Ansgar Klinger, Josef Mikschl, Barbara Simoleit DIREKT 16/ 2019 IN INTEGRATION INVESTIEREN! Für eine Reform der Deutschsprachförderung des Bundes AUF EINEN BLICK Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Einwanderern und Einwanderin‑ nen ist ein qualitativ hochwertiges gesetzliches Regelangebot für den Erwerb deutscher Sprach‑ kenntnisse für erwachsene Einwanderer und Ein‑ wanderinnen. Dies erfordert eine erhöhte und langfristig angelegte staatliche Investition in die Kursangebote sowie die angemessene Entloh‑ nung der Lehrkräfte. I. INTEGRATIONSKURSE – BEDEUTUNG UND STRUKTUR Das zu Beginn des Jahres 2005 in Kraft getretene Aufent‑ haltsgesetz und die Verordnung über die Durchführung der Integrationskurse vom 13.12.2004 markieren einen Wen‑ depunkt für die Organisation der Zuwanderung in Deutsch‑ land. Eine zentralisierte und curricular vereinheitlichte Inte‑ grations- und Deutschförderung trat damit an die Stelle der bisherigen unverbindlicheren Kurskonzepte. Die Teilnehmenden werden je nach Sprachvoraussetzungen und Fortschritt von 600 bis 1.200 Stunden gefördert und in einem 100-stündigen Orientierungskurs mit Gesell‑ schaft und Demokratie in Deutschland vertraut gemacht. Neben den allgemeinen Integrationskursen gibt es Spezial‑ kurse für die Alphabetisierung, für Frauen und Jugendliche, Intensivkurse und Förderkurse. Die Kurse werden mit einem von den Kursen abgekoppelten„Deutschtest für Zuwande‑ rer“ abgeschlossen. Es kann das Niveau B1(fortgeschrittene Sprachverwendung) oder das Niveau A2(Grundkenntnisse, hinreichende Sprachverwendung) nach dem GER(Gemein‑ samer Europäischer Referenzrahmen) erreicht werden. Ein Testabschluss mit B1 verkürzt die Wartefrist zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis sowie die Wartezeit bis zur Ein‑ bürgerung. Eine Verletzung der Teilnahmepflicht kann zu Sanktionen wie die Kürzung des Arbeitslosengeldes II oder die Nichterteilung der Niederlassungserlaubnis führen. Zur Teilnahme berechtigt sind Spätaussiedler_innen und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus und schon länger hier lebende Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse. Teilnahmeberechtigte können auch zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie u. a. Grundsicherung beziehen. 1 Die Kurse werden zentral koordiniert und gesteuert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF). Das Bundesamt zertifiziert und kontrolliert die kommuna‑ len und privaten Träger, legt die Qualifikationsvoraussetzungen der Lehrkräfte fest und lässt sie zu, veröffentlicht die Lehrpläne und die Liste der zugelassenen Lehrwerke sowie regelmäßig Statistiken zu den Kursteilnahmen. Auch überwacht es die Qualität durch die eigens dafür einge‑ richtete„Bewertungskommission“. An die Qualifikation der Lehrkräfte werden hohe Anfor‑ derungen gestellt. In der Regel wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium Deutsch als Zweitsprache bzw. Fremdsprache verlangt oder der Nachweis von als gleichwertig an‑ erkannten Abschlüssen durch das BAMF, unter Umständen auch in Kombination mit einschlägiger Berufserfahrung. II. EIN SYSTEM MIT GEBURTSFEHLER Wie bei jeder Implementation weitreichender neuer staatli‑ cher Instrumente zeigte sich in der Praxis bald die Notwen‑ digkeit einer Anpassung an veränderte Gegebenheiten, die sich vor allem aus der zunehmenden ethnischen und kultu‑ rellen Heterogenität der Zuwanderergruppen ergaben. Re‑ formbedarf machte auch eine 2006 vom BAMF in Auftrag >
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In Integration investieren! : Für eine Reform der Deutschsprachförderung des Bundes
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