2018 be­trug der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen Auf­stockern noch 7,5 Prozent(Bundesagentur für Arbeit 2019) und in Relation zu den insgesamt gut vier Millionen Selbstständigen in Deutschland 2,1 Prozent. Während sich die bisherige Forschung überwiegend auf abhängig erwerbstätige Leistungsberechtigte konzentriert, setzt sich dieser Beitrag explizit mit der Dynamik des ALG II-­Bezugs selbstständig Erwerbstätiger auseinander. In den ersten zehn Jahren seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. des Arbeitslosengeldes II(ALG II) erhielten insgesamt 16,7 Millionen Personen zumindest zeit­weilig Leistungen auf Grundlage des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Rund eine Million Leistungsberechtigte waren in diesem Zeitraum ununterbrochen auf die Grundsicherung an­gewiesen. Während der bisherige Höchststand im Frühjahr 2006 mit etwa 7,5 Millionen Personen erreicht wurde(Seibert et al. 2017), befanden sich im Oktober 2019 immerhin noch 5,6 Millionen Personen in der Grundsicherung(Bundes­agentur für Arbeit 2020). Angesichts dieser dauerhaft hohen Anzahl von Leistungs­berechtigten befassen sich Studien nicht nur mit dem Be­stand bzw. der Dynamik in der Grundsicherung, sondern auch mit Hemmnissen, die einem erwerbsbedingten Abgang aus der Grundsicherung entgegenstehen können(Beste/ Trappmann 2016). Hierbei zeigt sich, dass die Gruppe der Leistungsbezieher_innen sehr heterogen ist. Ein Teil schafft es, den ALG II-Bezug relativ schnell zu beenden, während an­dere sehr lange in der Grundsicherung verharren. Eine reine Betrachtung der Bestandszahlen täuscht daher über eine durchaus vorhandene Dynamik hinweg. Zu den ALG II-Empfänger_innen zählen auch erwerbstätige Leistungsberechtigte, sogenannteAufstocker, die trotz VERWEILDAUER DER SELBSTSTÄNDIGEN IN DER GRUNDSICHERUNG Für die empirische Analyse des Verbleibs und der Charakteris­tika von Selbstständigen in der Grundsicherung werden die anonymisierten Daten des PanelsArbeitsmarkt und soziale Sicherung(PASS) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs­forschung herangezogen. 1 Anhand dieser Daten ist es möglich, Haushalte sowohl hinsichtlich eines etwaigen Bezugs von ALG II als auch des Erwerbstatus ihrer Mitglieder zu differen­zieren. Auf diese Weise können anschließend auf den Monat genau die Verweildauern im ALG II-Bezug von Haushalten mit einer selbstständigen Erwerbsperson und Haushalten ohne selbstständige, aber mit abhängig beschäftigter Erwerbs­>